Mehrere Seiten herunterladen

Hallo, ich bin neu hier. Kann ich beim Download z.b eines Kirchenbuchs auch alle Seiten gleichzeitig herunterladen oder muss ich wirklich jede einzeln downloaden? Danke für die Antworten vorab, VG
 
Danke für die Antwort. Ich soll für eine Bekannte mehrere Bücher herunterladen. D.h mehr als 2000 Seiten. Gibt es nicht auch die Möglichkeit diese als ganze Datei zu erwerben? Sonst bin ich ja mehrere Tage mit dem Download beschäftigt.
 
Selbst als professioneller Nutzer können Sie über ein Jahreskontingent nicht mehr als 2000 Downloads vornehmen.

Professionelle Nutzung

1-Jahres-Pass: 599 Euro inkl. MwSt.
berechtigt zum Abruf der bereitgestellten digitalisierten Kirchenbücher für den Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) ab dem Buchungstag und zu 2000 Downloads.


Warum kauft sich Ihre Bekannte nicht selber einen Pass und sucht dann ganz gezielt online, was sie für ihre Forschungen tatsächlich braucht?

Eine direkte Kontaktaufnahme mit Archion steht Ihnen selbstverständlich jederzeit offen.

E-Mail: info@archion.de


 
Hallo!
Irgendwie habe ich da glaube ich ein Verständnisproblem:
Warum will jemand mehrere KB im kompletten Umfang herunterladen??
Und dann noch jemand anderen damit zu beauftragen, erscheint mir ehrlich gesagt schon etwas merkwürdig.
Ich habe schon viel "Beute" gemacht, aber meine Kontingents haben mir bei weitem immer ausgereicht.
Nix für ungut!;)
Viele Grüße
Edith
 
Es ist nicht das Geschäftsmodell von Archion oder auch anderen Online-Plattformen die Dokumente zur Verfügung stellen das komplette Archivalien runtergeladen werden.
Das ist eigentlich immer in den AGB ausgeschlossen.

Vielleicht kann die Dame sich an das entsprechende Archiv wenden und dort nachfragen ob ihr das/die Bücher "verkauft" werden. Ich vermute aber das auch das Archiv das ablehnen wird.
 
Vielleicht kann die Dame sich an das entsprechende Archiv wenden und dort nachfragen ob ihr das/die Bücher "verkauft" werden. Ich vermute aber das auch das Archiv das ablehnen wird.

Kirchenbücher sind einzigartige (sakrale) Urkunden und niemals Handelsware.
Entdeckt man irgendwo auf Auktionsportalen Kirchenbücher die verkauft werden sollen oder wird jemandem eines zum Kauf angeboten handelt es sich zu 100% um Hehlerei, und man sollte die entsprechenden Behörden darauf aufmerksam machen.
Selbst eine "Ausleihe" ist grundsätzlich nicht vorgesehen und höchstens für Digitalisierung oder Restauration durch offizielle Stellen möglich.

Ich las an verschiedenen Stellen dass einzelne Gemeinden nun nach Kirchenbüchern fahnden, welche sie an Familienforscher "ausgeliehen" haben, obwohl in den entsprechenden Gesetzen stehen dürfte dass diese "Ausleihe" bewusst verboten ist.

Um die Originale bestmöglich zu schützen ist es daher sehr gut dass es Portale wie dieses hier gibt.
 
Ein entsprechender Ausschnitt aus einem aktuellen Gesetz zu Kirchenbüchern:

§ 11
Aufbewahrung und Sicherung
( 1 ) 1 Die Kirchenbücher sind in verschließbaren, feuerhemmenden Schränken in sauberen, trockenen und belüftbaren kirchlichen Amtsräumen sorgfältig und dauernd aufzubewahren. 2 Schadhafte Bände sind im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Landeskirchlichen Archiv und dem Gemeindekirchenrat zu restaurieren.

( 2 ) Bei Vakanzen bestimmt der Vakanzverwalter des Pfarramtes im Einvernehmen mit dem Superintendenten und dem jeweiligen Gemeindekirchenrat, wo die örtliche Verwahrung der Kirchenbücher erfolgen soll.

( 3 ) 1 Kirchenbücher dürfen nur bei dringender Gefahr (Feuer, Wasser usw.) auf Anordnung des Gemeindekirchenrates, zur Instandsetzung oder zur Sicherungsverfilmung und auf Anforderung der Aufsichtsbehörde oder mit deren Zustimmung von ihrem Aufbewahrungsort entfernt werden. 2 Eine Deponierung von Kirchenbüchern außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Kirchenbuchführers ist nur mit Genehmigung des Kirchenamts auf der Basis eines Depositalvertrags bei kirchlichen Dienststellen innerhalb der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland zulässig.

