Schutzfristen für Kirchenbücher

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Die Schutzfristen für Kirchenbücher sind sehr unterschiedlich. In Württemberg hören die Kirchenbücher allgemein mit dem Jahr 1875 auf. Normal sind die
Schutzfristen für Taufen 100 Jahre, für Heiraten 80 Jahre und die Sterbeeinträge 30 Jahre. Warum werden diese Fristen so schlecht eingehalten?
 
Die Landeskirchen, welche 1875 ihre KB deckeln, begründen das meist damit, das ab da die Standesamtsbücher für den Nachweis von Personenstandsfällen gelten.
 
Das wird gerne verwechselt aber dass die Kirchenbücher von einigen Landeskirchen nach 1875 nicht online zur Verfügung gestellt werden hat überhaupt nichts, also wirklich gar nichts mit irgendwelchen Schutzfristen, Datenschutz oder sonstigen Gesetzen zu tun.
Es ist die alleinige Entscheidung der jeweiligen Landeskirche.

Die Begründung, dass ab 1876 die Standesämter zuständig sind ist zwar eine Begründung aber kein wirklicher Grund die Kirchenbücher unter Verschluss zu halten.
Die Gründe es doch zu tun sind eher finanzieller, personeller bzw. theologischer Natur.
 
[...] Die Begründung, dass ab 1876 die Standesämter zuständig sind ist zwar eine Begründung aber kein wirklicher Grund die Kirchenbücher unter Verschluss zu halten. [...]
Stimmt einerseits, andererseits sind Eintragungen nach 1876 auch teiweise wirklich nichtssagegend - plötzlich fehlen z. B. Geburtsdatum/Alter und Eltern bei Braut und Bräutigam etc.
Würde ich dann auch lieber gar nicht erst veröffentlichen ;)

Glückauf
Wolfgang
 
Also in den Bücher, die ich bisher nach 1875 gesehen habe fehlte da nichts, im Gegenteil es gab Randbemerkungen und Informationen, die das Standesamt nicht hatte.
Am Ende soll der Forscher doch selber entscheiden, ihm Dinge vorzuenthalten ist irgendwie ganz schlechter Stil.

Und vor allem sind die Bücher im Archiv vor Ort teilweise bis ca. 1900 unzensiert einsehbar aber online werden dann sehr aufwändig selbst die Register mit geschwärzt also wäre der Inhalt nicht jugendfrei. :rolleyes:
 
Also in den Bücher, die ich bisher nach 1875 gesehen habe fehlte da nichts, im Gegenteil es gab Randbemerkungen und Informationen, die das Standesamt nicht hatte.

Das kann ich nicht bestätigen. Meine Erfahrungen sind so, wie sie von @Wolfgang_F skizziert wurden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch personenbezogene Daten in kirchlichen Amtshandlungsregistern (z. B. den Kirchenbüchern) dem Datenschutz unterliegen.

In der Kirchenordnung einer jeden Landeskirche finden sich die jeweiligen Fristen / Regelungen.

Und es ist nun einmal etwas Anderes mit „viel good-will“ von Archivmitarbeitern vor Ort Etwas fallweise einsehen zu können, als Dinge „global“ im Internet verfügbar zu machen.
 
Das wird gerne verwechselt aber dass die Kirchenbücher von einigen Landeskirchen nach 1875 nicht online zur Verfügung gestellt werden hat überhaupt nichts, also wirklich gar nichts mit irgendwelchen Schutzfristen, Datenschutz oder sonstigen Gesetzen zu tun.
Es ist die alleinige Entscheidung der jeweiligen Landeskirche.

Die Begründung, dass ab 1876 die Standesämter zuständig sind ist zwar eine Begründung aber kein wirklicher Grund die Kirchenbücher unter Verschluss zu halten.
Die Gründe es doch zu tun sind eher finanzieller, personeller bzw. theologischer Natur.
Ja, theologischer Natur ... kenne ich.
 
