Was das Portal Archion anbelangt, so gibt es ja auf "Archivalia", einem für Genealogen hochinteressanten Blog des Historikers und Archivars Klaus Graf [archivalia.hypotheses.org] eine ganze Sammlung kritischer "Würdigungen". Heute fiel mir ein weiteres kritikwürdiges Beispiel auf: Will man einem Forenbeitrag Medien anfügen liest man "Zugelassene Seiten - Sie können Medien aus folgenden Quellen einfügen." Einzige Auswahl: Bluesky! Vielleicht fließt da eine tüchtige Provision?
"Kritiker wie der Tech-Blogger Sascha Pallenberg bemängeln, dass Bluesky trotz seines Anspruchs auf Dezentralisierung strukturell von klassischem Risikokapital abhängig bleibt. ... Zeitgleich mit dieser Bekanntgabe trat Jay Graber als CEO zurück, während der Investor Toni Schneider als Interims-CEO eingesetzt wurde, was Befürchtungen über eine stärkere Ausrichtung an Profitinteressen verstärkte. Das IT-Fachportal heise online sieht in dieser Abhängigkeit von Wagniskapital einen steigenden Monetarisierungsdruck, der bereits frühzeitig zur Planung von Abo-Modellen und kostenpflichtigen Zusatzfunktionen führte." [Wikipedia]
Hier noch einige Zitate aus "Archivalia"
"Restriktive Nutzungsbedingungen von Archion
In einem Nachtrag
ahnenfunde.wordpress.com
wird auf die restriktiven Nutzungsbedingungen des Abzocke-Kirchenbuchportals Archion aufmerksam gemacht.
“Mit dieser Klausel untersagt die Kirchenbuch GmbH im wesentlichen die kollaborative Forschung (etwa Hilfe beim Entziffern in externen Foren) und die Präsentation genealogischer Forschungsergebnisse sowohl online als auch in Print unter Verwendung von Kirchenbuch-Reproduktionen.”
Es kann als sicher gelten, dass bei Kirchenbuchdigitalisierungen keine Schutzrechte nach § 72 UrhG (einfache Lichtbilder) entstehen, die Digitalisate also gemeinfrei sind.
Das Kirchenbuchportal Archion ist sicher eine Datenbank nach §§ 87a UrhG. Damit gilt § 87e UrhG:
“Eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines mit Zustimmung des Datenbankherstellers durch Veräußerung in Verkehr gebrachten Vervielfältigungsstücks der Datenbank, der in sonstiger Weise zu dessen Gebrauch Berechtigte oder derjenige, dem eine Datenbank aufgrund eines mit dem Datenbankhersteller oder eines mit dessen Zustimmung mit einem Dritten geschlossenen Vertrags zugänglich gemacht wird, gegenüber dem Datenbankhersteller verpflichtet, die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank zu unterlassen, ist insoweit unwirksam, als diese Handlungen weder einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen.”
Daraus kann man entnehmen, dass die entsprechenden Archion-Nutzungsbedingungen unwirksam sind.
[Klaus Graf (16. März 2015). Restriktive Nutzungsbedingungen von Archion. Archivalia. Abgerufen am 22. August 2026 von https://doi.org/10.58079/bgbc]
Christliche Nächstenliebe der Evangelischen Kirche bei Archion: Fehlanzeige
Die ganze Niedertracht dieser Institution zeigt sich bei dem Jubiläumsangebot. Es gibt Archion nicht etwa krisenbedingt für eine gewisse Zeit umsonst. Nein, bei einem Monatspass spart man sage und schreibe 1,10 Euro.
