http://www.archion.de/p/5f785e475e/
Liebe Forschergemeinde,
laut obigem Eintrag heiratete Johann Jakob Heym, Inwohner Mitnachbar und Ackermann im Jahre 1810 die Jungfer Eva Dorothea Vohin. Die einzigen Personen, die lt. Geburtsregister in Frage kämen, wären jedoch erst 18 (Johann Jacob) und 19 Jahre (Eva Dorothea) alt, also minderjährig. Wäre die Heirat trotzdem möglich gewesen oder ist sie grundsätzlich auszuschließen?
Vielen Dank!
Ralf
Liebe Forschergemeinde,
laut obigem Eintrag heiratete Johann Jakob Heym, Inwohner Mitnachbar und Ackermann im Jahre 1810 die Jungfer Eva Dorothea Vohin. Die einzigen Personen, die lt. Geburtsregister in Frage kämen, wären jedoch erst 18 (Johann Jacob) und 19 Jahre (Eva Dorothea) alt, also minderjährig. Wäre die Heirat trotzdem möglich gewesen oder ist sie grundsätzlich auszuschließen?
Vielen Dank!
Ralf