@DerGörlitzer
Danke für Deinen Beitrag – aber hier muß etwas klargestellt werden:
Wer jemals im Archiv Dresden selbst gearbeitet oder auch nur einen Tag im Lesesaal verbracht hat, weiß, daß dort sämtliche Digitalisate – inklusive der Schutzfristen-Prüfungen – längst vorliegen. Diese Digitalisate werden im internen Intra-Net des Archivs bereits genutzt und erfüllen exakt dieselben Kriterien, die für eine Übergabe an Archion notwendig sind.
Das bedeutet: Das Material ist sendefertig.
Es handelt sich also nicht um unaufbereitete Rohdaten oder halbfertige Scans, sondern um vollständig geprüfte und archivgerecht digitalisierte Kirchenbücher.
Die Behauptung, man müsse diese erst noch „nachbearbeiten“ oder „einzeln prüfen“, ist – freundlich gesagt – nicht mehr haltbar. Sie stammt aus einer Zeit, als der digitale Workflow noch im Aufbau war. Heute sind diese Prozesse längst etabliert und technisch bewährt.
Was fehlt, ist nicht die technische Möglichkeit, sondern der Entschluß zur Übergabe.
Das ist eine organisatorische und personelle Frage, keine der Digitalisierung oder des Datenschutzes.
Wenn wir also vom „Verzögern“ sprechen, dann meinen wir genau das:
Nicht mangelnde Technik, nicht Datenschutz – sondern schlicht das Ausbleiben einer klaren Entscheidung, die vorliegenden Daten endlich an Archion weiterzuleiten.
Darum bleiben wir bei unserer Forderung:
Lieferung der vorhandenen Digitalisate an Archion spätestens im 1. Halbjahr 2026.
Alles andere ist Verwaltungsrhetorik, kein Fortschritt.
Glück auf!
maxkli
Danke für Deinen Beitrag – aber hier muß etwas klargestellt werden:
Wer jemals im Archiv Dresden selbst gearbeitet oder auch nur einen Tag im Lesesaal verbracht hat, weiß, daß dort sämtliche Digitalisate – inklusive der Schutzfristen-Prüfungen – längst vorliegen. Diese Digitalisate werden im internen Intra-Net des Archivs bereits genutzt und erfüllen exakt dieselben Kriterien, die für eine Übergabe an Archion notwendig sind.
Das bedeutet: Das Material ist sendefertig.
Es handelt sich also nicht um unaufbereitete Rohdaten oder halbfertige Scans, sondern um vollständig geprüfte und archivgerecht digitalisierte Kirchenbücher.
Die Behauptung, man müsse diese erst noch „nachbearbeiten“ oder „einzeln prüfen“, ist – freundlich gesagt – nicht mehr haltbar. Sie stammt aus einer Zeit, als der digitale Workflow noch im Aufbau war. Heute sind diese Prozesse längst etabliert und technisch bewährt.
Was fehlt, ist nicht die technische Möglichkeit, sondern der Entschluß zur Übergabe.
Das ist eine organisatorische und personelle Frage, keine der Digitalisierung oder des Datenschutzes.
Wenn wir also vom „Verzögern“ sprechen, dann meinen wir genau das:
Nicht mangelnde Technik, nicht Datenschutz – sondern schlicht das Ausbleiben einer klaren Entscheidung, die vorliegenden Daten endlich an Archion weiterzuleiten.
Darum bleiben wir bei unserer Forderung:

Alles andere ist Verwaltungsrhetorik, kein Fortschritt.
Glück auf!
maxkli