Ich sehe immer noch keinen Widerspruch in Hans-Gunters Aussage.Hallo Xaviere! Wenn wir bei Kirchenbüchern Bilder sperren müssen, erfolgt in der Regel keine Anpassung der Laufzeit im Titel. Wenn ein Buch Bilder enthält, die einer Schutzfrist unterliegen, wird dies durch einen Hinweis im Steckbrief des Buches gekennzeichnet.
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Ihre Aussage widerlegt Hans-Gunters Feststellung auch nicht.