Kind nach Taufe verschwunden

Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Kind, dass praktisch nach der Taufe verschollen ist.
Die Mutter starb direkt nach der Geburt, das Kind wurde 2 Tage nach der Geburt jedoch getauft.
Der Vater ging anschließend in einen anderen Ort, heiratete dort ein 2. Mal und bekam neun weitere Kinder mit der 2. Frau. Das einzige Kind aus erster Ehe taucht in beiden Orten nicht in den Beerdigungsregistern auf und auch nicht in den Trauregistern.
Ich habe schon im Kirchenbuch der mütterlichen Großelternseite gesucht, aber auch da Fehlanzeige.
Was macht ihr in solchen Fällen?
 
Vielleicht findet sich die Konfirmation. Oder er hat es weggegeben, gleich als Säugling oder früh als Dienstmädchen/-bote.....
 
Stimmt, Konfirmation könnte ich noch mal checken.
Wie war es denn damals (um 1780), wenn man ein Kind weggegeben hat? Behielt es seinen Namen? Oder gab es auch schon Adoption mit Namensänderung?
 
Behielt es seinen Namen? Oder gab es auch schon Adoption mit Namensänderung?

Beides ist möglich.


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Nur zum Hintergrund, damit die Frage nicht gar so "theoretisch" im Raum steht.
Hier geht es wohl um die unmittelbar nach der Geburt gestorbene Kindsmutter
 
Hmmm, eine echte Herausforderung für die Familie .... der Vater brauchte doch mindestens sofort für das Kind eine Amme


Wenn Sie nach den Konfirmationen schauen, dann bitte auch am Herkunftsort der Kindsmutter, fall das Kind doch dort aufgenommen wurde.
 
Dann bliebe noch in beiden Orten unter Beichte/Abendmahl nachzusehen. Ab 1796/97 wäre ja eine erste Abendmahlsteilnahme denkbar.
Ich hatte mal einen Fall, in dem ich nur durch die erste dokumentierte Abendmahlsteilnahme (am 31.5.1750) auf die Konfirmation und darauf, dass die Familie zu diesem Zeitpunkt schon im Ort lebte schließen konnte ...

Viel Erfolg und Glückauf
Wolfgang
 
Vielen Dank für den Tipp. Mit den Abendmahl und Beichtbüchern hab ich mich noch nicht befasst. Sahen bisher immer sehr unverständlich für mich aus bisher. Aber ich werde dem auf jedem Fall eine Chance geben. :)
Dann bliebe noch in beiden Orten unter Beichte/Abendmahl nachzusehen. Ab 1796/97 wäre ja eine erste Abendmahlsteilnahme denkbar.
Ich hatte mal einen Fall, in dem ich nur durch die erste dokumentierte Abendmahlsteilnahme (am 31.5.1750) auf die Konfirmation und darauf, dass die Familie zu diesem Zeitpunkt schon im Ort lebte schließen konnte ...

Viel Erfolg und Glückauf
Wolfgang
 
Vielen lieben Dank! Wenn ich das richtig interpretiere, sind diese Einträge beide von 1799, richtig? Wenn du sagst, dass das Kind ab 1796/1797 am Abendmahl teilhaben könnte, läge das entsprechende Alter ungefähr bei 13/14 Jahren, richtig? (Ich kenn mich damit leider gar nicht aus).
Dann wäre es vermutlich wahrscheinlicher, dass es sich um den 1. Sohn aus 2. Ehe handelt. Der ist im Oktober 1786 geboren. Wäre dann 1799 also auch schon 13. Oder sind meine Gedankengänge dahingehend falsch? Sollte er dann doch zu jung sein, wäre der genannte Sohn dann wohl das verschollene Kind.
Ein anderes als diese beiden Söhne kommen nicht in Frage, denn 7 der 9 Kinder verstarben mit wenigen Tagen, das einzige weitere überlebende Kind ist eine Tochter.
 
Ich hab gerade mal geschaut, es wäre ja jetzt interessant gewesen, die Einträge der folgenden Jahre zu sehen. Aber da gibt es ja leider keine. :(
Dann wird es wohl bei Vermutungen bleiben...
 
Wenn du sagst, dass das Kind ab 1796/1797 am Abendmahl teilhaben könnte, läge das entsprechende Alter ungefähr bei 13/14 Jahren, richtig? (Ich kenn mich damit leider gar nicht aus).

Am Abendmahl der Evangelischen Kirche nimmt man erstmals am Tage der Konfirmation teil - bzw. anders herum: am Abendmal darf man in der Evangelischen Kirche erst als vollwertiges Mitglied der Kirche, sprich: ab der Konfirmation teilnehmen.
 
Am Abendmahl der Evangelischen Kirche nimmt man erstmals am Tage der Konfirmation teil - bzw. anders herum: am Abendmal darf man in der Evangelischen Kirche erst als vollwertiges Mitglied der Kirche, sprich: ab der Konfirmation teilnehmen.
Danke. Muss man bei der Konfirmation das 14. Lebensjahr vollendet haben? Weil dann könnte es sich ja nicht um Sohn Nr. 2 handeln. Dann wären die Abendmahleinträge dann ja tatsächlich ein Hinweis auf den verlorenen Sohn. :D
 
Die Konfirmation findet ja aber traditionell am Palmsonntag, also im Frühjahr statt. Der zweite Sohn, wäre aber erst im Oktober 1799 überhaupt 13 Jahre alt geworden. Das heißt, seine Konfirmation wird doch frühestens 1800 stattgefunden haben. Dann hätte er ja 1799 nicht am Abendmahl teilhaben können.
 
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