Da mir nicht einmal Einblick in meine EIGENE Taufurkunde gewäht wurde, kann ich mich Wodnick und okhaine nur anschließen.

 
Hallo alle miteinander,

wir tun immer so, als ob die Einträge in den Kirchenbüchern "Urkunden" wären. Dem ist ja nicht so. Die Urkunden wurden auch damals schon den Eltern, Brautleuten oder den Nachkommen ausgehändigt. Die Einträge ins Kirchenbuch sind überwiegend zum Nachweis der Kirchensteuer bzw. der Handlungsgebühren erstellt worden.
Wir Familienforscher können froh sein, dass in frühen Jahren so viele Angaben in den KB festgehalten wurden und uns diese heute zur Verfügung gestellt werden.

Da die Kirchenbücher auch bis 1875 "standesamtlichen Charakter" hatten, wurden Zweitschriften erstellt und diese an die zuständigen staatlichen Stelle geschickt. In vielen Fällen waren dieses die Amtsgerichte oder andere staatliche Archive. Diese Zweitschriften hatten dann natürlich sehr viel weniger Text, da z.B. die Meinung des Pastors zu dem einen oder anderen Fall nur für diesen interessant war.

Im Übrigen wurde nicht immer für jedes Jahr ein neues KB erstellt. Häufig befinden sich in den Büchern viele Jahre.

Wenn also jemand Einblick in seine Taufurkunde nehmen möchte, müsste er schon seine Eltern nach dieser fragen. Oder aber er fordert eine Taufbescheinigung an, wie man sie ja auch als Pate vorlegen muss (musste?). Außerdem hat man heute ja die Möglichkeit, eine Kopie des Eintrages anzufordern, falls die Bücher nicht schon gescannt sind. Einen Anspruch auf Einsicht gibt es meines Wissens jedenfalls nicht. Vielleicht gibt es einen auf kostenpflichtige Auskunft.

Ich war jedenfalls die letzten Jahre immer sehr froh, wenn ich in einer Gemeinde in den KB forschen durfte und wenn dieses nicht möglich war, mir eine Kopie für den Eintrag erstellt wurde. Aber immer wieder sieht man in den Büchern, dass Seiten fehlen oder irgendwelche "Forscher" meinen, in den Büchern Kommentare zu hinter lasssen. Noch frecher finde ich es, wenn man meint, Korrekturen anbringen zu müssen, weil der Eintragende eventuell einen fehlerhaften Namen eingetragen hat. Und diesen Personen haben wir es auch mit zu verdanken, dass Kirchengemeinden die Anfragenden häufig nicht selbst in den Bücher suchen lässt.

Gruß
Ursula
(die bisher mit den Kirchengemeinden/-archiven und Standesämtern in Deutschland, Polen und den Niederlanden immer sehr zufrieden war)
 
Meine Eltern fragen, soso. Mein Vater hat sich vor 15 Jahren zur letzten Ruhe gebettet. Meine Mutter ist mit ihren 99 Jahren im Altenheim. Sie hatte sowieso niemals etwas dafür übrig, in der Vergangenheit zu wühlen. Als Kind des II WKs wollte sie diese Dinge einfach nur vergessen. Dazu kam, dass wer unter der Hitler-Diktatur von seinen Vorfahren sprach, u. U. verursachte, dass sie ins KZ kamen. Die ganze Generation nahm also so viel wie möglich Abstand von der genealogischen Forschung. Das musste ich im Laufe meiner Recherchen immer wieder erfahren bzw lernen zu verstehen.
Aber ich habe natürlich Verständnis für die Archivare, die ihre bzw UNSERE Kirchenbücher vor dem beschriebenen Vandalismus schützen müssen. Sie tun gut daran. Umso wichtiger wird es, die Sachen immerhin online lesen zu können. Dass ARICHION nicht alles gleichzeitig online stellen kann, ist ja gut verständlich. Doch ob Daten hochgeladen werden, auf die derart viel Datenschutz steht, dass nur ich oder meine Eltern sie einsehen können, ist denn ja auch mal so die Frage, zumal es genug Material gibt, das dringend hochgeladen werden muss, ohne dass das durch irgendwelche Datenschutzgesetze behindert wird. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn man mir eine Durchschrift, eine Abschrift, einen Scan meiner eigenen Taufurkunde zusenden würde. Aber ich wurde nur von Pontius nach Pilatur geschickt . Ich kam mir vor wie Asterix und Obelix, von denen verlangt wurde, den Passierschein A38 vorzulegen.
 
