Laufzeit des Kirchenbuchdigitalisats

Kirchenbuchdigitalisate der Evangelischen Landeskirche in Württemberg dürfen aus rechtlichen Gründen nur bis Ende 1875 online zur Verfügung gestellt werden.

Wie lange bleibt dieser Zeitpunkt 1875 bestehen ?

Ist bei meiner Ahnenforschung nur hinterlich.
Und wenn ich ins Landeskirchliche Archiv oder auf das zuständige Pfarramt gehe kann ich alles einsehen.
Ich kann diese Verordnung nicht verstehen.
 
Im Jahr 1876 (mancherorts auch früher) wurden die staatlichen Standesregister eingeführt. Vorher galten die Einträge in Kirchenbüchern auch als öffentliche Urkunden, ab dann nur noch als kirchliche Amtshandlungen. Eine Pflicht zur Eintragung im Kirchenbuch bestand also nicht mehr.

Einige Landeskirchen leiten daraus ab, dass sie die Daten ab 1876 nicht mehr veröffentlichen müssen, da mit den Standesregistern ja verläßlichere Daten vorliegen. Andere Landeskirchen sehen das nicht so und veröffentlichen Daten bis zu den gesetzlichen Schutzfristen, also Taufen 110 Jahre, Heiraten 80 Jahre und Totenbücher 30 Jahre.

Ich halte diese Grenze von 1875 auch für ziemlich unsinnig. Statt in Portalen wie Archion bis ins 20. Jahrhundert weiterforschen zu können, muß man in jedem einzelnen Fall entweder das entsprechende Standesamt oder das Kirchenarchiv aufsuchen, bzw. dort eine Recherche beauftragen. Das ist nicht nur umständlich sondern auch teuer.

Ich würde mir sehr wünschen, dass die entsprechenden Landeskirchen ihre Haltung dazu nochmal überdenken.
 
Hallo,
was eggi da schreibt ist leider so.
Leider ist das je nach Landeskirche sehr unterschiedlich und die Schutzfirsten sind auch nicht gleich.

Zu Bedenken ist aber das später nicht mehr alle zur einer Konfession angehörten.
Somit sind die Kirchenbücher nicht mehr zu 100% alles abdecken, sendorn halt eben die Standesregister.
Schöne wäre es das diese wie in anderen Ländern auch frei für jeden zugänglich gemacht werden müssen.

Sven
 
Ich kann den Vorrednern nur zustimmen.

Der harte Schnitt bei 1875 in den Württemberger Kirchenbüchern ist sehr ärgerlich.
 
Nach von Eggi genannten Fristen könnten eigentlich bis 2022 Kirchenbücher
von Ba-Wü online gehen können

' bis 1912
oo bis 1942
+ bis 1992

1875 soll aber Schluss sein. Vielleicht gibt es unterschiedliche Vorschriften zum Datenschutz, die überarbeitet werden könnten / müßten ?
Vielleicht findet man etwas im Internet. Allerdings ist Archion sicherlich der 1. Ansprechpartner (Standort Stuttgart), wo man den Stand der Dinge
aus 1. Hand kennt.

VG.

https://www.elk-wue.de/news/2021/18082021-so-arbeitet-das-archiv-der-landeskirche

zum Datenschutz:
https://www.elk-wue.de/suche/suchergebnisse
 
Bin kein Jurist, aber eine Recherche im Internet ergibt Folgendes:

Maßgeblich ist zum einen das Personenstandsgesetz. Dieses besagt, daß Geburtenregister 110 Jahre nach dem Eintag fortgeführt werden müssen, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Danasch werden die Register endgültig geschlossen.

Vor der endgültigen Schließung sind die Register nur bei berechtigtem Interesse einsehbar, z.B. von mir, meinem Ehe- oder Lebenspartner, sowie von Vor- oder Nachfahren. Außerdem z.B. für wissenschaftliche Arbeiten.

Nach diesen Schutzfristen sind die Register den archivrechtlichen Vorschriften unterworfen. Diese regeln das Bundesarchivgesetz und die Archivgesetze der Länder.

Zur Zeit sind in allen diesen Gesetzen die Schutzfristen kürzer als im Personenstandsgesetz. D.h. die entsprechenden Unterlagen können und sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Offenbar ist es auch so, dass Randnotizen hierauf keinen Einfluß haben. Also ein Sterbedatum (weniger als 30 Jahre her) neben einem Geburtseintrag (mehr als 110 Jahre her) verhndert die Veröffentlichung nicht.

Nun sind Kirchenbücher nur bis 1875 offizielle Personenstandsunterlagen, ab 1876 nicht mehr. Es besteht also keine Pflicht für die Landeskirchen, entsprechende Unterlagen freizugeben. Allerdings sehe ich auch keinen Hinderungsgrund das zu tun, zumindest wenn die allgemeinen Sperrfristen eingehalten werden.

Falls es noch andere rechtliche Regelungen gibt, die hierbei Einfluss haben, wäre ich sehr interessiert mehr darüber zu erfahren.

 
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