Andauerndes Ärgernis: Kirchenbücher Stift Quernheim

Wann ist endlich damit zu rechnen, dass auch die Stift Quernheimer Kirchenbücher Band 11 uns 15 hochgeladen werden?

Sie enthalten Daten ab 1820 bzw. 1834!
Im Zeitalter der modernen Datenverarbeitung sollte es wohl möglich sein, die noch nicht freizugebenden Inhalte einfach nicht mithochzuladen.
Dass hier eine so große Lücke vorliegt und - trotz mehrfacher Hinweise in den nicht mehr vorhandenen Feedback-Threads! - nicht geschlossen wird, ist nicht nur ärgerlich, es ist unprofessionell.
 
Beide angesprochenen Bücher enthalten Daten, die noch unter Datenschutz stehen und sind zudem noch Mischbücher. Wie stellen Sie sich den Ablauf einer Zensur dieser Mischbücher vor?
 
Beide angesprochenen Bücher enthalten Daten, die noch unter Datenschutz stehen und sind zudem noch Mischbücher. Wie stellen Sie sich den Ablauf einer Zensur dieser Mischbücher vor?

So wie wir es uns auch für die Brandenburger Dörfer wünschen würden. Vermutlich ist jede Doppelseite eine *.jpg Datei. Da kann man also die aussortieren die Daten in der Sperrzeit enthalten und alles andere, was frei ist, hochladen. 1x im Jahr (oder gerne öfter) wird wieder durchgesehen und evtl. neue freie Bilder hochgeladen.

Und ja, ich habe solche Sortierarbeiten schon öfter gemacht und der Aufwand hielt sich in Grenzen. Leider war das Berliner Archiv nicht an einer Mithilfe interessiert.

Es ist sehr frustrierend wenn man gerade einmal Bücher aus dem 18. Jahrhundert einsehen kann weil das folgende dann bis ins Jahr 2000 geht.

Viele Grüße
Martina
 
Sie sprechen jetzt aber von manuellem aussortieren. KrisK möchte die „moderne Datenverarbeitung“ bemühen. Darauf bezog sich auch meine Rückfrage.
 
Vermutlich könnte in diesem Fall das Ärgernis für Euro 29,50 abgestellt werden. Es gibt eine CD für Quernheim mit KB-Duplikaten von 1808-1868,
wobei ich mir einen Probeausdruck von der CD schicken lassen würde.
Oder liegen die Kirchenbücher von Quernheim nicht auf Microfiches beim Kreiskirchenamt Herford? - MfG.
PS Ich bin mit dem Anieter der o. g. CD weder verwandt noch verschwägert und habe keinerlei kommerziellen Interessen.
 
Man kann sich auch im Staatsarchiv in Detmold die Zweitschriften ansehen. Was ich empfehlen würde, bevor man Geld ausgibt, weil die fast alle einen Wasserschaden haben und manchmal unlesbar sind.
Oder man schaut sich im Landeskichenarchiv in Bielefeld die Erstschriften an. Der Datenschutz spielt im Lesesaal keine Rolle.
 
Sehr geehrter Herr Sutter,

ich gebe zu, ich bin verärgert. Anstatt eine Lösung vorzuschlagen und eine Sortierung umzusetzen, fühle ich mich von Ihnen für dumm verkauft.

Oder wollen sie mir wirklich sagen, dass in diesen Büchern auf einer Seite Daten der unterschiedlichsten Jahre vorhanden sind und es eine komplizierte Arbeit wäre, das alles zu trennen? Dann entschuldige ich mich natürlich.
Ich gehe allerdings davon aus, dass es so wie mit vielen anderen Büchern ist und verschiedene Jahrgänge eingetragen wurden - jeder schön für sich und voneinander abgesetzt.

Habe ich eine längere Datei, deren letzten Seiten ich nirgends hochladen möchte, entferne ich das Ende einfach. Sollte so schwer nicht sein und in kürzester Zeit zu erledigen sein.
Immerhin gelingt es ja auch, fehlerhafte Seiten bei bisher veröffentlichten Büchern auszutauschen.
Unter Einsatz der modernen Datenverarbeitung eben.

Oder müssen wir im Falle dieser Bücher wirklich warten, bis auch für den letzten Eintrag die Sperrfrist abgelaufen ist?
Das wäre dann wann?
 

Zuerst zu Ihrer Frage, wann Sie auf Veröffentlichungen hoffen dürfen =
(Erklärungen dazu unten )

Band 11 - im Jahr 2031
Band 15 - im Jahr 2020

Aus den von Archion für die Westfälische Landeskirche genannten
Sperrfristen, (siehe Zitat unten) können wir uns leider ausrechnen, wann wir bestimmte Bücher eventuell ! zu sehen bekommen -
wenn weiterhin nicht die
einfachste machbare Lösung praktiziert wird -
die Aufzeichnungsjahre, die tatsächlich Sperrfristen unterliegen, abgetrennt werden.

