Hallo,
vor einigen Jahren gab es zu dieser Überschrift eine Anfrage von einem anderen Forscher, die wie folgt beantwortet wurde:
„….Wenn das Kind unehelich geboren wurde, besteht eventuell noch die Chance, über die Vormundschaftsverordnung vom 05. Juli 1875 an den Namen des Vaters zu kommen.“
Da ich einen ähnlichen Fall habe, meine Frage dazu:
Wenn das uneheliche Kind im November 1875 in Torgelow/Kreis Ückermünde geboren wurde, in welchem Archiv kann ich nach einem solchen Eintrag suchen?
2.
Dieses Kind sowie ein Bruder wurden 7 bzw. 9 J. nach ihrer Geburt von dem späteren Ehemann der Mutter
Zitat: „Durch matrimon.subs. am 28.Juni 1884 und Protokoll vom 07. Okt. 1884 als ehelich legitimiert. Prot. Ist dem Gericht eingesandt.“
Fragen:
a) An welches Gericht gingen derartige Protokolle und in welchem Archiv kann ich danach suchen? (Die Ehe wurde am 28.06.1884 in Torgelow geschlossen.)
Oder:
b) Bedeutet die Anerkennung als eheliches Kind, dass der spätere Ehemann auch der leibliche Vater der Kinder war oder wurden sie durch dieses Prozedere nur ehelichen Kindern gleichgestellt?
War also der spätere Ehemann nur „besonders nett“?
(Man bedenke, er war zuvor 20 Jahre verheiratet und hat sich erst 6 Wochen vor der 2. Eheschließung von der 1. Ehefrau scheiden lassen.)
Da ich mich in derartigen kirchlichen Verfahren gar nicht auskenne, weiß ich nicht, ob der Vorgang bei "matrimon.subs" nur bei leiblichen Kindern durchgeführt wurde oder generell.
Auch verwundert mich der zeitliche Abstand zwischen kirchlichem Prozedere und dem erwähnten Protokoll.
Ich besitze "leider nur" eine Abschrift aus dem Taufregister und kenne den Originaleintrag nicht. So kann ich nicht sagen, ob vielleicht nur das eine Kind per kirchlichem Vorgang und das andere Kind nur durch ein gerichtliches Protokoll anerkannt wurde.
Weiß hier ein anderer Forscher Rat?
VG
vor einigen Jahren gab es zu dieser Überschrift eine Anfrage von einem anderen Forscher, die wie folgt beantwortet wurde:
„….Wenn das Kind unehelich geboren wurde, besteht eventuell noch die Chance, über die Vormundschaftsverordnung vom 05. Juli 1875 an den Namen des Vaters zu kommen.“
Da ich einen ähnlichen Fall habe, meine Frage dazu:
Wenn das uneheliche Kind im November 1875 in Torgelow/Kreis Ückermünde geboren wurde, in welchem Archiv kann ich nach einem solchen Eintrag suchen?
2.
Dieses Kind sowie ein Bruder wurden 7 bzw. 9 J. nach ihrer Geburt von dem späteren Ehemann der Mutter
Zitat: „Durch matrimon.subs. am 28.Juni 1884 und Protokoll vom 07. Okt. 1884 als ehelich legitimiert. Prot. Ist dem Gericht eingesandt.“
Fragen:
a) An welches Gericht gingen derartige Protokolle und in welchem Archiv kann ich danach suchen? (Die Ehe wurde am 28.06.1884 in Torgelow geschlossen.)
Oder:
b) Bedeutet die Anerkennung als eheliches Kind, dass der spätere Ehemann auch der leibliche Vater der Kinder war oder wurden sie durch dieses Prozedere nur ehelichen Kindern gleichgestellt?
War also der spätere Ehemann nur „besonders nett“?
(Man bedenke, er war zuvor 20 Jahre verheiratet und hat sich erst 6 Wochen vor der 2. Eheschließung von der 1. Ehefrau scheiden lassen.)
Da ich mich in derartigen kirchlichen Verfahren gar nicht auskenne, weiß ich nicht, ob der Vorgang bei "matrimon.subs" nur bei leiblichen Kindern durchgeführt wurde oder generell.
Auch verwundert mich der zeitliche Abstand zwischen kirchlichem Prozedere und dem erwähnten Protokoll.
Ich besitze "leider nur" eine Abschrift aus dem Taufregister und kenne den Originaleintrag nicht. So kann ich nicht sagen, ob vielleicht nur das eine Kind per kirchlichem Vorgang und das andere Kind nur durch ein gerichtliches Protokoll anerkannt wurde.
Weiß hier ein anderer Forscher Rat?
VG