Puh, das ist eine Menge Text... Ich fang mal an - wegen der Länge des Textes und weil er sich über die Doppelseite erstreckt, verzichte ich ausnahmsweise auf die Einhaltung der Zeilenumbrüche:
Die Mutter des neu gebohrenen Kindes hatte dasselbe nach ihrer Aussage von einem Mühl-burschen Christian Häh(?) vor ihrer Verheÿrathung mit Dafeler empfangen, darauf auch ihre Schwangerschaft verheimliget und nachher dieselbe von der Zeit ihrer Trauung an datiret; da nun aber die Ent-
bindung erfolgt ware, hatte sie niemanden zum Beÿstande genommen, sondern ____ das lebende Kind in ein Bund Stroh auf dem Boden gebunden und so dasselbe an diesem Orte in der Kühle umkommen lassen. Darauf hatte sie zu der zu ihr kommenden Mithsfrau des Hauses gesagt, sie habe unzeitig gebohren und diese ihre Frucht selbst schon in dem Garten vergraben - Die ___ herbeÿ gerufene H___ _____ findet aber das Kind an angeblichen Orte nicht und aus mehrern Umständen ergiebt sich die Zeitigkeit der Geburt, (gestrichen) es dringt nun dieselbe ernstlich in die Wöchnerin, die Wahrheit zu gestehen, und sie bekennt die That, worauf sogleich Verhaftung eintrat und ist nun der Obrigkeit übergeben. Das erste Urtheil war 30 Jahre Zuchthausstrafe, nach der Appellation sind ihr aber nun 2 Jahre Zuchthaus zuerkannt und dabeÿ ihre Unthat nur Fahrlässigkeit genannt. So wenig stehen jetzt die Aussprüche unserer Juristen mit den göttl. Geboten in Uebereinstimmung. Diese Person wurde von dem Manne, als sie nach dem Zuchthause abgeführet wurde, geschieden. Hat vom Zuchthause wieder ein uneheliches Kind mitgebracht und fällt nun der Gemeinde zur Last