Das ist kein technisches Problem - sondern eine Verordnung,
die der Veröffentlichung von Kirchenbüchern bei Archion
in keiner Weise gerecht wird und vermutlich aus einer Zeit
stammt, als man sich nicht klar darüber war,
was dieses für die Archion-Nutzung bedeutet.

Die Nichtveröffentlichung von Daten aus Beginn - Mitte -
Ende des 19. Jhdts usw ( betrifft keinesfalls nur Quernheim )
widerspricht m. M. nach den Bestimmungen der
S p e r r f r i s t e n.

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Zu den nicht veröffentlichten KB von Quernheim,
um die es in diesem Fall geht:

Band 11 (siehe unten)

Trauungen - jüngstes Datum 1961
plus 70 Jahre Sperrfrist = frei ab 2031

unveröffentlichter Inhalt =
Trauungen 1882-1884
Trauungen 1834-1881
Trauungen 1885-1961,
Beerdigungen 1862-1938

Band 15 ( siehe unten ) würde 2020 bei Archion eingestellt werden ( ? ) ,
da der letzte Eintrag bei den Taufen aus dem Jahr 1930 ist
(1930 plus 90 Jahre Sperrfrist = frei im Jahr 2020)

Quernheim - Band 15 - unveröffentlichter Inhalt =
Taufen 1820-1845,
Trauungen 1820-1832,
Beerdigungen 1820-1859,
Konfirmationen 1820-1861, T
Taufen 1862-1930 Band 15
----------------------------

Zitiert Nachricht zum Thema von Archion aus dem Forum =
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Die Sperrfristen für die westfälischen Kirchenbücher sind folgende:
Taufen: 90 Jahre
Trauungen: 70 Jahre
Beerdigungen: 30 Jahre

Diese Fristen beziehen sich immer - gemäß den Vorschriften des westfälischen Kirchenarchivgesetzes - auf das ganze Kirchenbuch. Ein Kirchenbuch wird bei archion also erst dann zur Einsichtnahme freigegeben, wenn die Frist für die jüngsten Einträge abgelaufen ist.
Allerdings sind die Metadaten zu sämtlichen verfilmten Kirchenbüchern der westfälischen Landeskirche - unabhängig davon, ob sie noch gesperrt sind und ob die Digitalisate schon eingespielt wurden - bei archion veröffentlicht. D.h.: Sind Kirchenbücher einer Gemeinde für einen bestimmten Zeitraum bei archion gar nicht zu finden, dann sind diese Bücher bisher nicht digitalisiert worden.
Gerade bei jüngeren Daten ist das nicht weiter verwunderlich. Die westfälischen Digitalisate wurden zum größten Teil von den Filmen erstellt, die man in den 1960er/70er Jahren von den westfälischen Kirchenbüchern angefertigt hat. Damals hat man das Jahr 1875 als Stichjahr gesetzt, da danach die Überlieferung der Standesämter einsetzt. Um Auskunft aus diesen bisher nicht digitalisierten Kirchenbüchern zu erhalten, muss man sich in der Regel direkt an die Kirchengemeinde wenden, einzelne Gemeinden haben ihre Kirchenbücher aber auch beim zuständigen Kirchenkreis oder im Landeskirchlichen Archiv deponiert.
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mfG

https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2868

 
Hallo und danke für´s Nachrechnen.
Für Band 15 ist die Wartezeit ja bald um, aber 2031 ist schon ein Ding für sich. Dabei wird bei solchen "gemischten" Büchern ja auf Grund der Sperrfristen auch niemand vorher im "real life" durch einen Archivbesuch Einsicht nehmen können - denn auch das wäre ja ein Verstoß gegen den Datenschutz. (Mag sein, dass es trotzdem möglich ist, aber sich darauf verlassen?)
Die einzige Möglichkeit ist und bleibt da, die jüngeren Daten in der Datei zu entfernen, zu schwärzen.
Und seltsam, dass es CDs mit den fehlenden Daten geben soll und Zweitschriften. Dann gibt es also nutzbares Material. Oder?

Schade, dass da kein Interesse dran besteht oder es keine Kapazitäten gibt, diese Daten hier zugänglich zu machen.
 
Nach meiner Meinung müßte sich seitens Archion (Kirchenbuchportal GmbH)
jemand mit der Landeskirche Westfalen in Verbindung setzen. Die Vorschriften stammen m. M. nach aus Zeiten, als die zuständige Landeskirche noch gar nicht auf die Auswirkungen ihrer
Vorschriften auf eine online-Verföffentlichung nachdachte.
Nach meiner Meinung besteht ein Recht auf Einsicht
in die Daten, die schon seit langer Zeit aus dem
Datenschutz herausgefallen sind - denn sonst gäbe
es ja keine Jahresangaben für den Datenschutz ...
Dass z. B. Daten ab 1840 nicht online gehen -
weil in dem Buch Daten von 19... stehen ...
betrifft ja bei weitem nicht nur Quernheim.

