Georg Leopold Peschlow - königl. Unterförster

Georg Leopold Peschlow, königl. Unterförster, ist in den Mützdorfer Kirchenbüchern der erste Beamte welchen ich gefunden habe. Jetzt interessiert mich ob es
sich bei den Paten der Geburt eines seiner Kinder wirklich um hochadelige Angestellte handelt?
Danke für die Hilfe.
 
Paten selber sind nicht hochadelig.

Diese Personen sind "bürgerliche" Angestellte von hochadeligen Dienstherren.

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1. Herr Gottlieb Alex, Hochadeliger Förster auf Welsigke
2. Frau Wilhelmine, Herrn Richters, Hochadeligen Försters
auf Setzsteig Ehegattin
3. Herr Gottlieb Wernitz, Gastwirth auf den Jeseriger
Hütten





 
Um den Status der Förster besser einordnen zu können: Ich hatte in Hessen mal einen Eintrag zu einer Sondersteuer aus dem 18. Jahrhundert gefunden -> https://www.archion.de/de/forum/threads/gehaltsklassen-und-sondersteuer-für-trauungen-im-18-jahrhundert.13372/ bzw als direkter Link: http://www.archion.de/p/a3935ec71d/

- in Klasse II (zweitniedrigste Besteuerung, aber schon "wohlhabend") finden sich die Gehenden Förster (= Unterförster)
- in Klasse III die Reitenden Förster (oft einfach als "Förster" bezeichnet)
- in Klasse IV die Oberförster
- in Klasse V würde ich als Forst-Secretarii Forstschreiber einordnen, die mir auch schon begegnet sind

Ich vermute, dass es in anderen Ländern und auch im 19. Jahrhundert nich wesentlich anders ausgesehen haben wird.

Gruß
Wolfgang
 
Zum gehenden Förster (ab 1742 in Preußen) heisst es in diesem Eintrag:
"Niemand konnte die Stelle eines gehenden Försters erlangen, der nicht wenigstens
zwei Jahre im Jäger-Carabiniere-Bataillon gedient hatte.
Das Gehalt der gehenden Förster wurde nach der Größe ihrer Reviere bestimmt,
jedoch konnte es die Summe von 800 Francs nicht übersteigen."
 
Niemand konnte die Stelle eines gehenden Försters erlangen, der nicht wenigstens
zwei Jahre im Jäger-Carabiniere-Bataillon gedient hatte
Ja, und die Jäger-Regimenter rekrutierten sich in ihren Anfängen aus Jägern und Förstern und deren Söhnen, die auch ihre eigenene (bessere) Waffe mitbrachten. Im Gegenzug hatte in Hessen dann zeitweilig jedes Mitglied eine Jägertruppe ein Anrecht auf eine Forststelle, wenn die Dienstzeit abgelaufen war.

Gruß
Wolfgang
 
In einer Sammlung der von Hieronymus Napoleon um 1800 erlassenen Dekrete gibt
es eine Übersicht zu den einzelnen Gehaltsstufen:
Art. 60. Der jährliche Gehalt der Forstbeamten, mit Ausnahme der Vermesser, ist folgendermaßen
bestimmt:
-- Gehalt des General-Directors 12'000 Francs
-- des General-Inspectoren 6'000 Francs
-- der Conservatoren 7'000 Francs
-- der Inspectoren 1ter Classe 6'000 Francs
-- der Inspectoren 2ter Classe 5'000 Francs
-- der Unter-Inspectoren 1ter Classe 4'000 Francs
-- der Unter-Inspectoren 2ter Classe 3'000 Francs
-- der Oberförster 2'000 Francs
-- der reitenden Förster 1'500 Francs
Der Gehalt der gehenden Förster wird nach der Größe ihrer Reviere bestimmt werden, jedoch kann er
die Summe von 800 Francs nicht übersteigen.
Quelle, Seite 17
 
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