Gratulation!

Meine flinke Buchungsverlängerung kostet mich in 8 Tagen!!! 35,80 €...
Danke Archion und herzlichen Glückwunsch!!!
Marienblume
 
Hallo Marienblume,

wie darf ich das denn bitte verstehen?
Könntest Du vielleicht etwas mehr zum Hintergrund erläutern?
Was hast Du gebucht und was ist dabei "in die Hose gegangen"?

Danke und Gruss
Vera
 
Weil Marienblumes Jahresabo gerade abgelaufen war und sie für den regulären Preis von 178,80 € verlängert hat. Nun gibt es in 8 Tagen für das Jahresabo den Jubiläumspreis (vom 15.03. bis 30.04.16) für 143.- € ... Also kosten sie die nächsten 8 Tage theoretisch 35,80 €.

Ich würde Archion kontaktieren und erfragen, ob sie Deine Buchung stornieren können, damit Du am dem 15.03. zum ermäßigten Preis neu buchen kannst. Vielleicht sind sie ja kulant.

Grüße
Eva
 
Ich würde Archion kontaktieren und erfragen, ob sie Deine Buchung stornieren können, damit Du am dem 15.03. zum ermäßigten Preis neu buchen kannst. Vielleicht sind sie ja kulant.Weil Marienblumes Jahresabo gerade abgelaufen war und sie für den regulären Preis von 178,80 € verlängert hat. Nun gibt es in 8 Tagen für das Jahresabo den Jubiläumspreis (vom 15.03. bis 30.04.16) für 143.- € ... Also kosten sie die nächsten 8 Tage theoretisch 35,80 €.

Grüße
Eva

Hallo Eva,

danke für die Aufklärung. Betrifft mich auch, denn auch ich habe gerade heute früh meinen Jahrespass zum regulären Preis verlängert.

Allerdings muß ich zugeben, daß mich Dein letzter Satz doch etwas verwundert dastehen läßt, sorry. Das hat doch Nichts mit "Kulanz" zu tun, sondern ist "normales Wirtschaftsleben"; oder läßt Du eine gerade gekaufte Waschmaschine auch wieder abholen und kaufst sie nächste Woche nochmals, weil sie dann beim gleichen Händler 20 % billiger ist????

Als Archion vor ca. 1 Jahr in den Live-Betrieb gegangen ist, gab es einen Rabatt von 10 %. Wenn sie jetzt einen Rabatt von 20 % anbieten, "schwimmen sie entweder mittlerweile im Geld" oder brauchen "händeringend" mehr, dauerhafte Nutzer. Jeder möchte sich seinen eigenen Reim darauf machen....

Nichts für ungut und besten Gruss
Vera
 
Dank an Vera und Eva für den lebhaften Einstieg! Ich hätte eher auf einen "kulanten" Hinweis von Archion gerechnet, bin aber wohl unzeitgemäß romantisch in dieser schönen Geschäftswelt. Nächstes Jahr sind wir dann alle etwas schlauer...und warten ein paar Tage auf 30%, oder?
Grüße,

Marienblume
 
Hallo.

ich meine mit Kulanz, dass es mir unfair erscheint, dass die Rabattaktion erst ab dem 15. gilt bzw. wann der Zeitpunkt der Bekanntgabe gewählt wurde. Den Betatestern wurde ja letztes Jahr sozusagen als Dank für ihre Dienste die Möglichkeit gegeben schon ab dem 04.03.15 zu buchen. Für die Jahresabonenten (ein Jahr + der 2 Tage wegen der Nichterreichbarkeit im Mai, also 06.03.16) endete das dann just einen Tag BEVOR die Rabattaktion bekannt gegeben wird. Für die wiederun, die zum Livebetrieb gestartet haben, passt es dann wieder. Das bestraft ja gerade alle Betatester, die ja gerade die treuen Kunden sind und das "Dankeschön" geht in die Hose. Klar so lässt sich mehr Geld machen. Oder es wurde einfach darüber nicht nachgedacht.

Ich frage mich zudem, ob die Beschränkung des Widerrufsrecht in den AGBs so überhaupt rechtens ist... Dann hätte man eh zwei Wochen für den Widerruf und es verbietet niemand einem danach einen neuen Vertrag zu schließen.

So long
Eva
 
Hallo liebe ehemalige Beta-Tester,
liebes ARCHION-Team,

auch ich bin ein Betroffener, wie oben beschrieben.

Ich stimme der Argumentation von Vera zu. Als Beta-Tester hatten wir schon vor März 2015 den Vorteil, ARCHION nutzen zu können und einen Rabatt für das erste Jahr erhalten.

