siehe auch:
https://wiki.genealogy.net/Personenstandsgesetz#Neue_Fristen
"Benutzung
vor Ablauf der Fristen
In einigen Fällen ist die Ausstellung von Urkunden auch vor Ablauf der Fristen möglich. Selbstverständlich bezieht sich diese Möglichkeit nur auf die einzelne Urkunde - eine Durchsicht der betreffenden Bände ist weiterhin nicht möglich.
Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge
Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein
berechtigtes Interesse, aber kein
rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner,
Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt."