Fundstücke (makabres, trauriges, erheiterndes)

Die Handschrift und die Art und Weise der Kirchenbuchführung.
Ah, das leuchtet ein. Denn in dem Text fand ich jetzt (soweit ich ihn lesen konnte) nicht wirklich etwas anstößiges. Uneheliche Kinder: in Uebigau sparte da der Kirchenbuchführer im frühen 20. Jh. nicht mit Ausrufungszeichen. Und er hatte - so mein Eindruck - eine Menge davon zu vergeben.

Liebe Grüße, aber nicht aus Schweinfurt
 
Taufen unehelicher Kinder können in Kirchenbüchern bekanntlich auf mannigfaltige Weise augenfällig gemacht werden, etwa durch Drehung des Buches (um 90° oder 180°), sei es nur für den Namen oder für den ganzen Eintrag. Eine graphisch aufwendigere Form begegnet im KB Coburg, Sankt Moriz in den 1620er Jahren, vgl. http://www.archion.de/p/60c50d67b3/. Wollte der Urheber an die Ursprünge des christlichen Glaubens erinnern, aus Mitgefühl für die Kinder und ihre Mütter? Es wäre ein tröstlicher Gedanke in dunklen Kriegszeiten!

Viele Grüsse an alle aus dem Elsass
Eckhard
Derlei Skizzen habe ich schon hundertfach gefunden, und dann auch gezielt nachverfolgt und systematisch betrachtet. Die Symbolik variiert dabei stark. Das reicht von einem reinen Rechteck, über Rechtecke mit Eckverzierungen, solche mit angedeuteten Quasten an den Ecken, gemusterte, gefleckte, oder anderweitig "gefüllte" Rechtecke, bis hin zu fast naturalistischen Kissendarstellungen mit oder ohne gewickelte Täuflinge darauf.
Leider konnte ich dazu noch keine Erklärung im Internet finden. Meine Deutung geht jedoch dahin, dass hier ein mehr oder weniger beflecktes (Tauf?)-Kissen dargestellt wird, als Zeichen für eine vorangegangene unehrenhafte, "beschmutzte" Empfängnis.
Somit beklagt ein dermaßen "verzierter" Eintrag bei unehelichen, außerehelichen oder vorehelichen Geburten einen Verstoß an gegen die in Hebräer 13, 4 formulierte Aufforderung:
"Die Ehe soll ehrlich gehalten werden bei allen und das Ehebett unbefleckt; die Hurer aber und die Ehebrecher wird Gott richten."
Diesen Bibelvers finden wir oft zitiert zu Beginn von Eheregistern.

Gruß,
Michael
 
Derlei Skizzen habe ich schon hundertfach gefunden, und dann auch gezielt nachverfolgt und systematisch betrachtet. ...........
Somit beklagt ein dermaßen "verzierter" Eintrag bei unehelichen, außerehelichen oder vorehelichen Geburten einen Verstoß an gegen die in Hebräer 13, 4 formulierte Aufforderung:
"Die Ehe soll ehrlich gehalten werden bei allen und das Ehebett unbefleckt; die Hurer aber und die Ehebrecher wird Gott richten."
Diesen Bibelvers finden wir oft zitiert zu Beginn von Eheregistern.

Gruß,
Michael

Welches Untersuchungsgebiet und welcher Untersuchungszeitraum liegt Ihren o.a. Betrachtungen zugrunde, Michael?

Auch der zitierte Bibelvers scheint mir eher dem süd- bzw. südwestdeutschen Raum zurechenbar zu sein.

BG, Vera
 
Welches Untersuchungsgebiet und welcher Untersuchungszeitraum liegt Ihren o.a. Betrachtungen zugrunde, Michael?

Auch der zitierte Bibelvers scheint mir eher dem süd- bzw. südwestdeutschen Raum zurechenbar zu sein.

BG, Vera
Hallo Vera,

neben den von "wirbelau" zitierten Kirchenbuch von St. Moritz in Coburg (1614-1623) zieht sich insbesondere in dieser Kirche das Thema durchgehend vom Ende des 16. Jahrhunderts bis ins 17. Jahrhundert durch.

Weitere Fundstelle in Bayern: 1673 im Dekanat Rügheim>>Schweinshaupten

Darüberhinaus im Bereich des Landeskirchenarchivs Eisenach:
Kirchenkreis Sonneberg >> Sonneberg, z.B. 1612, 1654, 1708
Kirchenkreis Sonneberg >> Steinach, z.B. 1729
Kirchenkreis Hildburghausen>>Gießübel z.B. 1743, 1751, 1754

Die mehr oder weniger abstrakten "Kissendarstellungen" sind wie schon gesagt ganz unterschiedlich verziert, gemustert, gefüllt, ge-/befleckt, oder ganz unverblümt betextet mit "Hurenkind" oder "Hurenkegel" oder ähnlichem.

