Was ist mit den Kirchenbüchern in Sachsen los

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@DerGörlitzer

Danke für Deinen Beitrag – aber hier muß etwas klargestellt werden:

Wer jemals im Archiv Dresden selbst gearbeitet oder auch nur einen Tag im Lesesaal verbracht hat, weiß, daß dort sämtliche Digitalisate – inklusive der Schutzfristen-Prüfungen – längst vorliegen. Diese Digitalisate werden im internen Intra-Net des Archivs bereits genutzt und erfüllen exakt dieselben Kriterien, die für eine Übergabe an Archion notwendig sind.

Das bedeutet: Das Material ist sendefertig.
Es handelt sich also nicht um unaufbereitete Rohdaten oder halbfertige Scans, sondern um vollständig geprüfte und archivgerecht digitalisierte Kirchenbücher.

Die Behauptung, man müsse diese erst noch „nachbearbeiten“ oder „einzeln prüfen“, ist – freundlich gesagt – nicht mehr haltbar. Sie stammt aus einer Zeit, als der digitale Workflow noch im Aufbau war. Heute sind diese Prozesse längst etabliert und technisch bewährt.

Was fehlt, ist nicht die technische Möglichkeit, sondern der Entschluß zur Übergabe.
Das ist eine organisatorische und personelle Frage, keine der Digitalisierung oder des Datenschutzes.

Wenn wir also vom „Verzögern“ sprechen, dann meinen wir genau das:
Nicht mangelnde Technik, nicht Datenschutz – sondern schlicht das Ausbleiben einer klaren Entscheidung, die vorliegenden Daten endlich an Archion weiterzuleiten.

Darum bleiben wir bei unserer Forderung:
📌 Lieferung der vorhandenen Digitalisate an Archion spätestens im 1. Halbjahr 2026.
Alles andere ist Verwaltungsrhetorik, kein Fortschritt.

Glück auf!

maxkli
 
Das stimmt so nicht, im Lesesaal sind die Bücher unzensiert lesbar, teilweise bis 1900 rum.

Alles ab 1876 zu schwärzen ist eben die aufwändige Arbeit, die ein Versand an Archion verhindert.
Andere Kirchenarchive wie Erfurt und Magedburg machen das nicht und schicken alles zu Archion, vielleicht ist deswegen für Thürigen so viel mehr online als für Sachsen.
 
Moderatoren-Hinweis

Insbesondere vor dem Hinweis des letzten Beitrages von @maxkli in diesem Thema erinnere ich dringlich an die Einhaltung der geltenden

Richtlinien für die Forennutzung

Darin heißt es

3. Unzulässig sind insbesondere Forenbeiträge
......

b. die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten


Da ich davon ausgehe, daß kein Diskussionsteilnehmer z.B. exakte(!) Kenntnisse darüber hat,

- in welcher exakten (Daten- / Datei-) Form die hier infragestehenden und im dortigen Lesesaal nutzbaren Kirchenbuch-Digitalisate vorliegen und
- welche exakte(!) "Aufbereitung" für eine Weitergabe der Digitalisate nebst notwendiger "Begleitdaten" an Archion erfolgen muss,

könnte(!) mit den Aussagen des letzten Beitrages die Grenze zu "unwahren Tatsachenbehauptungen" ganz oder in Teilen überschritten sein.

Zur Beurteilung dessen, ob "Digitalisate versandfertig bereits vorliegen", reicht es bei Weitem nicht aus, Nutzer der Digitalisate im dortigen Lesesaal (gewesen) zu sein.

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Ich werde den Sachverhalt prüfen und dieses Thema bis zur verlässlichen Klärung für weitere Antworten vorübergehend schließen.

Erweisen sich die getroffenen Aussagen als gesichert unzutreffend, behalte ich mir (mindestens) die Löschung von Beiträgen ausdrücklich vor.
 
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