VG
 
Hallo KrisK, Linde und weitere Mitnutzer,

Frau Sutter, die Kirchenbuchportal GmbH, die Archive oder sonstige Institutionen können hier nicht helfen. Nicht weil sie so ungefällig sind, es ist schlicht untersagt.

In den gesetzlichen Begriffsbestimmungen ist ausgesagt, dass ein Kirchenbuch ein "Archivgut" ist, siehe ArchG § 2.

Die Fristen, ab denen eine Einsichtnahme in "Archivgut" ohne Weiteres erlaubt wird, richten sich nach der letzten inhaltlichen Ergänzung, ArchG § 7 Absatz 1.

Es gibt Ausnahmen, die jeweils beantragt werden müssen, siehe ArchG § 7 Absatz 7 und Absatz 8.

Die Folgen: Eine Einsichtnahme in "Archivgut" (Kirchenbücher etc.), das über mehrere Jahre bis in die Schutzzeiten hineinreicht, ist im Internet generell nicht möglich.

Genau die gleichen Unterlagen, jedoch im Archiv, kann man selbstverständlich einsehen, man stellt nämlich (auch mündlich) einen Antrag, alles nickt, und man schaut in die freigegebenen Jahrgänge des Archivguts, wenn man die Archivare nicht vorher verärgert hat. Das ist das Recht auf Akteneinsicht, von dem Linde gesprochen hat.

Man kann auch Datenträger mit den erlaubten Jahrgängen kaufen, denn die sind ja aufgrund einer solchen Erlaubnis entstandenes neues Archivgut, auf dem sich nur erlaubte Jahrgänge befinden.

Sicher, man darf also Akteneinsicht nehmen, aber eben nicht so, wie man will, sondern so, wie es angeboten wird, mit Wartezeiten, an vorgegebenem Ort, usw. Man kann sogar in die "verbotenen" Jahrgänge hineinsehen, wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, weil es sich beispielsweise um Personen des Zeitgeschehens handelt.

Und es hat ja sogar hier auf Archion Nutzer gegeben, die Archion öffentlich angeschwärzt haben, als Archion einige Kirchenbücher etwas locker hat einsehen lassen, bei denen es eigentlich nicht zulässig war. Seitdem wird da recht strikt darauf geachtet, denn was Archion macht, können Außenstehende ja ziemlich präzise verfolgen.

Man mag die gesetzlichen Bestimmungen unsinnig finden, deshalb sind sie trotzdem da. Ein Taxifahrer wird mich auch nicht in verkehrter Richtung durch eine Einbahnstraße fahren, auch wenn alle die Regelung überflüssig finden. Man muss halt die Forschung den Möglichkeiten anpassen.

Gruß, Tonx
 
In einem Beitrag von Frau Sutter wurde - so weit ich das verstanden habe - nachgefragt - wie eine Abtrennung von noch unter Datenschutz befindlichen Kirchenbucheinträgen aus einem - z. B. von 1830 bis 1930 fortlaufend geführtem Kirchenbuch - möglich gemacht werden könne.

Digitalisaterstellung von den schon lange verfilmten Kirchenbüchern
bis zum Zeitpunkt, an dem der Datenschutz beginnt. Danach Digitalisat-erstellung von den folgenden Jahrgängen - getrennt nach Taufen, Heiraten, Sterbeeinträgen, Konfirmationen wegen des verschiedenen Datenschutzes.

Soweit ich das gesehen habe und hoffentlich auch richtig -
sind bei Archion grün unterlegte Kirchenbücher aufgelistet - d. h.
1 Kirchenbuch für einen Zeitraum, der in Datenschutz hineinragt -
bei Anclicken desselben aber auch die Datenschutzrelevanten
gekappt wurden.

Also muss es auch bei allen anderen Kirchenbüchern möglich sein.

?

VG
 
Hallo,
ja so ist ist, es wäre technisch möglich.

Es müsste jemand im Archiv manuell Bilder freigeben, damit diese hier angezeigt werden.
Und da liegt der Hund wieder mal begraben.

Die meisten Archive haben hier kein Personal oder Zeit diese für jedes Kirchenbuch zu machen, es betritt ja viele Landeskirchen und somit leider nicht nur dieses Kirchenbuch.

Sven
 
Band 15 ist da. Hurra. Danke.

Aber, halt. Ich wage ja gar nicht, zu fragen - nur, wo ist Band 2 (1759 - 1782)?

;-)

 
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