vnagel2004
Moderation
Liebe Archion-Team,
in den AGB, Punkt 5.1. c) steht
Wenn ich davon ausgehe, daß sich diese Bestimmung auch auf die heruntergeladenen Digitalisate und deren Verwendung erstreckt, dann dürfte ich die Digitalisate nach meinem Verständnis z.B. nicht auf einer Internetseite veröffentlichen oder in einem Buch über die Geschichte meiner Familie einbinden/veröffentlichen, ohne daß mir hierzu zuvor vom Anbieter (lt. AGB = Kirchenbuchportal GmbH) die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Ist das korrekt?
Wenn nein, wo finde ich in den AGB oder an anderer Stelle exakte Aussagen über die zulässige Verwendung der heruntergeladenen Digitalisate?
Frage 2: Wo finde ich exakte Aussagen über die zulässige Verwendung der heruntergeladenen Digitalisate bezogen auf einen gewerblichen Nutzer von Archion?
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In den AGB, Punkt 6.1. steht
Wo bitte finde ich "die Richtlinien für die Forennutzung"?
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Im Thread vom 19.01.2015 hier im Forum unter Allgemein wurde mitgeteilt, welche Pflichtangaben ein privater Nutzer im Nutzerprofil bei der Anmeldung machen muss.
Wenn ich es richtig im Kopf habe wurde gesagt, daß zu diesen Pflichtangaben lediglich gehören: Benutzername, Land und Email-Adresse
Richtig?
Gleichzeitig wurde gesagt, daß alle Nutzer, unabhängig von der gewählten Zahlungsart für die versch. Pässe, eine Rechnung bekommen.
1) Wenn man einmal von den Sonderregelungen für Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen deren Gesamtbetrag 150 EUR brutto nicht übersteigt) absieht, müssen Rechnungen u.a. den vollständigen Namen und Anschrift des Leistungsempfängers beinhalten. Wie wollen Sie dies bewerkstelligen, wenn Sie diese Angaben nicht zu Pflichtangaben machen?
2) Da Sie "Kauf auf Rechnung" anbieten, sollte dringend m.E. bei natürlichen Personen auch das Geburtsdatum zur Pflichtangabe gemacht werden. Das ist aus gutem Grund -speziell im Internethandel- aus vielfachen Überlegungen defacto ein Muss.
Und wie bereits in einem anderen Thread angerissen, sollten Sie vornehmlich im Eigeninteresse hinreichende Absicherungen dafür treffen, keine Geschäfte mit Minderjährigen zu machen, solange für diese die Einwilling der Erziehungsberechtigten nicht vorab erteilt wurde und man davon ausgeht, daß der sog. "Taschengeldparagraph" keine Anwendung findet. Auch hier hilft die "Zwangsabfrage" des Geburtsdatums.
Sehr kurzer Abriß zu Geschäften mit Minderjährigen siehe z.B. hier:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/04/30/minderjaehrige/
Es steht außer Frage, daß "alle Pflichtangaben wie detailliert diese auch sein mögen" defacto nicht vor Mißbrauch jedlicher Art schützen. Aber die (besonderen) Sorgfaltspflichten, denen ein Kaufmann genügen muß, finden gleichermaßen Anwendung.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und besten Gruß,
Vera Nagel
in den AGB, Punkt 5.1. c) steht
5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen,
...
c) die von Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Wenn ich davon ausgehe, daß sich diese Bestimmung auch auf die heruntergeladenen Digitalisate und deren Verwendung erstreckt, dann dürfte ich die Digitalisate nach meinem Verständnis z.B. nicht auf einer Internetseite veröffentlichen oder in einem Buch über die Geschichte meiner Familie einbinden/veröffentlichen, ohne daß mir hierzu zuvor vom Anbieter (lt. AGB = Kirchenbuchportal GmbH) die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Ist das korrekt?
Wenn nein, wo finde ich in den AGB oder an anderer Stelle exakte Aussagen über die zulässige Verwendung der heruntergeladenen Digitalisate?
Frage 2: Wo finde ich exakte Aussagen über die zulässige Verwendung der heruntergeladenen Digitalisate bezogen auf einen gewerblichen Nutzer von Archion?
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In den AGB, Punkt 6.1. steht
6.1. Registrierte Nutzer können sich kostenfrei im Forum von Archion über genalogische Themen austauschen. Es sind die Richtlinien für die Forennutzung zu beachten.
Wo bitte finde ich "die Richtlinien für die Forennutzung"?
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Im Thread vom 19.01.2015 hier im Forum unter Allgemein wurde mitgeteilt, welche Pflichtangaben ein privater Nutzer im Nutzerprofil bei der Anmeldung machen muss.
Wenn ich es richtig im Kopf habe wurde gesagt, daß zu diesen Pflichtangaben lediglich gehören: Benutzername, Land und Email-Adresse
Richtig?
Gleichzeitig wurde gesagt, daß alle Nutzer, unabhängig von der gewählten Zahlungsart für die versch. Pässe, eine Rechnung bekommen.
1) Wenn man einmal von den Sonderregelungen für Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen deren Gesamtbetrag 150 EUR brutto nicht übersteigt) absieht, müssen Rechnungen u.a. den vollständigen Namen und Anschrift des Leistungsempfängers beinhalten. Wie wollen Sie dies bewerkstelligen, wenn Sie diese Angaben nicht zu Pflichtangaben machen?
2) Da Sie "Kauf auf Rechnung" anbieten, sollte dringend m.E. bei natürlichen Personen auch das Geburtsdatum zur Pflichtangabe gemacht werden. Das ist aus gutem Grund -speziell im Internethandel- aus vielfachen Überlegungen defacto ein Muss.
Und wie bereits in einem anderen Thread angerissen, sollten Sie vornehmlich im Eigeninteresse hinreichende Absicherungen dafür treffen, keine Geschäfte mit Minderjährigen zu machen, solange für diese die Einwilling der Erziehungsberechtigten nicht vorab erteilt wurde und man davon ausgeht, daß der sog. "Taschengeldparagraph" keine Anwendung findet. Auch hier hilft die "Zwangsabfrage" des Geburtsdatums.
Sehr kurzer Abriß zu Geschäften mit Minderjährigen siehe z.B. hier:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/04/30/minderjaehrige/
Es steht außer Frage, daß "alle Pflichtangaben wie detailliert diese auch sein mögen" defacto nicht vor Mißbrauch jedlicher Art schützen. Aber die (besonderen) Sorgfaltspflichten, denen ein Kaufmann genügen muß, finden gleichermaßen Anwendung.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und besten Gruß,
Vera Nagel