Liebes Forum,
unter meinen Vorfahren gibt es etliche uneheliche Kinder, die bei späterer Eheschließung der Eltern anerkannt wurden und dann den Nachnamen des Vaters trugen. In einem Fall behielt das Kind den Nachnamen der Mutter, obwohl die Eltern später heirateten. Als neueste Variante finde ich nun den Fall, dass ein 1756 unehelich geborenes Kind im Taufeintrag mit dem Nachnamen der Mutter erscheint, im Trau- und Sterbeeintrag allerdings mit dem Nachnamen des Vaters; auch die Nachfahren tragen den Namen des Vaters -- und dies, obwohl die Eltern einander nicht geheiratet hatten. Die Mutter heiratete sieben Jahre nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann, für den Vater findet sich keine Eheschließung.
Es gab also wohl auch damals die Möglichkeit, die Vaterschaft eines außerhalb einer Ehe geborenen und aufwachsenden Kindes anzuerkennen. Da mir diese Konstellation zum ersten Mal begegnet, würde ich mich über Hinweise sehr freuen!
Vielen Dank und Grüße, Ulrike
unter meinen Vorfahren gibt es etliche uneheliche Kinder, die bei späterer Eheschließung der Eltern anerkannt wurden und dann den Nachnamen des Vaters trugen. In einem Fall behielt das Kind den Nachnamen der Mutter, obwohl die Eltern später heirateten. Als neueste Variante finde ich nun den Fall, dass ein 1756 unehelich geborenes Kind im Taufeintrag mit dem Nachnamen der Mutter erscheint, im Trau- und Sterbeeintrag allerdings mit dem Nachnamen des Vaters; auch die Nachfahren tragen den Namen des Vaters -- und dies, obwohl die Eltern einander nicht geheiratet hatten. Die Mutter heiratete sieben Jahre nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann, für den Vater findet sich keine Eheschließung.
Es gab also wohl auch damals die Möglichkeit, die Vaterschaft eines außerhalb einer Ehe geborenen und aufwachsenden Kindes anzuerkennen. Da mir diese Konstellation zum ersten Mal begegnet, würde ich mich über Hinweise sehr freuen!
Vielen Dank und Grüße, Ulrike