Veröffentlicht am: 18. August 2025
Bisher haben wir uns bei der Veröffentlichung von Digitalisaten an den von den Archiven vorgegebenen Schutzfristen orientiert.
Da sich jedoch die Lebenswirklichkeit – insbesondere die Lebenserwartung – in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert hat, haben wir nach umfassender juristischer Beratung unsere Veröffentlichungspraxis angepasst.
Künftig gelten die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes als Mindeststandard. Das bedeutet: Mit Ausnahme von Beerdigungsregistern werden keine Daten auf Archion zugänglich sein, die innerhalb dieser Fristen liegen. Daher werden wir vorsorglich sämtliche Bilder entfernen, die nicht diesem Mindeststandard entsprechen.
Auch wenn dies Einschränkungen für Ihre Forschung bedeuten mag, bitten wir um Ihr Verständnis: Der Schutz sensibler Daten hat für uns oberste Priorität.
Wir betonen ausdrücklich, dass diese Entscheidung nicht auf Versäumnisse der einliefernden Archive oder unseres Portals zurückzuführen ist. Sie ist vielmehr eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Maßnahme, um langfristig eine verlässliche Nutzung unserer Inhalte zu ermöglichen.
Da wir wissen, dass diese Änderung Fragen aufwerfen können, möchten wir so transparent wie möglich informieren. Ausführliche Antworten haben wir im unten folgenden FAQ-Bereich für Sie zusammengestellt. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unseren Support unter info@archion.de
Warum werden die Digitalisate jetzt offline genommen?
Mit dem Zuwachs an Kirchenbüchern aus dem 20. Jahrhundert und der gestiegenen Lebenserwartung steigt das Risiko, dass Daten noch lebender Personen online verfügbar wären. Um dies zu vermeiden, wurden die Schutzfristen auf Archion vorsorglich angepasst.
Warum reicht die bisherige Praxis nicht mehr aus?
Bisher galten die archivischen Schutzfristen, die jedes einliefernde Archiv nach eigener Gesetzgebung festlegte. Diese Praxis ist rechtlich zulässig. Aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen war uns eine vorsorgliche Neubewertung wichtig.
Gab es rechtliche Probleme mit der bisherigen Praxis?
Nein. Die Änderung ist eine vorsorgliche und zukunftsorientierte Maßnahme.
Folgende Zeiträume können online betrachtet werden:
Wie wurde das praktisch umgesetzt?
Bei Kirchenbüchern, deren Laufzeitende über das Stichjahr hinausgeht, wurden einzelne Bilder abgetrennt. Online bleibt, was innerhalb der neuen Fristen liegt. Alles andere ist offline.
Wie erkenne ich, ob ein Buch der Schutzfrist unterliegt?
Werden die entfernten Inhalte wieder online gehen?
Regelmäßige Teilfreigaben einzelner Jahrgänge innerhalb eines Kirchenbuchs sind nicht vorgesehen. In regelmäßigen Abständen werden jedoch ganze Bücher freigegeben, deren jüngster Eintrag nicht mehr unter die Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes fällt.
Wo erfahre ich, wann neue Bestände online gehen?
Wir informieren auf unserer Website, sobald größere Bestände nach Ablauf der Schutzfristen verfügbar sind.
Kann ich im Archiv vor Ort mehr einsehen als online?
Die Einschränkung betrifft ausschließlich die öffentliche Online-Zugänglichkeit. Vor Ort gelten die Zugangsregeln des jeweiligen Archivs.
Zeigen andere Portale mehr Inhalte?
Jedes Portal ist selbst für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Archion hat sich nach juristischer Beratung für einen besonders vorsorglichen Ansatz entschieden, um langfristig eine verlässliche Nutzung der Inhalte zu ermöglichen.
Dann schreiben Sie uns Ihr Anliegen gerne persönlich.
Entweder per Mail an info@archion.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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