Korrektur: Nein, nicht die Vorfahren kamen ins KZ, aber gegebenenfalls die Nachfahren der eigenen Vorfahren, mit denen man ja unzweifelhaft eng verwandt ist.
 
Hallo ?,

Sie wissen doch, in welcher Kirche die Taufe stattgefunden hat. Da gibt es ja nur zwei Möglichkeiten: entweder das entsprechende Kirchenbuch liegt noch in der Pfarrgemeinde oder schon im zuständigen Kirchenarchiv. So etwas lässt sich ja mit einem Anruf in der Gemeinde feststellen.

Dann fordern Sie keine Taufurkunde an (denn wie gesagt, die wurde Ihren Eltern ausgehändigt), sondern eine Fotokopie des Geburts- und Taufeintrages. Wenn Sie nicht in dem Ort wohnen, kann man Ihnen diesen eventuell sogar als Scan per Email senden. Das machen aber nicht alle Pfarreien, denn einige wollen erst die entsprechenden Gebühren/Kosten erstattet haben, bevor die Kopie auf den Weg geht. Das finde ich dann auch in Ordnung, denn es gab und gibt genügend Menschen, die häufig nicht bezahlt haben. Ich habe pro Kopie oder Scan, die ich mir habe schicken lassen, EUR 5 - EUR 10 bezahlt. Das ist auch in Ordnung, denn es ist nicht der Job der Kirchenvertreter, diese Arbeit für uns zu erledigen. Vergessen Sie nicht nachzuweisen, dass Sie auch die Person sind, die Anspruch auf die Kopie hat. Das kann man am besten mit einer Fotokopie des Personalausweises machen. Fordern Sie bitte auch keinen Taufnachweis an, denn da steht nichts drin, was man nicht schon weiß.

Im Übrigen muss ich Ihnen widersprechen, denn gerade zwischen 1933 - 1945 mussten alle Brautleute einen Nachweis, die sogenannte Ahnentafel beim Standesamt vorlegen, über Ihre Ahnen vorlegen. Diese Ahnentafeln wurden häufig bis zu den Urgroßeltern erstellt und die dafür benötigten Nachweise wurden von den Pfarreien ausgestellt. Glücklich kann sich daher derjenige schätzen, dessen Eltern diese Nachweise nicht vernichtet haben. Natürlich können diese Ahnentafeln nur als Grundlage dienen, denn auch hier wurden Fehler gemacht, und dabei in vielen Fällen bewusst.

Auch meine Mutter wäre in diesem Jahr 99 Jahre alt geworden, wenn sie denn noch leben würde. Aber als ich mit meiner Familienforschung anfing, hatte ich das große Glück, dass sie mir alle Dokumente, Briefe und Fotos aushändigte und mir jede meiner Fragen beantwortet hat. Und auch mein Vater hat uns Kindern viel über seine Familie erzählt. Aber ich weiß natürlich, soviel Glück hat nicht jeder.