[Klaus Graf (30. März 2020). Christliche Nächstenliebe der Evangelischen Kirche bei Archion: Fehlanzeige. Archivalia. Abgerufen am 20. August 2026 von https://doi.org/10.58079/cbhe]
Abzocke-Angebot ARCHION vereinheitlicht Sperrfristen
Ohne Not, nur um irgendwelchen datenschutzrechtlichen Bedenken zuvorzukommen:
www.archion.de
[Klaus Graf (25. August 2025). Abzocke-Angebot ARCHION vereinheitlicht Sperrfristen. Archivalia. Abgerufen am 22. August 2026 von https://doi.org/10.58079/14hxv]"
"Kritiker wie der Tech-Blogger Sascha Pallenberg bemängeln, dass Bluesky trotz seines Anspruchs auf Dezentralisierung strukturell von klassischem Risikokapital abhängig bleibt. ... Zeitgleich mit dieser Bekanntgabe trat Jay Graber als CEO zurück, während der Investor Toni Schneider als Interims-CEO eingesetzt wurde, was Befürchtungen über eine stärkere Ausrichtung an Profitinteressen verstärkte. Das IT-Fachportal heise online sieht in dieser Abhängigkeit von Wagniskapital einen steigenden Monetarisierungsdruck, der bereits frühzeitig zur Planung von Abo-Modellen und kostenpflichtigen Zusatzfunktionen führte." [Wikipedia]
Hier noch einige Zitate aus "Archivalia"
"Restriktive Nutzungsbedingungen von Archion
In einem Nachtrag
Eine Woche Archion – The Good, the Bad and the Ugly
An overview on Archion for English speaking readers: Archion in a nutshell. Hinweis: Dieser Übersichtsartikel entstand zu einem frühen Zeitpunkt der geschlossenen Beta-Phase von Archion. Spätere En…
wird auf die restriktiven Nutzungsbedingungen des Abzocke-Kirchenbuchportals Archion aufmerksam gemacht.
“Mit dieser Klausel untersagt die Kirchenbuch GmbH im wesentlichen die kollaborative Forschung (etwa Hilfe beim Entziffern in externen Foren) und die Präsentation genealogischer Forschungsergebnisse sowohl online als auch in Print unter Verwendung von Kirchenbuch-Reproduktionen.”
Es kann als sicher gelten, dass bei Kirchenbuchdigitalisierungen keine Schutzrechte nach § 72 UrhG (einfache Lichtbilder) entstehen, die Digitalisate also gemeinfrei sind.
Das Kirchenbuchportal Archion ist sicher eine Datenbank nach §§ 87a UrhG. Damit gilt § 87e UrhG:
“Eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines mit Zustimmung des Datenbankherstellers durch Veräußerung in Verkehr gebrachten Vervielfältigungsstücks der Datenbank, der in sonstiger Weise zu dessen Gebrauch Berechtigte oder derjenige, dem eine Datenbank aufgrund eines mit dem Datenbankhersteller oder eines mit dessen Zustimmung mit einem Dritten geschlossenen Vertrags zugänglich gemacht wird, gegenüber dem Datenbankhersteller verpflichtet, die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank zu unterlassen, ist insoweit unwirksam, als diese Handlungen weder einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen.”
Daraus kann man entnehmen, dass die entsprechenden Archion-Nutzungsbedingungen unwirksam sind.
[Klaus Graf (16. März 2015). Restriktive Nutzungsbedingungen von Archion. Archivalia. Abgerufen am 22. August 2026 von https://doi.org/10.58079/bgbc]
Christliche Nächstenliebe der Evangelischen Kirche bei Archion: Fehlanzeige
Die ganze Niedertracht dieser Institution zeigt sich bei dem Jubiläumsangebot. Es gibt Archion nicht etwa krisenbedingt für eine gewisse Zeit umsonst. Nein, bei einem Monatspass spart man sage und schreibe 1,10 Euro.
[Klaus Graf (30. März 2020). Christliche Nächstenliebe der Evangelischen Kirche bei Archion: Fehlanzeige. Archivalia. Abgerufen am 20. August 2026 von https://doi.org/10.58079/cbhe]
Abzocke-Angebot ARCHION vereinheitlicht Sperrfristen
Ohne Not, nur um irgendwelchen datenschutzrechtlichen Bedenken zuvorzukommen:
Hinweis zur Zugänglichkeit unserer Digitalisate
[Klaus Graf (25. August 2025). Abzocke-Angebot ARCHION vereinheitlicht Sperrfristen. Archivalia. Abgerufen am 22. August 2026 von https://doi.org/10.58079/14hxv]"