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Der Georg Baumgärtel bereitet mir Kopfzerbrechen.Vielleicht hilft's weiter:
Am 30.Juli 1706 wird dem Georg Baumgärtel eine Tochter Maria geboren:
https://www.archion.de/p/3d07f2f443/
Am 20.Juli 1698 wird dem Andreas Baumgärtel, Innwohner u. Ambtsschultze
ein Sohn Andreas geboren:
https://www.archion.de/p/1c8a54926f/
Ein Georg Baumgärtel, einziger Sohn des +Georg
heiratet 1705: https://www.archion.de/p/4b8ffa9109/
Am 30.Juni 1678 heiratet ein Andreas Baumgärtel, Ambtschulze
https://www.archion.de/p/febb3d7c45/
Die Witwe heißt aber nicht Schmidt.Hallo, richtig!
Es sind nur drei. der Jüngere, der Älters mit Sohn Georg. Und der Ältere hat die Witwe geb. Schmidt geheiratet.
Gruß Rainer
6. Gebot ist Ehebruch. Dabei galt - glaube ich - vorehelicher Geschlechtsverkehr auch schon als Ehebruch, bin ich mir aber nicht sicher. Und den Zeitgenossen galt das auch schon als unordentliche fleischliche Vermischung,wenn sie "wieder das 6 te Gebot, durch unordentliche fleischliche Vermischung gehandelt" haben, dann müssen es doch (Halb)Geschwister sein, weil Cousin und Cousine damals definitiv nicht allzu ungewöhnlich waren.
Dabei galt - glaube ich - vorehelicher Geschlechtsverkehr auch schon als Ehebruch, bin ich mir aber nicht sicher. Und den Zeitgenossen galt das auch schon als unordentliche fleischliche Vermischung