( 4 ) Durch Sicherungsverfilmung geschaffene Kopien der Kirchenbücher werden im örtlich zuständigen Landeskirchlichen Archiv aufbewahrt.

( 5 ) 1 Das Ausleihen von Kirchenbüchern ist untersagt. 2 Dies gilt grundsätzlich auch gegenüber Mitgliedern des Gemeindekirchenrats.

( 6 ) 1 Unterlagen nach § 8 Abs. 1 und 4 müssen nicht dauernd aufbewahrt werden. 2 Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre nach Abschluss des Jahrgangs.

( 7 ) Zur Sicherung der Kirchenbücher sind nach deren Abschluss nach Abstimmung mit dem Kirchenamt Zweitüberlieferungen herzustellen, die im örtlich zuständigen Landeskirchlichen Archiv aufbewahrt werden.

Quelle: https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/9665
 
Meine Bekannte möchte eine komplette Orts und Familienchronik erstellen und hat dafür einen älteren Herren aus Leipzig gefunden, der das ganz akribisch herausschreibt und den einzelnen Bauernhöfen im Ort zuordnet. Daher soll ich ihm die kolmpletten Bücher herunterladen. Sie selbst ist Rentnerin und hat keinen PC. Ich hoffe ihr könnte die Frage verstehen. Ich hab uch keine Ahnung davon- wollte ihr nur den Gefallen tun und es herunterladen. Wusste auch nicht das es sich um über 3000 Seiten handelt. Bezahlen würde sie das tatsächlich auch- nur kann ich mich nicht tagelang hinsetzen.
 
Da gibt es wahrscheinlich nur einen gangbaren Weg. Der ältere Herr braucht einen PC, einen Internetzugang und einen Pass bei Archion.

Das Herunterladen von ganzen Kirchenbüchern ist wirklich nicht vorgesehen.
 
Es gibt viele die Ortsfamilienbücher von "ihren" Orten erstellen. Einfach mal danach googlen.
Das geht aber eben nur indem man z. B. im Pfarramt, im Archiv oder eben bei den verschiedenen Onlineportalen die Archivalien einsieht. Das man sie dafür als sein "Eigentum" haben muß ist nicht vorgesehen.

Die Frage ist ja auch, macht der Herr das alles auf Papier? Oder doch an einem PC? Dann kann er die Bücher ja auch hier einsehen und auswerten.

Meist gibt es da aber auch einen Passus das man dann ein Exemplar dem jeweiligen Archiv geben muß.

Martina
 
"Leider" werden die Kirchenbücher hier hinter einer Bezahltschranke gehalten. Wenn man z. B. Kirchenbücher aus den ehemaligen preußischen Ostgebieten in polnischen Archiven durchsuchen möchte, kann man diese (sofern bereits digitalisiert) über eine staatliche Webplatform kostenfrei einsehen und auch die komplette Bestandssignatur mit allen Bildern als ZIP-Datei auf den eigenen PC herunterladen.

Neben einem schnelleren Zugriff auf die einzelnen Dateien bietet das auch die Möglichkeit die Dateien mit Schlagwörtern zu versehen, um z. B. in einem Gesamtbuch schneller + gezielt auf die Taufen, Trauungen oder Beerdigungen zuzugreifen oder bei umfangreichen Büchern auf ein bestimmtes Jahr zuzugreifen.

Das wäre auch ein Verbesserungsvorschlag für Archion: Den einzelnen Bilddateien sollte eine oder mehrere Registerarten und das/die entsprechende Jahr/e zugeordnet werden können. Über eine Art Lesezeichenleiste in dem Band sollte man dann gezielt zu den Seiten springen können.
Umfangreiche Bücher, deren Zeitraum zum Teil noch dem Datenschutz unterliegt, könnten so von Archivaren "verschlagwortet" werden und nach und nach könnten die Jahre welche nicht mehr dem Datenschutz unterliegen freigegeben werden. So muss man nicht warten, bis das letzte Jahr des gesamten Zeitraums nicht mehr dem Datenschutz unterliegt.
Bücher, die vollständig nicht mehr dem Datenschutz unterliegen, könnten ggf. auch von normalen/ausgesuchten Benutzern verschlagwortet werden.
 
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