Kind ohne Vater -

Hallo,
vor einigen Jahren gab es zu dieser Überschrift eine Anfrage von einem anderen Forscher, die wie folgt beantwortet wurde:

„….Wenn das Kind unehelich geboren wurde, besteht eventuell noch die Chance, über die Vormundschaftsverordnung vom 05. Juli 1875 an den Namen des Vaters zu kommen.“

Da ich einen ähnlichen Fall habe, meine Frage dazu:

Wenn das uneheliche Kind im November 1875 in Torgelow/Kreis Ückermünde geboren wurde, in welchem Archiv kann ich nach einem solchen Eintrag suchen?

2.
Dieses Kind sowie ein Bruder wurden 7 bzw. 9 J. nach ihrer Geburt von dem späteren Ehemann der Mutter
Zitat: „Durch matrimon.subs. am 28.Juni 1884 und Protokoll vom 07. Okt. 1884 als ehelich legitimiert. Prot. Ist dem Gericht eingesandt.“

Fragen:
a) An welches Gericht gingen derartige Protokolle und in welchem Archiv kann ich danach suchen? (Die Ehe wurde am 28.06.1884 in Torgelow geschlossen.)

Oder:

b) Bedeutet die Anerkennung als eheliches Kind, dass der spätere Ehemann auch der leibliche Vater der Kinder war oder wurden sie durch dieses Prozedere nur ehelichen Kindern gleichgestellt?
War also der spätere Ehemann nur „besonders nett“?
(Man bedenke, er war zuvor 20 Jahre verheiratet und hat sich erst 6 Wochen vor der 2. Eheschließung von der 1. Ehefrau scheiden lassen.)

Da ich mich in derartigen kirchlichen Verfahren gar nicht auskenne, weiß ich nicht, ob der Vorgang bei "matrimon.subs" nur bei leiblichen Kindern durchgeführt wurde oder generell.
Auch verwundert mich der zeitliche Abstand zwischen kirchlichem Prozedere und dem erwähnten Protokoll.
Ich besitze "leider nur" eine Abschrift aus dem Taufregister und kenne den Originaleintrag nicht. So kann ich nicht sagen, ob vielleicht nur das eine Kind per kirchlichem Vorgang und das andere Kind nur durch ein gerichtliches Protokoll anerkannt wurde.

Weiß hier ein anderer Forscher Rat?
VG
 
> besitze eine Abschrift aus dem Taufregister und kenne den Originaleintrag nicht... geboren Nov. 1875 ... <

War das Kind am 6. Nov. 1875 geboren?
Falls ich das richige Torgelow meine,
ist der Vater im Kirchenbuch angegeben.
Da er aber auf Ihrer Abschrift fehlt -
habe ich vermutich das falsche Torgelow in MV ?
In dem von mir gemeinten Eintrag steht auch, dass
das Kind (ein Mädchen mit Taufnamen
Maria Caroline Sophie - durch nachfolgende Ehe der Eltern
legitimiert wurde.
Da Sie keine Namen nennen möchten, habe ich hier den
ganzen Eintrag nicht wiedergegeben.
VG.
 
Hallo Linde,

es handelt sich bei diesem Vorfahren um
Ernst Heinrich Max Senteck, geborener Kienast,
* 24.07.1875 / 29.08.1875 in Torgelow, Kreis Ückermünde.

Sein Bruder: Richard August Max Senteck, geb. Kienast,
* 19.06.1873 / get. 13.07.1873 in Torgelow, Kreis Ückermünde.
Beide Kinder wurden unehelich geboren. Es soll im KB keinen Eintrag zum Vater geben.
Auf der Abschrift aus dem Taufregister von Richard August Max steht dann die Bemerkung mit der ehelichen Anerkennung durch matrimon.subs.

Die Mutter, Auguste Kienast, war bei der Eheschließung mit Gottfried Carl August Senteck noch ledig.
Gottfried Carl August Senteck wurde 1835 in Greifenhagen geboren.
Die 1. Ehe von ihm mit Wilhelmine Caroline Rausch wurde am 31.01.1864 in Zehdenick/ Templin geschlossen.
(Ob es daraus Kinder gibt, ist mir unbekannt. In Zehdenick gibt es keine weiteren Einträge zu Geburten. Die Mutter von Rausch starb am 18.11.1873 in Anklam als verh. Wolf)
Diese Ehe wurde am 16.05.1884 geschieden, leider ohne Ortsangabe.
Die 2. Ehe mit Auguste Kienast wurde am 28.06.1884 in Torgelow geschlossen.
dann ist mir daraus noch 1 eheliches Kind, geb. 27.11.1885 in Torgelow, bekannt.
Die Mutter blieb nach dem Tod von August 18 Jahre allein, bevor sie ein 2. Mal heiratete.

