Verlobungsbücher (Proklamationen)

Hallo,

verwenden Sie doch bitte auf der Seite
https://www.archion.de/de/familienforschung/kirchenbuecher/
nicht den Begriff "Verlobungsbücher":

"Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), die Kommunikantenregister, in denen die Abendmahlsteilnehmer verzeichnet wurden, sowie die Seelenregister, seit ungefähr Mitte des 18. Jahrhunderts geführte Vorläufer der Familienregister."

Eine Proklamation ist und war keine Verlobung. Es wurde bei einer Proklamation die bestehende Heirat ausgerufen, verkündigt und das i.. d. R. dreimal im Abstand einer Woche.

Wenn Sie hier nun den Begriff "Verlobungsbuch" einführen, dann führen Sie angehende Familienfoscher auf eine falsche Fährte.

Solche Bücher sind Proklamationsbücher.

Freundliche Grüße
 
Ich finde schon, dass man das so sagen und nennen kann, denn diese Proklamationen fanden nur dann statt, wenn das Paar tatsächlich auch verlobt war.
Ob diese Paare auch geheiratet hatten, stand auf einem anderen Blatt.
Verlobt hingegen waren sie allemal.
 
Zurück
Oben