Permalinks leiten auf Bild 1 - evtl. Schutzfrist als Ursache

Hallo Xaviere! Wenn wir bei Kirchenbüchern Bilder sperren müssen, erfolgt in der Regel keine Anpassung der Laufzeit im Titel. Wenn ein Buch Bilder enthält, die einer Schutzfrist unterliegen, wird dies durch einen Hinweis im Steckbrief des Buches gekennzeichnet.
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Ich sehe immer noch keinen Widerspruch in Hans-Gunters Aussage.
Ihre Aussage widerlegt Hans-Gunters Feststellung auch nicht.
 
Ich sehe immer noch keinen Widerspruch in Hans-Gunters Aussage.
Ihre Aussage widerlegt Hans-Gunters Feststellung auch nicht.
Hallo Xaviere! Ich wollte lediglich kurz klarstellen, dass wir aus Dachwig (St. Petri) kein Kirchenbuch online hatten, das eine Laufzeit bis 2010 hatte, sondern nur die Kirchenbücher, die derzeit angezeigt werden.
 
Hallo Archion-Team,
ich habe leider erst vor ein paar Tagen gesehen, dass ein bestimmtes Taufbuch nicht mehr online ist. Und einige Andere eben nur bis 1915 zur Einsicht stehen.

Frage: Wenn diese KB wieder online sind, werden die bisherigen Links anders sein? Oder kann man die bisherigen Links zu gegebener Zeit weiter verwenden?

Warum ist das wichtig für mich. Ich bearbeite das OFB Marggrabowa/Oletzko. Die Taufen Mierunsken 1919 bis 1925 wurden vollständig erfasst und mit Quellen belegt, u.a. wurde der Archion-Link der Quelle hinzugefügt.
Ich möchte anmerken, dass Personen, die noch leben (könnten), in meiner Datenbank nicht sichtbar sind. Eine Sperrung von 105 Jahren halte ich für angemessen und natürlich auch notwendig.

Also wenn die Links später nicht mehr funktionieren, muss ich sie wohl entfernen.

Gruß J.H.
 
Unter normalen Umständen sollten die Links bei einer späteren Freigabe wieder auf die richtige Seite zeigen. Das gilt sowohl für vollständige Sperrungen ganzer Digitalisate also auch einzelner Seiten.

Ausnahme wäre, wenn das Digitalisat aus irgendwelchen Gründen erneut importiert würde (zB weil ein besserer Scan vorliegt oder die Bilder komplett neu sortiert wurden o.ä. - das gilt aber für alle und nicht nur für derzeit gesperrte Ziele von Permalinks.
 
Seit diesem Update, gibt es Probleme bei vielen Kirchenbüchern die mehrere Ortschaften beinhalten, die nach dem ersten Ort komplett abgeschnitten werden, weil der erste Ort in die Schutzfrist fällt. Sehr ärgerlich ist dann natürlich, dass die anderen Orte, auch bevor die Schutzfrist greift, komplett fehlen.

Beispiele: https://www.archion.de/de/viewer/churchRegister/378651?cHash=9e4c471e3843334ec09459b4435e757e

Hier waren vorher nach Putlitz auch: Lütgendorf, Sagast mit Steinfeld und Nettelbeck mit Krumbeck gelistet.


Hier waren vorher nach Dallmin auch: mit Postlin, bis 1934 mit Strehlen, ab 1934 mit Kribbe und Karwe, Wittmoor

Die Fälle sind unzählig und besonders ärgerlich wird es, wenn bei einigen Gesamt-Kirchenbüchern erst die Taufen kommen und dann die Verstorbenen gelistet sind, aber dann trotzdem abgeschnitten wird.

Es ist aber auch nicht bei allen KBs so.

Kann man dazu nochmal ein Update erwarten, sind das Einzelfälle oder ist dies zu aufwendig? Oder kann man solche Fälle melden und werden, die dann korrigiert?
 
Seit diesem Update, gibt es Probleme bei vielen Kirchenbüchern die mehrere Ortschaften beinhalten, die nach dem ersten Ort komplett abgeschnitten werden, weil der erste Ort in die Schutzfrist fällt. Sehr ärgerlich ist dann natürlich, dass die anderen Orte, auch bevor die Schutzfrist greift, komplett fehlen.

Beispiele: https://www.archion.de/de/viewer/churchRegister/378651?cHash=9e4c471e3843334ec09459b4435e757e

Hier waren vorher nach Putlitz auch: Lütgendorf, Sagast mit Steinfeld und Nettelbeck mit Krumbeck gelistet.


Hier waren vorher nach Dallmin auch: mit Postlin, bis 1934 mit Strehlen, ab 1934 mit Kribbe und Karwe, Wittmoor

Die Fälle sind unzählig und besonders ärgerlich wird es, wenn bei einigen Gesamt-Kirchenbüchern erst die Taufen kommen und dann die Verstorbenen gelistet sind, aber dann trotzdem abgeschnitten wird.

Es ist aber auch nicht bei allen KBs so.

Kann man dazu nochmal ein Update erwarten, sind das Einzelfälle oder ist dies zu aufwendig? Oder kann man solche Fälle melden und werden, die dann korrigiert?
Hallo ckoss,

wir haben das geprüft. Bei dem Buch Putlitz / Taufen 1892-1922 haben wir die weiteren Orte weiter hinten übersehen. Wir haben die nun bis zur Schutzfrist wieder freigegeben: Ab Bild 258 Lütgendorf, ab Bild 287 Sagast und Steinfeld und ab Bild 328 Nettelbeck und Krumbeck.

