Nachname bei unehelichen Kindern

Liebes Forum,

unter meinen Vorfahren gibt es etliche uneheliche Kinder, die bei späterer Eheschließung der Eltern anerkannt wurden und dann den Nachnamen des Vaters trugen. In einem Fall behielt das Kind den Nachnamen der Mutter, obwohl die Eltern später heirateten. Als neueste Variante finde ich nun den Fall, dass ein 1756 unehelich geborenes Kind im Taufeintrag mit dem Nachnamen der Mutter erscheint, im Trau- und Sterbeeintrag allerdings mit dem Nachnamen des Vaters; auch die Nachfahren tragen den Namen des Vaters -- und dies, obwohl die Eltern einander nicht geheiratet hatten. Die Mutter heiratete sieben Jahre nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann, für den Vater findet sich keine Eheschließung.
Es gab also wohl auch damals die Möglichkeit, die Vaterschaft eines außerhalb einer Ehe geborenen und aufwachsenden Kindes anzuerkennen. Da mir diese Konstellation zum ersten Mal begegnet, würde ich mich über Hinweise sehr freuen!
Vielen Dank und Grüße, Ulrike
 
Guten Morgen.

Es gab also wohl auch damals die Möglichkeit, die Vaterschaft eines außerhalb einer Ehe geborenen und aufwachsenden Kindes anzuerkennen.

Aber selbstverständlich gab es diese Möglichkeit - auch bereits weit vor dem 18. Jahrhundert.

Das Kind anzuerkennen und ferner zu erlauben, daß das Kind auch den Familiennamen des Vaters führt, sind allerdings zwei strikt von einander zu unterscheidende Sachverhalte.

In diesem Zusammenhang könnte Ihnen dieser Post ggfls. bereits die gewünschten Hinweise liefern:



Und ergänzend sei mir noch der Tipp erlaubt:
Forum-Suche (Lupensymbol rechts oben in diesem Fenster) > als Suchwort eingeben: Namensrecht

BG, Vera
 
PS: Ich verschiebe Ihr Thema in das Unterforum "Namen", weil es dort m.E. themengemäß "besser aufgehoben" ist.
 
Im Ergebnis ist das ja das Gleiche wie bei einer Adoption. Vielleicht war es ja eine. Aber wie ist das dabei mit der Dokumentation geregelt?
Viele Grüße,
Gerhard
 
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