Kirchenkreis Borna

Hallo zusammen,

ich suche zu oben genannten Kirchenkreis die Kirchenbücher der Orte Bad Lausick (ehemals Lausigk) und Benndorf bei Borna.

Ich kann jedoch den Kirchenkreis nicht finden. Hat jemand nähere Informationen dazu?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Christoph
 
Hallo,
diese Bücher wurden bereits digitalisiert und sind im Landeskirchenarchiv in Dresden einsehbar, aber nicht online verfügbar.



Gruß
 
Hallo,
diese Bücher wurden bereits digitalisiert und sind im Landeskirchenarchiv in Dresden einsehbar, aber nicht online verfügbar.



Gruß
Warum sind sie nicht im Internet verfügbar?
 
Weil die Digitalisate vom Archiv bisher nicht an Archion geschickt wurden.

Bevor das passiert werden die Bücher erst noch aufwändig bearbeitet, so z.B. alles ab 1876 geschwärzt, für diese händische Arbeit fehlt es aber oft an Mitarbeitern bzw. Geld. Und von allen Aufgaben, die das Archiv sonst so noch hat, hat die Onlinestellung nur eine geringe Priorität.

Genaue Auskünfte dazu kann aber nur das Archiv geben.
 
Weil die Digitalisate vom Archiv bisher nicht an Archion geschickt wurden.

Bevor das passiert werden die Bücher erst noch aufwändig bearbeitet, so z.B. alles ab 1876 geschwärzt, für diese händische Arbeit fehlt es aber oft an Mitarbeitern bzw. Geld. Und von allen Aufgaben, die das Archiv sonst so noch hat, hat die Onlinestellung nur eine geringe Priorität.

Genaue Auskünfte dazu kann aber nur das Archiv geben.
Nun ja, ab 1876 vielleicht nicht. Das variiert sowieso von Ort zu Ort. Ich kann Beerdigungen meiner Heimatgemeinde bis 1982 und Taufen bis 1912 sowie Heiraten bis 1952 einsehen.
1876 liegt schon lange außerhalb des Datenschutzes. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, wenn Randvermerke sensible noch datenschutzrelevante Informationen bereitstellt. Warum Archion zu manchen Orten nicht neuere Daten, als 1876 einstellt, ist mir sowieso ein Rätsel.

Herzliche Grüße
Christoph
 
Das hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun sondern hat ganz andere Gründe.
Das ist am Ende aber nun mal die Entscheidung der jeweiligen Landeskirche und die in Sachsen passt genau auf, dass nichts ab 1876 online zusehen ist.

Auch hier Fragen dazu bitte an das Archiv senden.
 
Weil die Digitalisate vom Archiv bisher nicht an Archion geschickt wurden.

Bevor das passiert werden die Bücher erst noch aufwändig bearbeitet, so z.B. alles ab 1876 geschwärzt, für diese händische Arbeit fehlt es aber oft an Mitarbeitern bzw. Geld. Und von allen Aufgaben, die das Archiv sonst so noch hat, hat die Onlinestellung nur eine geringe Priorität.

Genaue Auskünfte dazu kann aber nur das Archiv geben.
kein einfaches Schema! :unsure:
 
1876 liegt schon lange außerhalb des Datenschutzes. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, wenn Randvermerke sensible noch datenschutzrelevante Informationen bereitstellt. Warum Archion zu manchen Orten nicht neuere Daten, als 1876 einstellt, ist mir sowieso ein Rätsel.

Das ist keine Entscheidung von Archion, sondern vielmehr der jeweiligen Landeskirche.

Archion ist "lediglich" technischer Dienstleister, der das von den jeweiligen Landeskirchen "angelieferte Material" auf einer Internet-Plattform bereitstellt.
"Mehr" nicht; Archion digitalisiert im Übrigen auch Nichts.

BG
 
kein einfaches Schema! :unsure:

Das grundlegende, dahinterstehende Schema ist sehr einfach

[Zitat]....
Bis zur Gründung des Deutschen Reiches und der offiziellen Einführung von Standesämtern im Jahre 1876 gab es von staatlicher Seite aus keine einheitliche und flächendeckende Registrierung der Bevölkerung. Über Jahrhunderte hinweg waren es die Kirchen, die familiäre Lebensereignisse – wie Geburten, Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle – in ihren Unterlagen dokumentierten....
....
Mitte des 18. Jahrhunderts gewannen Kirchenbücher als öffentliche Personenstandsurkunden auch von staatlicher Seite aus zunehmend an Bedeutsamkeit. Die enthaltenen Daten wurden für die Belange des Einwohnermelde-, Militär-, Finanz- und Gesundheitswesen oder für statistische Zwecke herangezogen. Nach 1876 fanden die Kirchenbücher dann wieder ausschließlich Verwendung für die kirchliche Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder. Tauf-, Konfirmations-, Ehe- und Totenregister werden auch heute noch in den Pfarreien geführt.
....[Zitat Ende]

Quelle: https://www.archion.de/de/archion-entdecken/kirchenbuecher


....oder kurz: Bis 1876 hatten Kirchenbucheintragungen rechtliche Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle (Geburt, Heirat, Tod).
Nach 1876 hatten sie es nicht mehr. Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle haben jetzt nur noch standesamtliche Register der staatlichen Behörden.