Bei dem Buch Dallmin / Trauungen 1909-1948 gab es auch noch einzelne Aufgebote und Ehebescheinigungen die die wir bis zur Schutzfrist freigegeben haben. Ab Bild 112.
 
Hallo ckoss,

wir haben das geprüft. Bei dem Buch Putlitz / Taufen 1892-1922 haben wir die weiteren Orte weiter hinten übersehen. Wir haben die nun bis zur Schutzfrist wieder freigegeben: Ab Bild 258 Lütgendorf, ab Bild 287 Sagast und Steinfeld und ab Bild 328 Nettelbeck und Krumbeck.

Bei dem Buch Dallmin / Trauungen 1909-1948 gab es auch noch einzelne Aufgebote und Ehebescheinigungen die die wir bis zur Schutzfrist freigegeben haben. Ab Bild 112.
Vielen Dank,

für weitere KBs werde ich das interne Meldesystem nutzen.

Beste Grüße
 
Nur eine dumme Frage: Wann wird denn dann dieses seit August vollkommen gesperrte Register (nur Namen) wieder freigegeben?
Alphabetisches Register zu Taufen 1830 - 1987; Trauungen 1830 - 1987; Bestattungen 1830 - 1982
Bayern/Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern/Dekanat Bad Windsheim/Ipsheim
1987 + 115 ? Das werd ich dann wohl nicht mehr erleben....;-(
Feedback kann nur im Viewer verwendet werden, daher Nachfrage hier im Forum.
Gruß
Hanna
 
Hallo,
wie es aussieht erst im Jahre 2177 wenn sich bis dahin nichts ändert.
Verstehen kann man das nicht ist dann halt wieder mal so hinzunehmen.
Was da unter Datenschutz fällt, Name und Kirchenbuchnummer ?

Naja ist dann halt so.

Sven
 
Man kann ja wieder altdeutsch ins jeweilige Archiv fahren, da sind die Sachen ja weiterhin nach dem jeweiligen Archivrecht einsehbar. Tolle digitale Welt .....
Eiiiigentlich müsste das aber auch unter die Datenschutzfristen fallen. Wenn die örtlichen Archivmenschen das nicht so streng nehmen, ist das ne andere Sache. Als ich an meiner Promotion pinselte, konnte ich mich im Stadtarchiv einer gewissen rheinischen Stadt frei bewegen, ohne Rücksicht auf Öffnungs- und Aushebungszeiten. Dafür bin ich den Kollegen dort bis heute dankbar.
 
Eiiiigentlich müsste das aber auch unter die Datenschutzfristen fallen. Wenn die örtlichen Archivmenschen das nicht so streng nehmen, ist das ne andere Sache......
Das Archivrecht der Berlin-Brandenburgischen evangel. Kirche sieht für die Kirchenbücher andere Fristen vor und reine Namensregister auf Microfiche waren schon immer frei einsehbar, unterliegen keinem Datenschutz. Als Beispiel. Andere Archive deckeln bei 1875....
 
denke hier liegt eine falsche Rechtliche Einordnung vor, die hier die Geschäftsleitung hier rechtlich beraten haben.
In den Registern da nur Namen und die Seite im Kirchbuch verweisen ist nichts was unten den Datenschutzfristen fällt.
Wer auch immer ihr beraten hat und keine gute Arbeit gemacht.

Zum Beispiel hier:

Hier gehen die Register bis teils 1960 bei Taufen.
Solche Register haben in dieser Art aber keine Datenschutzfristen, dann müssten ja alle alten Telefonbücher oder auch Einwohnerverzeichnisse alles nicht mehr online stehen dürfen.

Sven
 
dann müssten ja alle alten Telefonbücher oder auch Einwohnerverzeichnisse alles nicht mehr online stehen dürfen

Das ist leider eine unzutreffende Schlussfolgerung.
Diese beispielhaft genannten „Verzeichnisse“ dienen ausdrücklich der Veröffentlichung und jeder, der sich dort eintragen lässt, stimmt einer Veröffentlichung (sowie zum Teil auch der über die Veröffentlichung hinausgehenden werblichen Nutzung seiner Daten) ausdrücklich zu.

Sorry, aber das ist „Äpfel mit Birnen“ verglichen. 😉
 
Hallo Vera,
das war ja nur ein Beispiel, siehe oben ein Register von Taufen das bis weit in die 1960 geht.
Ich habe mal nachgefragt ob es hier ebenfalls Probleme geben kann.
Antwort war das dies nicht Datenschutzfristen fällt und somit keinerlei Einschränkungen gibt.

Warum macht man sich das Leben schwer, wenn es auch einfach geht :rolleyes:.

Allen einen schönes drittes Adventswochenende.

Sven
 
Hallo,
es heisst ja auch für die Kirchenbücher Bismark/Altmark, dass Trauungen bis 1945 online seien soll. Nun hört das Trauungsbuch bei 1925 auf - liegt da ein Fehler vor, oder unterliegt der Rest noch irgendwelcher Schutzfristen?

Beste Grüße
Stephanie
 
Hallo,
es heisst ja auch für die Kirchenbücher Bismark/Altmark, dass Trauungen bis 1945 online seien soll. Nun hört das Trauungsbuch bei 1925 auf - liegt da ein Fehler vor, oder unterliegt der Rest noch irgendwelcher Schutzfristen?

Beste Grüße
Stephanie
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Fall eben aufgenommen.
Bitte melden Sie uns solche Fälle künftig über die Feedbackfunktion im Viewer, damit wir sie gezielt prüfen können.
Mehr zur Feedbackfunktion finden Sie hier:
https://www.archion.de/de/hilfe-kontakt/forschung/#c12039
 
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