Und, ja: Meine Aussage mit dem Bibelzitat als "Motto" zu Beginn von Ehebüchern bezieht sich in erster Linie auf den süd-bzw. südwestdeutschen Raum, - insbesondere Württemberg, meinem Hauptforschungsgebiet.

Gruß,
Michael
 
Mir ist in Schmalkalden im 17. Jahrhunder ein "modernes" (da es in Werbeanzeigen Anfang des 20. Jahrhunderts häufig verwendet wurde und auch heute noch in verschiedenen Zusammenhängen auftaucht) Symbol zur Markierung der unehelichen Kinder aufgefallen: eine Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger

Der Pfarrer hat das Piktogramm in diesem KB aber nicht immer so hübsch gezeichnet.

Gruß
Wolfgang
 
Vielen Dank an alle für die Hinweise, insbesondere an Michael. Falls wirklich jemand Lust haben sollte, die Frage weiter zu verfolgen, dann würde ich empfehlen, zunächst die Materialsammlung zu erweitern und dann zu schauen, ob sich die zeitliche und räumliche Verteilung noch präzisieren lässt. Wenn ja, böten sich zwei Wege an, der "prosopographische" und der "territoriale", mit anderen Worten, wurde der Brauch durch bestimmte Pfarrer (vielleicht infolge ihrer Ausbildung) verbreitet und/oder hat ein besonders eifriger Landesherr (oder der eine oder andere Superintendent) solches angeregt?
Vielen Dank ebenfalls an Michael für den Hinweis auf Hebr 13, 4. Die Stelle macht die theologische Position klar, erklärt aber nicht die graphische Umsetzung. Zu prüfen wäre die exegetische Literatur des 16. Jh.s, ob hierbei Bezüge auf das Taufkissen hergestellt werden.
Viele Grüsse an alle
Eckhard

PS: Der ausgestreckte Finger wird seit der Karolingerzeit in Handschriften zur Markierung verwendet, so wie die Beischrift "NB" für Nota bene. Mich hat er immer an den Jad erinnert, ohne dass ich sagen könnte, ob ein historischer Zusammenhang besteht.
 
"Geschichtlich sehr wertvoll"


Ja, für die Lokalgeschichte des Staatsbades Oeynhausen, aber der angebliche königliche Vorfahr steht da nicht drin.
Adelige Vorfahren sollen ja durch viele Familiengeschichten geistern (meine eingeschlossen - ich suche noch 😁). Aber hier musste es gleich König Friedrich Wilhelm der Dritte sein.
 
bei der Recherche zum Mord eines meiner 7x Urgroßväter bin ich auf folgenden Eintrag gestoßen...

"Als am 06. Juni 1755 zu Dresden Karl Gottlob Zeibig, der in der Trunkenheit Samuel Klotzschen erstochen hatte, mit dem Schwerte hingerichtet werden sollte, erbat sich der Schneidergeselle Wiedemann, der an der Epilepsie litt, die Erlaubniß, das strömende Blut bei der Hinrichtung zu trinken. Ein Befehl des Ministers, Grafen von Brühl, gestattete es ihm."
 
Kriegszeiten, damals so schrecklich wie heute - Ereignisse aus der Gegend von Bad Windsheim in Franken im Jahr 1632, geschildert im Kaubenheimer Kirchenbuch:
Es geht um den letzten Eintrag auf der linken und den ersten Eintrag auf der rechten Seite (unklare Stellen mit ... gekennzeichnet).

23 Ist Georg Störr ein Junger
gesell alhie michel sterren
seligen hinderlasener sonn
von seiner mutter ki...-
da genand (pferden[?]) von den
Schwedischen Reidern Bey der
getzen marter jemmerlich
zu dott geschosen worten
und in unsern holz am
9 dag gefunden worten

24 Desgleichen ist auch
georg Herrpelzheimer eines
jehmerligen Todts in unsern
gemein holz Durch die
schwedischen Reider ist
endleibt worten daß also
abgemelter georg sterr und
Georg Herbelzheimer in
Einem dag sein gefunden
worten in unserem gemein
walt und in Ein grab
gelegt auf unserm Kirchhof
erlich Begraben worten.