Und zum Schluss noch einen Hinweis auf die Schutzfristen in den Archiven, egal ob kirchlich oder staatlich. Da stehen schließlich viele Angaben zu Menschen drin, die oder deren nächsten Angehörigen heute noch leben. Ich hatte mal das Glück, in einem Kirchenbuch bis 1949 Einsicht zu nehmen und da lagen z.B. Namensänderungen und Adoptivunterlagen von Täuflingen im Original drin. Mich hat das nicht weiter interessiert, obwohl die die Familien kannte, aber so geht eben nicht jeder mit solchen Inhalten um.

Und das nicht alle Gemeinden oder Archive soviel Personal zur Verfügung haben, um die ganzen Kirchenbücher zu scannen und zu kontrollieren, wissen wir doch alle. Gerade in kleinen Gemeinden steht dafür niemand mehr zur Verfügung, da in den letzten Jahren häufig zwei oder drei Gemeinden zusammengelegt wurden und die Gemeinden dann auch nur noch stundenweise Personal beschäftigen. Und wenn aus den Gemeinden und Archiven nichts kommt, dann kann auch Archion keine KB hoch laden. Zum Beispiel liegen einige KB aus dem Harzer Umland im Landesarchiv Wolfenbüttel und diese stellen Archion zurzeit keine Kopien/Scans zur Verfügung. Da kann man eben nur hinfahren oder recherchieren lassen.

Gruß,
Ursula
 
Korrektur: Nein, nicht die Vorfahren kamen ins KZ, aber gegebenenfalls die Nachfahren der eigenen Vorfahren, mit denen man ja unzweifelhaft eng verwandt ist.
Aber nicht, weil die Menschen Familienforschung betrieben haben. Im Dritten Reich wurden die Menschen sogar aufgefordert, Ahnenforschung zu betreiben. Dazu gibt es Bücher und auch Zeitungsartikel. Das hatte andere Gründe, die wir aber hier nicht behandeln sollten, da es am Thema vorbei gehen würde.
 