Den "nicht erhaltenen Rabatt" sehe ich als meine kleine, persönliche Unterstützung von ARCHION und dessen Mitarbeiter für bisher Geleistetes.

Für das bis heute Erreichte bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern von ARCHION, gratuliere ihnen zum 1. "Geburtstag" und wünsche dem Portal weiterhin viel Erfolg - zum Nutzen aller Forscher!

Herzliche Grüße
Thomas (Wagner)

 
...
Ich frage mich zudem, ob die Beschränkung des Widerrufsrecht in den AGBs so überhaupt rechtens ist... Dann hätte man eh zwei Wochen für den Widerruf und es verbietet niemand einem danach einen neuen Vertrag zu schließen.

Hallo Eva,

aber sicher ist sie das und Archion belehrt ja auch entsprechend:

Die Frist endet sofort, wenn der Unternehmer einvernehmlich mit der Dienstleistung beginnt (§ 312 d III BGB)

oder in Langform

§ 312 d BGB "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen"
...
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat....

Ansonsten schließe ich mich den Aussagen von Thomas an und freue mich für Alle, die von dem Angebot Gebrauch machen können / werden.

Besten Gruss
Vera


 
Hallo liebe Mitforscher,

vor ein paar Tagen hab ich Archion angeschrieben. Mein Account läuft am 11.3.2016 aus und ich wollte fragen, ob ich vorab schon überweisen kann, dass das Abo übergangslos weitergeht.
Gelesen hat es Hr. Müller-Baur, aber Antwort hab ich nicht bekommen.

Lediglich durch Zufall seh ich jetzt, dass es ab 15.3.2016 einen Rabatt gibt.

Super gemacht !!

Für derlei Aktionen könnte man erwarten, dass man anders darüber informiert wird, oder nicht?

LG
Sabu #evil#
 
Hallo,
auch ich bin betroffen. Ich habe archion daraufhin angeschrieben und folgende Nachricht bekommen:

Wir möchten Ihre Treue belohnen und Sie auch in den Genuss der Rabattaktion anlässlich des einjährigen Jubiläums von Archion kommen lassen.
Daher verlängern wir die Laufzeit Ihres Passes um weitere 73 Tage, was einem Rabatt von 20 % entspricht. Selbstverständlich erhöht sich dadurch das Downloadkontingent entsprechend auf insgesamt 720 Downloads.

Vielen Dank, archion!

Liebe Grüße
annodazumal
 
Hallo,

wir haben auf die Rabattaktion zum einjährigen Jubiläum auf der Webseite und heute auch über den Newsletter informiert. Die Betatester, die letztes Jahr einen Jahrespass gebucht haben und jetzt schon erneut wieder für ein Jahr gebucht haben, haben wir alle angeschrieben und entsprechend des Rabattumfangs die Laufzeit des Passes verlängert.

Saburasti, Sie haben am Sonntag mir persönlich eine Mail gesendet. Es ist leider oft nicht möglich, innerhalb eines Arbeitstages alle Mails zu beantworten. Schreiben Sie bitte künftig an info@archion.de, dort ist gewährleistet, dass die Mails zeitnah jemand von uns liest.

Viele Grüße
Harald Müller-Baur
 
Danke für die Rückmeldung Herr Müller-Baur.
Nix für ungut :)

Ich finde es sehr schön, dass ARCHION eine weitere Rabatt-Aktion anbietet.

Derweil suche ich mal wo man den Newsletters aktivieren kann.

Danke.
Saburasti
 
Hallo,

Generell: Bloß weil was in den AGBs steht, heißt das ja noch lange nicht, dass sie auch so zulässig sind und aufs BGB wird nicht verwiesen. Wie auch immer. Trotzdem hast Du, Vera, natürlich recht mit Deinem Verweis auf § 312 d III BGB, da habe ich wohl schon lange nicht mehr das BGB bemüht, sorry.

Ansonsten steht es den "Großzügigen" (als Lob gemeint) natürlich zu, kein Problem in der Sache zu sehen. Aber es gab wohl auch den einen oder anderen Abonenten den das schon gefuchst hat. Und das konnte ich nachvollziehen. Hat sich aber ja jetzt durch die Reaktion von Archion geklärt.

Generell bin ich mit Archion zufrieden und habe schon sehr viele Funde gemacht oder Bekanntes überprüfen können. Danke dafür und auch von mir Glückwünsche zum Jubiläum.

Grüße
Eva
 
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