Wer also nach 1876 beweiskräftige Aussagen zu den Vorfahren dokumentieren will, muss in die standesamtlichen Register schauen.

Und es gibt Landeskirchen, die befolgen exakt diesen Grundsatz bei der Veröffentlichung Ihrer Kirchenbücher.
Das mag man mögen, oder nicht - das ändert aber nichts an der Folgerichtigkeit.

BG
 
Das grundlegende, dahinterstehende Schema ist sehr einfach

[Zitat]....
Bis zur Gründung des Deutschen Reiches und der offiziellen Einführung von Standesämtern im Jahre 1876 gab es von staatlicher Seite aus keine einheitliche und flächendeckende Registrierung der Bevölkerung. Über Jahrhunderte hinweg waren es die Kirchen, die familiäre Lebensereignisse – wie Geburten, Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle – in ihren Unterlagen dokumentierten....
....
Mitte des 18. Jahrhunderts gewannen Kirchenbücher als öffentliche Personenstandsurkunden auch von staatlicher Seite aus zunehmend an Bedeutsamkeit. Die enthaltenen Daten wurden für die Belange des Einwohnermelde-, Militär-, Finanz- und Gesundheitswesen oder für statistische Zwecke herangezogen. Nach 1876 fanden die Kirchenbücher dann wieder ausschließlich Verwendung für die kirchliche Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder. Tauf-, Konfirmations-, Ehe- und Totenregister werden auch heute noch in den Pfarreien geführt.
....[Zitat Ende]

Quelle: https://www.archion.de/de/archion-entdecken/kirchenbuecher


....oder kurz: Bis 1876 hatten Kirchenbucheintragungen rechtliche Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle (Geburt, Heirat, Tod).
Nach 1876 hatten sie es nicht mehr. Beweiskraft bezogen auf Personenstandsfälle haben jetzt nur noch standesamtliche Register der staatlichen Behörden.

Wer also nach 1876 beweiskräftige Aussagen zu den Vorfahren dokumentieren will, muss in die standesamtlichen Register schauen.

Und es gibt Landeskirchen, die befolgen exakt diesen Grundsatz bei der Veröffentlichung Ihrer Kirchenbücher.
Das mag man mögen, oder nicht - das ändert aber nichts an der Folgerichtigkeit.

BG
Solche Admins treffe ich selten!
Like für die Erklärung!
 
Das hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun sondern hat ganz andere Gründe.
Das ist am Ende aber nun mal die Entscheidung der jeweiligen Landeskirche und die in Sachsen passt genau auf, dass nichts ab 1876 online zusehen ist.

Auch hier Fragen dazu bitte an das Archiv senden.
Hallo Wodniok,

diese „ganz anderen“ Gründe würden mich schon interessieren, denn ich kann das wirklich nicht nachvollziehen. Was hat die Landeskirche in Sachsen für einen Vorteil, alles nach 1876 nicht zur Verfügung zu stellen?

Nun ja, ich will mich nicht beklagen, es nur verstehen.

Da hab ich in meiner Heimatgemeinde einfach nur Glück. Dadurch kann ich nahe Nebenlinien meines Familienzweigs nahezu in die Neuzeit rekonstruieren (ausbauen).

Viele Grüße

Christoph
 
Da wird man nie eine Lösung finden, obwohl es den Datenschutrz und Fristen gibt.
In der Altmark Kirchenkreise Salzwedel und Stendal fehlen bei Archion noch viele der ganz alten Kirchenbücher, die eingestellten Kirchenbücher gehen teilweise dafür bis ins Jahr 2000, siehe Packebusch und Polkau um zwei Bespiele zu nennen.
Dabei kann man dann sehr gut erkennen, das die Kirchenbücher ab 1875 nur noch sehr dürftig sind, die Standesamtlichen Auszüge dagegen sehr ausführlich. Da ein Großteil unserer Familie aus der Altmark stammt, habe ich von allen Personen ab 1875 eine Kopie vom Standesamt bekommen, die Gebühren waren es wert, denn da werden die Eltern und a.m. angegeben und ich kann damit in den Kirchenbüchern vor 1875 die richtigen Personen suchen und finden.
 
...
diese „ganz anderen“ Gründe würden mich schon interessieren, denn ich kann das wirklich nicht nachvollziehen. Was hat die Landeskirche in Sachsen für einen Vorteil, alles nach 1876 nicht zur Verfügung zu stellen?
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Das hier ist im Kern die gleiche Diskussion wie hier
https://www.archion.de/de/forum/threads/schutzfristen-für-kirchenbücher.22604/
siehe meine Kommentar dort:
Die Gründe es doch zu tun sind eher finanzieller, personeller bzw. theologischer Natur.