Alle Angaben stammen aus dem Jahr 1987/88 von einer sehr hilfsbereiten Pastorin sowie der damaligen Stadtarchivarin aus Torgelow.
Weitere Angaben zu dem Namen <Senteck> ließen sich damals nicht finden.
Wie viele verschiedene Städte es mit dem Namen <Torgelow> gibt, weiß ich nicht.
Da die Mutter aber in Gumnitz/Ückermünde geboren wurde, kann es sich eigentlich nur um das Torgelow dort in der Nähe handeln.

Ich finde den Werdegang dieser Ehe und deren Kinder recht auffällig.
Noch spannender wird es dann mit dem ehelichen Kind, das mit 10 Jahren weit weg in den Westen Deutschlands kam.
Es könnte sein, dass August der Vater dieser beiden Jungen ist, aber ich bin doch unsicher (50/50%).
VG
CaDo
 
Hallo, in Ihrem Text s. u.
sind Ergänzungen von mir:
Ernst Heinrich Max Senteck, geborener Kienast,
* 24.07.1875 / 29.08.1875 in Torgelow, Kreis Ückermünde.
(Er im Geburtsregister des Standesamtes Torgelow Nr. 63 ,
Kreis Ueckermünde - Er war Bahnanwärter von Beruf und heiratete
am 18. August 1921 in Berlin Emma Marie Bertha Reschofsky geb. Lattig, geb. in Lüben Kreisstadt. - Er + 11.12.1954 Berlin).

Sein Bruder: Richard August Max Senteck, geb. Kienast,
* 19.06.1873 / get. 13.07.1873 in Torgelow, Kreis Ückermünde.
Beide Kinder wurden unehelich geboren. Es soll im KB keinen Eintrag zum Vater geben. Auf der Abschrift aus dem Taufregister von Richard August Max steht dann die Bemerkung mit der ehelichen Anerkennung durch matrimon.subs.

Richard August Max Senteck, Zimmermann, *18. Juni 1873 in Torgelow
laut vorgelegtem Taufschein, Kreis Ueckermünde, Sohn der
Eheleute August Senteck (1918 verstorben) und
der Auguste geb. Kienast, jetzt verehelichte Handelsmann Wolthusen, in Stettin,
heiratete oo 8. November 1918 in Berlin Emma Minna Anna Schulze
aus Nennhausen Kreis Westhavelland. (Richard August Max Senteck
+ Rathenow 1938, Standesamturkunde No 251).

Die Mutter, Auguste Kienast, war bei der Eheschließung mit Gottfried Carl August Senteck noch ledig.
Gottfried Carl August Senteck wurde 1835 in Greifenhagen geboren.
Die 1. Ehe von ihm mit Wilhelmine Caroline Rausch wurde am 31.01.1864 in Zehdenick/ Templin geschlossen.
(Ob es daraus Kinder gibt, ist mir unbekannt. In Zehdenick gibt es keine weiteren Einträge zu Geburten. Die Mutter von Rausch starb am 18.11.1873 in Anklam als verh. Wolf)
Diese Ehe wurde am 16.05.1884 geschieden, leider ohne Ortsangabe.
Die 2. Ehe mit Auguste Kienast wurde am 28.06.1884 in Torgelow geschlossen.
dann ist mir daraus noch 1 eheliches Kind, geb. 27.11.1885 in Torgelow, bekannt.
Die Mutter blieb nach dem Tod von August 18 Jahre allein, bevor sie ein 2. Mal heiratete.
Vg
 
Hallo Linde,

vielen Dank für die Ergänzungen. Den größten Teil davon habe ich schon.
Aber das Sterbedatum für "August Senteck" mit 1918 angegeben, kann nicht stimmen.
Laut beglaubigter Abschrift von 1988 aus dem Pfarramt Torgelow ist er bereits am 05.10.1896 (Reg.Nr.167/1896) in Torgelow verstorben.

Aber nun weiß ich trotzdem immer noch nicht sicher, ob `August Senteck´ auch der leibliche Vater ist.
In welchem der vielen mecklenburgischen Archive werden denn die Vormundschaftsakten aus Torgelow aufbewahrt?
Zumindest für Ernst Heinrich Max Senteck müsste rein theoretisch eine solche vorhanden sein.

Und die andere Frage, wurden durch die Kirche alle unehelichen Kinder über den Vorgang der matrimon.subst. als ehelich anerkannt, sofern das gewünscht war, oder nur die leiblichen Kinder?

