Heiratsalter

http://www.archion.de/p/5f785e475e/

Liebe Forschergemeinde,
laut obigem Eintrag heiratete Johann Jakob Heym, Inwohner Mitnachbar und Ackermann im Jahre 1810 die Jungfer Eva Dorothea Vohin. Die einzigen Personen, die lt. Geburtsregister in Frage kämen, wären jedoch erst 18 (Johann Jacob) und 19 Jahre (Eva Dorothea) alt, also minderjährig. Wäre die Heirat trotzdem möglich gewesen oder ist sie grundsätzlich auszuschließen?

Vielen Dank!
Ralf
 
Hallo Ralf,

ein nicht volljähriger wird nicht als Inwohner Mitnachbar und Ackermannn bezeichnet.

Er stammt aus Wachenbrunn, das nach Themar eingepfarrt war.

Evtl. wurde er unehelich geboren.
Ist bereits das Sterbealter bekannt ?

Gruß
Joachim
 
Hallo Jokurz,
vielen Dank für den Denkanstoss, ich war bislang völlig auf den am 9.4.1792 geborenen Johan Jacob Heim, dem Sohn von Johannes Heim, Schmied aus Wachenbrunn geeicht, http://www.archion.de/p/40b3846eb1/. Den am 17.2.1780 geborenen Johann Jacob, Sohn des Wolfgang Heim, hatte ich bislang nicht gekannt, ebenso den Fakt, das der Heiratseintrag im KB von Henfstädt nochmal im KB Themar(mit etwas abweichendem Datum) vermerkt ist.

Nochmals vielen Dank!
Ralf
 
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