Über die genauen Gründe kann nur das jeweilige Archiv Auskunft geben, wahrscheinlich spielen da mehrere Dinge mit rein.
 
Das hier ist im Kern die gleiche Diskussion wie hier
https://www.archion.de/de/forum/threads/schutzfristen-für-kirchenbücher.22604/
siehe meine Kommentar dort:


Über die genauen Gründe kann nur das jeweilige Archiv Auskunft geben, wahrscheinlich spielen da mehrere Dinge mit rein.
Habe es gelesen und unterschreibe es zu 100%. Beispielsweise mein Heimatdorf Niedermittlau geht bei Trauungen bis 1952 und dort steht das Geburtsdatum und (meistens) auch die Eltern mit dabei. Im Notfall fahre ich schnell auf den nächsten Friedhof für das Sterbedatum. Man kann sich auch anders behelfen. Klar, wenn das Grab nicht mehr da ist, hat man Pech gehabt, aber so arbeite ich dann weiter. Schwierig ist es dann immer, wenn man nicht weiß, wo die Person gestorben ist. Krankenhaus, wenn ja, welches oder zu Hause gestorben.

Meine eine Großtante ist entgegen der Aussage meiner Mutter im Krankenhaus gestorben. Dies fand ich heraus, nachdem ich mir die Geburtsurkunde vom Standesamt einbestellt hatte.

Sterbedaten in den Taufeinträgen findet man im Kirchenbuch allerdings eher seltener, und wenn, dann vor 1900. Das haben die Pfarrer irgendwann wohl abgeschafft, weil das Begräbnisbuch dann wohl ausreichte. Und in Niedermittlau gehen die Begräbnisse aktuell bis 1982, was schon ein sehr „junger“ Zeitraum ist, meiner Meinung nach.

In der Theorie könnte man die Begräbnisse aktuell bis zum 31.12.1994 ausweiten, aber nur in der Theorie, aber ich bin dort schon mehr als zufrieden mit den öffentlichen Laufzeiten. Da kann man sich wirklich nicht beschweren.

Da finde ich 1875/1876 schon eher schwierig. Vor allem, was macht man, wenn man Daten eines Verwandten sucht, der in die Zeiträume der Standesämter fällt, man aber keine genauen Daten hat, die beim Standesamt für die Recherche benötigt werden? Ich hoffe Du verstehst, was ich meine.

Viele Grüße

Christoph
 
Da ich zu 90% in Sachsen forsche kenne ich es nicht anders, ich staune regelmäßig über den Luxus den andere Forscher in ihren Regionen haben.
Man kann sich leider nicht aussuchen wo die Vorfahren gelebt haben. :unsure:

So bleibt mir nichts anderes übrig als über die Standesämter zu gehen bis man irgendwann die Kirchenbuchzeit erreicht hat. Das ist sehr mühselig, besonders wenn die Standesämter/Archive nichts online haben, nicht mal die Register oder Anfragen gar nicht beantworten, unvollständig bearbeiten, die Schrift nicht lesen können etc.
So richtig Spaß macht es erst wenn man 1875 erreicht hat, was ich zum Glück fast überall habe, die Familienstammbücher haben viel geholfen.

Was mir in den Standesamtsunterlagen oft fehlt ist die Todesursache, das steht irgendwie nie da.
 
Da ich zu 90% in Sachsen forsche kenne ich es nicht anders, ich staune regelmäßig über den Luxus den andere Forscher in ihren Regionen haben.
Man kann sich leider nicht aussuchen wo die Vorfahren gelebt haben. :unsure:

So bleibt mir nichts anderes übrig als über die Standesämter zu gehen bis man irgendwann die Kirchenbuchzeit erreicht hat. Das ist sehr mühselig, besonders wenn die Standesämter/Archive nichts online haben, nicht mal die Register oder Anfragen gar nicht beantworten, unvollständig bearbeiten, die Schrift nicht lesen können etc.
So richtig Spaß macht es erst wenn man 1875 erreicht hat, was ich zum Glück fast überall habe, die Familienstammbücher haben viel geholfen.

Was mir in den Standesamtsunterlagen oft fehlt ist die Todesursache, das steht irgendwie nie da.
Die Todesursache wurde erst später eingeführt. Kurz bevor die Urkunden von Handschrift auf Schreibmaschine umgestellt wurden. In wenigen Ausnahmefällen wurde die Todesursache mit Bleistift an den Rand geschrieben. Das hatte ich erst 2-3 Mal überhaupt gesehen!

Das mit der Leseschwäche von Archivmitarbeitern hatte ich mal von Zivilregisterurkunden aus der Grafschaft Mark in NRW betreffend Waldbröl. Da gab es schon ab 1810 Urkunden wegen der französischen Besatzung. Der Archivmitarbeiter hat mir mangels Lesekunde alter Handschriften drei Mal die falsche Urkunde zugesendet, aber immerhin musste ich nur eine bezahlen. ;)
 
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