Andererseits, welcher Mann heiratet 6 Wochen nach seiner Scheidung freiwillig eine ledige Mutter mit 2 unehelichen Kindern(?)
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dazu noch eine Idee hätten.
VG
 
Hier ein paar Antworten ohne Gewähr - und die
Sie selbst überprüfen müssen, da ich Ihre Aufzeichnungen nicht kenne:

zu Ihrer Info
"..... das Sterbedatum für "August Senteck" mit 1918 angegeben, kann nicht stimmen.Laut beglaubigter Abschrift von 1988 aus dem Pfarramt Torgelow ist er bereits am 05.10.1896 (Reg.Nr.167/1896) in Torgelow verstorben...... "

meine Antwort :  Das war der Vater, der 1918 starb und nicht der von mir genannte 1873 geborene Sohn !


zu Ihrer Frage:
"....  wo Vormundschaftsakten aus Torgelow aufbewahrt? .... "

meine Antwort :    
So viel ich weiß, bei einem Amtsgericht.
Ob dieses Torgelow - Kreis Ueckermünde zu der Zeit selbst
Sitz eines Amtsgerichtes hatte - oder ob eine nächstgrößere Stadt zuständig war - müßten Sie bitte selbst herausfinden.

zu Ihrer Frage: "
... wurden durch die Kirche alle unehelichen Kinder über den Vorgang der matrimon.subst. als ehelich anerkannt, sofern das gewünscht war, oder nur die leiblichen Kinder? ... "

meine Laien ! Antwort
und siehe unten Ausführungen zu matrim. subs.:
Wenn ein Mann nicht der leibliche Vater war - dann wäre es eine 
A d o p t i o n der Vorkinder der Frau - was auch wieder gerichtliche Vorgänge gewesen wären.
Wenn im Kirchenbuch steht "anerkannt durch matrim.subs. -
dann konnte das nicht vom Pastor durchgeführt werden - das
hätte die Pastorin, mit der Sie Kontakt hatten, auch sagen können ?)

zu Ihrer Frage: 
" .....    Andererseits, welcher Mann heiratet 6 Wochen nach seiner Scheidung freiwillig eine ledige Mutter mit 2 unehelichen Kindern(?)
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dazu noch eine Idee hätten .."

Meine Antwort:  
Sie schrieben, die Ehe wurde geschieden - vermutlich ??
weil der Ehemann schon in Liebe entbrannt war zu einer Anderen.
"Liebe versetzt Berge" - Wir werden in keinem Fall wissen, was zwischen diesen 2 Menschen vorgegangen ist - wie sie in Beziehungen gekommen sind - denn auch Liebe und Leidenschaft sind oft immense Kräfte, gegen die viele Menschen - so sehr sie sich auch stemmen -
nicht bewältigen können.  Das ist keinesfalls nur ein "Syndrom"  haltloser Menschen - sondern geht durch alle Schichten - oben/unten -
reich/arm und wir können aus Unwissen weder Beurteilen noch verurteilen. Das zum Trost und Verständnis, falls die Genannten zu
Ihren Vorfahren gehörten.

Jedenfalls steht doch in der Heiratsurkunde von

 Richard August Max Senteck, geb. Kienast,
* 19.06.1873 / get. 13.07.1873 in Torgelow, Kreis Ückermünde,

dass
seine Eltern
August Senteck + 1918, und
Auguste geborene Kienast waren.

Heiratsurkunde Kurztext daraus wie schon geschrieben - siehe hier :

Richard August Max Senteck, Zimmermann, *18. Juni 1873 in Torgelow
laut vorgelegtem Taufschein, Kreis Ueckermünde, Sohn der
Eheleute August Senteck (1918 verstorben) und
der Auguste geb. Kienast, jetzt verehelichte Handelsmann Wolthusen, in Stettin,
heiratete oo 8. November 1918 in Berlin Emma Minna Anna Schulze
aus Nennhausen Kreis Westhavelland. (Richard August Max Senteck
+ Rathenow 1938, Standesamturkunde No 251).


nun noch zu ihrer Frage
"matrimon. subs." Das hätte Ihnen die Pastorin aus Torgelow doch auch erklären können müssen :

" Legitimatio per matrimonium subsequens

Legitimatio per matrimonium subsequens – die Legitimation durch nachfolgende Ehe – bedeutet die Anerkennung eines unehelichen Kinder die spätere Heirat der Mutter. Ein filius naturalis, ein unehelicher Sohn konnte vom Vater durch die legitimatio per matrimonium subsequens – also dadurch, dass er nach der Geburt die Mutter heiratete – anerkannt werden und erhielt damit den Status eines filius legitimus – eines rechtmäßigen (ehelichen) Sohnes.

Die legitimatio per matrimonium subsequenz kennt das deutsche Bürgerlichen Recht heute nicht mehr, seit die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern abgeschafft wurde. Wird das Kind allerdings nicht in einer Ehe geboren, bedarf die Vaterschaft zu ihrem rechtlichen Bestand der Anerkennung durch den Vater oder eines entsprechenden Urteils des Familiengerichts, § 1592 BGB.


VG.
 
Zurück
Oben