O ja, ich weiß das sehr gut, wann und wo ich getauft wurde. Ich war vier Jahre alt und wurde zusammen mit meinem gerade geborenen Bruder getauft. Meine Mutter hatte mir mein Lieblingskleid angezogen. Deshalb hüpfte ich ausgelassen den ganzen Weg zur Kirche.
Das war das erste, was ich versuchte: in der Kirche anrufen, wo ich getauft worden bin. Tja, und damit begann die Odyssee nach dem Passierschein A38. Doch, ich wohne vor Ort. Ans Morgenstern-Museum hat man mich verwiesen, zum Schluss sogar nach Bremen. Ich fragte jemanden, der sich auskannte. Der erklärte mir genau, wen ich wie wo fragen muss. Auch dass ich die Gebührenordnung im voraus anerkennen sollte. Ich habs schriftlich gemacht, und war auch selbst da.
Und wurde schon wieder abgewimmelt. Mein Bekannter sagte darauf, dass ich froh sein kann, dass das kein essentiell wichtiges Dokument ist für mich, dass mein Leben ja nicht davon abhängt, das Dokument zu haben oder nicht.
Ja, ich weiß, dass man in jener Zeit schon vom Gesetz her nach seinen Vorfahren suchen musste. Sogar in der Schule wurden die Schulkinder dazu angehalten. Seinen Ahnenpass hat mein Vater aus seiner Schulzeit und nie weggeworfen. Er war mein Einstieg in die Familienforschung. Ich war so frech und habe die Lücken ausgefüllt. Aber ich musste erleben, wie meine Verwandtschaft alles andere als begeistert war von meinem neuen Hobby. Ihnen waren die Daten, nach denen ich fragte, denn doch zu persönlich.
Meine Tante hat mir einen Haufen Unsinn über ihre Familie erzählt. Erst im Laufe der Jahre habe ich erfahren, welche Tragik sich zwischen ihr und ihrer Mutter bzw meiner Oma ereignete. Als ich davon erfuhr, konnte ich es ihr nicht verdenken, dass sie es mir verübelte, danach gefragt zu haben.
Ich hab mich nämlich an das Standesamt ihrer Heimat gewendet und um Auskunft nach meinen Vorfahren gebeten. Man war da sehr zuvorkommend und hat mir eine umfassende Ahnentafel gesendet aus der Wallrafschen Familienkartei. Die habe ich meiner Tante vorgelegt, und da stand dann was ganz anderes über ihre Vorfahren, als sie mir erzählt hatte. Der Lüge überführt wurde sie mächtig sauer und machte ihrem Ärger Luft. Was es mich denn wohl angehe, wer wann wie ein uneheliches Kind bekommen habe und ob ich Hitlers Judenverfolgung wieder ausgraben wolle, irgendwas in der Art. In ihrem Zorn beschloss sie, sich an die Ämter ihrer Heimat zu wenden und die Behörden zu bitten, mich in dieser Angelegenheit zu behindern, woimmer es gehe. Das tat sie. Und das Saarland war seitdem dicht, wenn es um Ahnenforschung ging.
Das lassen sich die Leute natürlich nicht gefallen. In aller Stille wurden Ortsfamilienbücher geschrieben. Nirgendwo kann man heute in Deutschland besser Ahnenforschung machen als gerade im Saarland. Niemand braucht sich mehr an irgendwelche Behörden wenden, wenn es um Familienforschung geht.
Mein Vater hat mich in meiner Familienforschung sehr unterstützt. Familienforschung kostet Geld. Und er hat alles alles anstandslos bezahlt, Die Vorfahren meines Vaters väterlicherseits kommen aus Ostdeutschland. Der Eiserne Vorhang im geteilten Deutschland war für die Ahnenforschung eher ein Vorteil als ein Nachteil, wie sich später herausstellte, als der plötzlich weg war. Aber meine Mutter hatte zu sehr mit ihren schmerzlichen Erinnerungen an den Krieg zu kämpfen, als dass sich irgendjemand für diese Sache begeistern ließe. Mein Bruder hat dann jemanden in der Familie gefunden, mit dem die Familie gar nichts mehr zu tun haben wollte, der sich selbst mit dem Thema befasste. Als ich meiner Mutter ihre Genealogie präsentieren konnte und ihr mitteilen konnte, dass man Bruder damit Geld verdiene, solche Dinge zu erkunden, hat sie das endlich milder gestimmt.
 
Ich bin sehr unglücklich darüber, dass nun häufig die Namensregister am Ende eines Buches abgeschnitten sind, wenn ein Buch beispielsweise von 1800 bis 1950 geht.
  1. Gibt es da keine andere Lösung dafür, als die Namensregister komplett wegzulassen?
  2. Natürlich sollen, um dem Datenschutz gerecht zu werden, die Tauf-/Heirat-/Beerdigungseinträge selbst bis zu einem bestimmten Jahr nicht gezeigt werden. Okay. Aber die Namensregister beinhalten doch so gut wie keine Daten. Auch sind die Namensregister allein keiner Person mit Bestimmtheit zuzuordnen. Ein Register verrät nur beispielsweise "Im Jahr 1930 ist die Taufe von irgendeiner Anna Müller zu finden".
Eine aufwendige Lösung wäre natürlich sowas hier: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/passau/altreichenau/010_02/?pg=3
Aber man müsste die Schwärzung der neueren Teile der Namensregister ja auch nicht jährlich vornehmen.
Ich habe nur ein Problem damit, dass durch die komplette Entfernung der Namensregister auch lange Zeiträume von einem Namensregister befreit werden, die nicht mehr unter Datenschutz fallen. Das finde ich äußerst ärgerlich.
 
