Hallo KrisK, Linde und weitere Mitnutzer,
Frau Sutter, die Kirchenbuchportal GmbH, die Archive oder sonstige Institutionen können hier nicht helfen. Nicht weil sie so ungefällig sind, es ist schlicht untersagt.
In den gesetzlichen Begriffsbestimmungen ist ausgesagt, dass ein Kirchenbuch ein "Archivgut" ist, siehe ArchG § 2.
Die Fristen, ab denen eine Einsichtnahme in "Archivgut" ohne Weiteres erlaubt wird, richten sich nach der letzten inhaltlichen Ergänzung, ArchG § 7 Absatz 1.
Es gibt Ausnahmen, die jeweils beantragt werden müssen, siehe ArchG § 7 Absatz 7 und Absatz 8.
Die Folgen: Eine Einsichtnahme in "Archivgut" (Kirchenbücher etc.), das über mehrere Jahre bis in die Schutzzeiten hineinreicht, ist im Internet generell nicht möglich.
Genau die gleichen Unterlagen, jedoch im Archiv, kann man selbstverständlich einsehen, man stellt nämlich (auch mündlich) einen Antrag, alles nickt, und man schaut in die freigegebenen Jahrgänge des Archivguts, wenn man die Archivare nicht vorher verärgert hat. Das ist das Recht auf Akteneinsicht, von dem Linde gesprochen hat.
Man kann auch Datenträger mit den erlaubten Jahrgängen kaufen, denn die sind ja aufgrund einer solchen Erlaubnis entstandenes neues Archivgut, auf dem sich nur erlaubte Jahrgänge befinden.
Sicher, man darf also Akteneinsicht nehmen, aber eben nicht so, wie man will, sondern so, wie es angeboten wird, mit Wartezeiten, an vorgegebenem Ort, usw. Man kann sogar in die "verbotenen" Jahrgänge hineinsehen, wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, weil es sich beispielsweise um Personen des Zeitgeschehens handelt.
Und es hat ja sogar hier auf Archion Nutzer gegeben, die Archion öffentlich angeschwärzt haben, als Archion einige Kirchenbücher etwas locker hat einsehen lassen, bei denen es eigentlich nicht zulässig war. Seitdem wird da recht strikt darauf geachtet, denn was Archion macht, können Außenstehende ja ziemlich präzise verfolgen.
Man mag die gesetzlichen Bestimmungen unsinnig finden, deshalb sind sie trotzdem da. Ein Taxifahrer wird mich auch nicht in verkehrter Richtung durch eine Einbahnstraße fahren, auch wenn alle die Regelung überflüssig finden. Man muss halt die Forschung den Möglichkeiten anpassen.
Gruß, Tonx