Die Einträge von Spätsommer/Herbst 1632 sind teilweise ohne genaueres Datum - in den kleinen Ortschaften starben wohl einfach zu viele Menschen in diesem Jahr und der Pfarrer war auch nicht immer vor Ort (es ist durch Einträge aus anderen Kirchenbüchern der Region verbürgt, daß man z. B. in die ummauerte Stadt Windsheim flüchtete). 1632 zogen mehrere Heere durch die Gegend, es waren wohl die Felder größtenteils zerstört (also keine Ernte möglich) und zudem war es extrem trocken, sogar der Fluß Aisch war fast ausgetrocknet. Die Pest oder andere Krankheiten taten wohl das Ihrige dazu. Das setzt sich auf den nächsten Seiten noch so fort.
Auf die Schnelle etwas mehr Information: https://mgoesswein.de/krieg_30.html
Die in dem Text genannten kroatischen Reiter haben übrigens in der lokalen Mundart bis heute ihre Spuren hinterlassen. Zu ungebärdigen kleinen Kindern, v. a. Buben, sagt man gern "des is a rechda Krawatt!", was nichts mit Krawatten zu tun hat, sondern die dialektale Verballhornung von "Kroaten" ist.
 
Die in dem Text genannten kroatischen Reiter haben übrigens in der lokalen Mundart bis heute ihre Spuren hinterlassen. Zu ungebärdigen kleinen Kindern, v. a. Buben, sagt man gern "des is a rechda Krawatt!", was nichts mit Krawatten zu tun hat, sondern die dialektale Verballhornung von "Kroaten" ist.
Doch, das hat es - die Kroaten trugen Halstücher, die später von der Allgemeinheit als modisch übernommen wurden und sich noch später zu dem Schlips entwickelten, den wir der kroatischen Herkunft wegen heutzutage Krawatte nennen.
 
Doch, das hat es - die Kroaten trugen Halstücher, die später von der Allgemeinheit als modisch übernommen wurden und sich noch später zu dem Schlips entwickelten, den wir der kroatischen Herkunft wegen heutzutage Krawatte nennen.

Daneben / Demgegenüber gibt es auch die im Wikipedia hinterlegte Auffassung. Siehe bitte hier insbesondere die Abschnitte:

-1 Wortherkunft und
-2 Geschichte

 
Es dürfte kein alltägliches Vorkommnis sein im Kirchenbuch eine Anweisung zur korrekten Schreibweise eines Familiennamens laut Ermächtigung der Königlichen Regierung zu finden. Ich habe versucht den Text dieser Ermächtigung der königlichen Regierung, Abtlg. II, zu Potsdam, vom
10. September 1886 zu finden, um den Grund für diesen Erlass zu verstehen, doch bisher ist mir dieses noch nicht gelungen.
Falls jemand eine Ahnung hat worum es geht, freue ich mich über einen Hinweis.

Guten Abend,

der Text dieser Ergänzung im Kirchenbuch läßt auf ein privates [ein innerhalb dieser Familie angestrengtes] Verfahren (nicht auf einen allgemeingültigen Erlass) schließen, in dem es im Text heißt:

...lt. [laut] Verh. [Verhandlung] v. [vom] 10. Septem-
ber 1886 [dahinter vielleicht ein angegebenes Aktenzeichen - leider nicht ausreichend gesichert leserlich] wird auf Grund
der Taufregister...

In diesem privaten Verfahren, das ca. 30 Jahre nach der ursprünglichen Eintragung der fraglichen Geburt/Taufe im besagten Kirchenbuch zum Abschluss gekommen zu sein scheint, könnte es ggfls. um Erbangelegenheiten, Abstammungsnachweise oder, oder.... gegangen sein.

Sofern solche Vorgänge überhaupt noch erhalten sind, könnte man dieselben möglicherweise in den Beständen des zuständigen Stadt- und/oder Landesarchives finden.

BG
 
Guten Abend,

der Text dieser Ergänzung im Kirchenbuch läßt auf ein privates [ein innerhalb dieser Familie angestrengtes] Verfahren (nicht auf einen allgemeingültigen Erlass) schließen, in dem es im Text heißt:

...lt. [laut] Verh. [Verhandlung] v. [vom] 10. Septem-
ber 1886 [dahinter vielleicht ein angegebenes Aktenzeichen - leider nicht ausreichend gesichert leserlich] wird auf Grund
der Taufregister...

In diesem privaten Verfahren, das ca. 30 Jahre nach der ursprünglichen Eintragung der fraglichen Geburt/Taufe im besagten Kirchenbuch zum Abschluss gekommen zu sein scheint, könnte es ggfls. um Erbangelegenheiten, Abstammungsnachweise oder, oder.... gegangen sein.

Sofern solche Vorgänge überhaupt noch erhalten sind, könnte man dieselben möglicherweise in den Beständen des zuständigen Stadt- und/oder Landesarchives finden.

BG
Meinen Dank für Ihre ausführlichen Hinweise.
Die schriftliche Anmerkung des Pastors verweist auf einen Eintrag im Taufregister unter der Nummer 4/1817
wo eventuell der Konflikt seinen Ausgang hat. Könnten Sie diesen bitte eventuell entziffern, vielleicht wird dann schon
etwas mehr von dem Zusammenhang sichtbar?
Ob Verhandlungsakten aus dieser Zeit, welche sich nur mit einfachen Landbewohnern beschäftigten, noch existieren und vielleicht sogar verzeichnet sind, das ist eine interessante Frage.
 
