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Hier ein Taufeintrag, der m. E. wahrscheinlich der zutreffende ist. Zu versuchen, ihn zusätzlich "abzusichern", empfiehlt sich aber sehr...
Hier die Proklamation in Pyrbaum.
Ich versuch mich mal an einer Entzifferung, wäre für Unterstützung aber auch dankbar:
Am 8. Juni ist dem Georg Mederer
Bauern zu XXX Kunigunda XXX
XXX Ursula getauft XXX
die Gevatterin war Ursula XXX
XXX
XVIII . XIX . et XX . Trinit. Sind öffentlich proklamiert worden, der ersam
Michael Neußer, angesehener XXX Unterthan und Bauer
zu Waikersreuth, der XXX ersamen Conrad Neußer, XXX
XXX und Bauer zu Waikersreuth XXX
XXX lediger Sohn, mit Ursula XXX
Georg Mederer XXX Unterthan und Bauer zu XXX (vermutlich Pruppach)
XXX ledige Tochter. Die Copulation geschah XXX 30. Oktober
in Camerstein
Die Angabe zur Hochzeit am 30.10. in Kammerstein ist nicht ganz richtig, weil laut dem dortigen Hochzeitseintrag eigentlich am 18.09.1759 geheiratet wurde. Aber wenn ich es richtig sehe, dann ist der Eintrag ja nur noch wg. der Bekanntgabe der Hochzeit in der Heimatgemeinde der Braut, oder?
Ein differierendes Datum bei der Copulation muss einen nicht beunruhigen. Die Pfarrer der Gemeinden, in denen lediglich proklamiert wurde, haben wohl des Öfteren falsche Informationen bezüglich des tatsächlichen Heiratsdatums erhalten. Die Proklamationszeitpunkte (die drei erwähnten Sonntage nach Trinitatis) stimmen in beiden Gemeinden jedenfalls überein, was jetzt auch nicht zwingend so sein muss, aber Zweifel zeitlicher Art zusätzlich ausräumt.Mmm - wenn ich es aber ganz oben richtig lese, dann steht dort, dass am 18.09. copuliert wurde?
@Curiosita: wie bist Du so schnell auf die beiden Einträge gekommen?
Aber ist das wirklich der korrekte Eintrag?
Ein differierendes Datum bei der Copulation muss einen nicht beunruhigen. Die Pfarrer der Gemeinden, in denen lediglich proklamiert wurde, haben wohl des Öfteren falsche Informationen bezüglich des tatsächlichen Heiratsdatums erhalten. Die Proklamationszeitpunkte (die drei erwähnten Sonntage nach Trinitatis) stimmen in beiden Gemeinden jedenfalls überein, was jetzt auch nicht zwingend so sein muss, aber Zweifel zeitlicher Art zusätzlich ausräumt.
Oder die Heiratsdaten sind falsch. Diesbezüglich passt jedoch die Angabe im KB Pyrbaum (30. Oktober) zu den angegebenen Proklamationsdaten, während die Angabe im KB Kammerstein nicht ansatzweise dazu passt