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Für eine Trauung zwischen "Geschwisterigt-Kindern" (Cousin und Cousine) in der ev. Gemeinde Hiltpoltstein wurde 1784 ein Dispens eingeholt, und zwar von der "Churbayerischen Amtsherrschafft zu Auerbach".
Ich nehme an, dass das Auerbach in der Oberpfalz gemeint ist. Ein Lesefehler liegt glaube ich nicht vor.
Kann jemand bestätigen, dass das Verwaltungsgebiet von Auerbach damals so weit nach Westen reichte?
Warum wurde so ein Dispens nicht z.B. in Nürnberg eingeholt?