In ihrem Zorn beschloss sie, sich an die Ämter ihrer Heimat zu wenden und die Behörden zu bitten, mich in dieser Angelegenheit zu behindern, woimmer es gehe. Das tat sie. Und das Saarland war seitdem dicht, wenn es um Ahnenforschung ging.
Hallo ? ,

ich kann und will mich nicht zu dem gesamten Text äußern. Aber eines steht fest, den Taufnachweis, in welcher Form auch immer, benötigen Sie nicht wirklich.
Wie mir scheint, haben Sie ja eine Geburtsurkunde. Das ist für Sie ein Dokument, dass man schon besitzen sollte. Und diese bekommt man ja beim Standesamt. Und diese zu besitzen bzw. anzufordern, ist Ihr gutes Recht. Da kann niemand einem Amt vorschreiben, es nicht zu tun.

Mit der Taufe ist es etwas anderes. Da reagieren die Kirchengemeinden sehr unterschiedlich. Nach 1875 werden die Anfragenden nun einmal zum Standesamt geschickt. Wie gesagt, in den meisten Fällen ist auch in den Gemeinden kein Personal für diese Aufgaben vorhanden. Eventuell sind die Kirchenbücher auch bereits an das nächste Kirchenarchiv oder Landesarchiv weitergeleitet. Dort könnten Sie ja noch einmal einen Versuch starten. Wenn dort noch nichts vorliegt, wird man Ihnen auf jeden Fall mitteilen, an wen Sie sich wenden können.

Und niemand kann veranlassen, dass Sie keine Auskunft erhalten.

Gruß
Ursula
 
Aus persönlichen Gründen hätte ich gene gewusst, wer meine Patentante war. Es gab ein besonderes Verhältnis zu ihr in unserer Familie. Tja, und das steht eben nur in dem Taufeintrag. Wenn es die ist, die ich vermute, ist so schon längst verstorben. Wie schade. Ich hätte sie gerne kennengelernt. Aber darum gibt es ja Schutzfristen, damit ja keiner irgendwelche Zeitzeugen mehr befragen kann.
 
Aber man müsste die Schwärzung der neueren Teile der Namensregister ja auch nicht jährlich vornehmen.
Ich habe nur ein Problem damit, dass durch die komplette Entfernung der Namensregister auch lange Zeiträume von einem Namensregister befreit werden, die nicht mehr unter Datenschutz fallen. Das finde ich äußerst ärgerlich.
Schon mal überlegt, wie zeitaufwendig das ist, die Namensregister nach Leuten zu durchsuchen, die nicht mehr unter die Sperrfrist fallen? Die Zeit ist besser darin investiert, mehr Kirchenbücher online zu stellen.
Wenn die Schutzfisten nicht abgelaufen sind, gibt es alternativ auch die Möglichkeit, sich ans zuständige Stadtarchiv zu wenden. Dort kann man, in welcher Stadt in Deutschland auch immer, beglaubigte oder unbeglaubigte Kopien der Daten beantragen. Sogar Meldekarten, die unglaubliche Schatzkästchen an Daten sind. Schon mal im Stadt-, Landes bzw Staatsrarchiv angerufen? Die helfen Dir da gerne weiter. Man kann sich sugar ans Einwohnermeldeamt wenden. Auch die geben gute Auskünfte
 
Aus persönlichen Gründen hätte ich gene gewusst, wer meine Patentante war. Es gab ein besonderes Verhältnis zu ihr in unserer Familie. Tja, und das steht eben nur in dem Taufeintrag. Wenn es die ist, die ich vermute, ist so schon längst verstorben. Wie schade. Ich hätte sie gerne kennengelernt. Aber darum gibt es ja Schutzfristen, damit ja keiner irgendwelche Zeitzeugen mehr befragen kann.
Aber die Schutzfristen haben doch überhaupt nichts mit Ihnen zu tun. Sie fordern doch einen Eintrag an, der Sie persönlich betrifft. Diese Anfragen unterstehen keiner Schutzfrist. Das entsprechende Archiv für die Kirchenbücher wird Ihnen gegen Gebühr mit Sicherheit eine Kopie des Geburts- und Taufeintrages ausstellen.

Gruß
Ursula
 
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