@stanett
Ich wiederhole gerne nochmals die Frage an Sie:
Zu welchem Herrschaftsgebiet gehörte Gnoien um 1750?
Mecklenburg-Schwerin??
Es ist sicher hilfreich zu wissen, was in anderen Herrschaftsgebieten galt, 1:1 übernehmen lässt sich das aber leider in den seltensten Fällen.
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Wenn Sie sich die Taufen im KB Gnoien in den 1750ziger Jahren im Detail ansehen, dann finden Sie dort
-eine Reihe von unehelichen Geburten, bei denen überhaupt keine Angaben / Zusatzvermerke zum biologischen Vater gemacht werden.
-zahlenmäßig weniger uneheliche Geburten, bei denen in unterschiedlichem Detail Angaben zum biologischen Vater enthalten sind.
Bei der ersten Gruppe wird man vermuten „müssen“ -ohne weitere Informationen-, dass das jeweilige Kind den Namen der Kindsmutter trägt.
Bei der letztgenannten Gruppe könnte das Kind durchaus den Namen des biologischen Vaters tragen. In jedem Fall wird damit „Jemand aktenkundig“…..