Gehaltsklassen und Sondersteuer für Trauungen im 18. Jahrhundert

Hier ist die Transkription:
1720 errichtete der Landgraf von Hessel-Kassel in seiner Residenz in Kassel ein Zuchthaus und legte mit dieser Verordnung fest, dass alle Ehewilligen vor der Eheschließung einen Beitrag zu dessen Finanzierung leisten müssen. Die Höhe des Beitrags ist nach 7 Klassen differenziert und erhöht sich von 2 Albus in der 1. Klasse für einfache Bürger, Handwerker, Bauern bis zu 1 Reichstaler, 10 Albus und 8 Heller in der siebten Klasse für den Adel. Die achte Klasse ist für das Militär. Wer heiraten wollte, musste eine Quittung über den gezahlten Beitrag vorlegen.

Manchmal findet man im Kirchenbuch einen Hinweis auf den gezahlten Beitrag. Ein Reichstaler hatte 32 Albus zu je 12 Heller.
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