[...] könnte es ggfls. um Erbangelegenheiten, Abstammungsnachweise oder, oder.... gegangen sein [...]
Die Pfarrer schrieben ja lange die Namen nach Gehör, sodass in einer Region unterschiedliche Namensvarianten der selben Familie existieren konnten. Hier und da haben Familien sich wohl bemüht, zu vereinheitlichen und festzuschreiben, wie der Name eigentlich lauten sollte. Ich bin z. B. auch in Hessen schon auf einen ähnlichen Eintrag gestoßen, damit aus "Löwermann" fortan und rückwirkend "Löbermann" wurde: http://www.archion.de/p/d79820e6ea/
[,,,] wo eventuell der Konflikt seinen Ausgang hat [...]
Ich würde nicht von einem Konflikt ausgehen.

Gruß
Wolfgang
 
Die schriftliche Anmerkung des Pastors verweist auf einen Eintrag im Taufregister unter der Nummer 4/1817
wo eventuell der Konflikt seinen Ausgang hat. Könnten Sie diesen bitte eventuell entziffern, vielleicht wird dann schon
etwas mehr von dem Zusammenhang sichtbar?
ge.

Diese Zusatzeintragung gehört genau hierher. Warum gehört sie hierher?
Weil sie ausdrücklich klar stellt, daß sich der fragliche Familienname "Wägner" schreibt (wie bereits 1817 dokumentiert) und eben nicht "Wegener" wie ihn der Kirchenbuchführer im Jahr 1856 notiert hat.

Überdies enthält der Geburts-/Taufeintrag im Jahr 1817 des Gottlob Friederich Wägner, 2. Kind des Kossathen Andreas Wägner und der Anna Sophia geb. König, keine "besonderen" Hinweise.

(Für Bitten um Lesehilfe möchte ich gerne auf das extra eingerichtete, besondere Unter-Forum "Lesehilfen" hinweisen.)


Zum Thema "Vereinheitlichung / Verbindlichkeit von Namen" siehe z.B. auch


https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht

…und hier insbesondere der Abschnitt „Geschichte des Namensrechts“

>>verbindlich / unveränderlich werden Familiennamen erst 1875 (19. Jahrhundert) mit Einführung des Personenstandsgesetzes....

BG
 
Diese Zusatzeintragung gehört genau hierher. Warum gehört sie hierher?
Weil sie ausdrücklich klar stellt, daß sich der fragliche Familienname "Wägner" schreibt (wie bereits 1817 dokumentiert) und eben nicht "Wegener" wie ihn der Kirchenbuchführer im Jahr 1856 notiert hat.

Überdies enthält der Geburts-/Taufeintrag im Jahr 1817 des Gottlob Friederich Wägner, 2. Kind des Kossathen Andreas Wägner und der Anna Sophia geb. König, keine "besonderen" Hinweise.

(Für Bitten um Lesehilfe möchte ich gerne auf das extra eingerichtete, besondere Unter-Forum "Lesehilfen" hinweisen.)


Zum Thema "Vereinheitlichung / Verbindlichkeit von Namen" siehe z.B. auch


https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht

…und hier insbesondere der Abschnitt „Geschichte des Namensrechts“

>>verbindlich / unveränderlich werden Familiennamen erst 1875 (19. Jahrhundert) mit Einführung des Personenstandsgesetzes....

BG
Meinen Dank für Ihre Erläuterungen und Hinweise. Sehr hilfreich und informativ. Ich werde mal sehen ob zu dieser Behördenentscheidung noch etwas zu finden ist.
 
Aus dem Kirchenbuch Grifte 1739-1814, darin enthalten u.a. Holzhausen (heute zur Gemeinde Edermünde, nördlicher Schwalm-Eder-Kreis, südlich von Kassel, Hessen); Permalink: http://www.archion.de/p/2e5d1ce87f/

Es wäre interessant, etwas über Verbleib/Herkunft dieser Personen (und Tiere) zu erfahren.

1764
20. April: Auf der Neüen Herberge zu Holtzhaußen
einem durchreyßendem Schweitzer Jacob Eger(?)
aus dem Canton Bern et uxori Anna ge=
bornen Dollerin einen Sohn welcher durch den
Vatter selbst den Namen Jacob empfangen.
Ist geboren d. 19. ejusd:
NB: Dieser Schweitzer führete einen großen Löwen, einen
ostindischen Pavian, und einen großen seltzamen Vo=
gel bey sich, welche Thiere ich nebst meiner Frauen
und Kindern in eißernen Gittern daselbst ge=
sehn, [..] auch der Löwe in unserer
Gegenwart seine entsetzliche Stimme mit
Brüllen eine Zeitlang hören ließe.
 
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