Verständnisfrage zu Eintrag des Pfarrers Dietendorf 1812


Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Heiratseintrag auf obiger Seite von Johann Jakob Möller. Dort hat der Pfarrer noch eine Anmerkung darunter gesetzt, die ich nicht verstehe. Also lesen kann ich sie, aber ich kann mir die Bedeutung nicht erklären.
Ich lese und hoffe es ist richtig so, Korrekturen nehme ich gerne an:
Johann Jakob Möller musste von Christoph Heinrich Schultz gesetzet (?) werden, ich befand mich aber nicht wohl, da die Einschreibung hatte geschehen sollen. Christian Baitz (das war der Pfarrer)

Ich weiß nur, dass dies die 2 Ehe von Johann Jakob war, die erste Frau starb im November 1811. Die 2. Hochzeit fand wie man sieht im April 1812 statt. Hat es damit zu tun? Leider hat die Suche im Internet auch nichts ergeben.
 
Das haben Sie vollkommen richtig gelesen.

Sehen Sie sich bitte einmal die Daten an, an deren Möller geheiratet hat - bzw. Schultz….

Reihenfolge im Jahr: August vor April….

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gesetzet heißt hier: hätte vor …. eingetragen werden müssen…

BG, Vera
 
Ach ja klar, danke. Es sind die kleinen Dinge die man übersieht. Möller hätte vor Schultz gesetzt werden müssen, aber dem Pfarrer ging es zum Zeitpunkt der Eintragung wohl nicht gut/war krank.

Vielen herzlichen Dank!
 
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