"Schutzfrist" (neue Veröffentlichungsrichtlinie) als Ursache - Permalinks leiten auf Bild 1

Hallo,
es heisst ja auch für die Kirchenbücher Bismark/Altmark, dass Trauungen bis 1945 online seien soll. Nun hört das Trauungsbuch bei 1925 auf - liegt da ein Fehler vor, oder unterliegt der Rest noch irgendwelcher Schutzfristen?

Beste Grüße
Stephanie
Hallo Stephanie, die Trauungen stehen jetzt bis 1945 zur Verfügung. Vielen Dank für den Hinweis.
 
Das kann nur Archion direkt beantworten.

Ich habe die Frage gerade entsprechend weitergeleitet.
Danke, hier schreiben ja Archion-Teammit
Diese Digitalisate der Sterberegister von Isselhorst ab 1874 sind sicherlich bereits bekannt


....und sicherlich auch die Digitalisate der Heiratsregister von Isselhorst ab 1874


BG

Ja die Sterberegister gehen bis in die 1960er, die habe ich schon durch und Erkenntnisse gewonnen. Aber Ehen und Taufen sind noch viele gesperrt.
 
Ich habe eine Frage zu den Kirchenbüchern aus Isselhorst (Kirchenkreis Gütersloh)

https://www.archion.de/de/alle-arch...len/kirchenkreis-guetersloh/isselhorst/136121

Gibt es noch nichts digitalisiertes, oder sind die noch gesperrt. Denn ein Großteil der Schutzfristen ist ja hier rum.
Auch bei den Taufen dürfte schon mehr online sein.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mehr als derzeit für Isselhorst online verfügbar ist, war noch nie online über Archion zugänglich.
Vom "Datenschnitt" im August, war "Isselhorst" somit überhaupt nicht betroffen.

Die Bereitstellung von weiteren KB aus dem Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen, wie z.B. auch Isselhorst, stehen lt. Archion für das Jahr 2026 auf der Agenda.
Nähere Zeitangaben können noch nicht gemacht werden.

BG
 
Mehr als derzeit für Isselhorst online verfügbar ist, war noch nie online über Archion zugänglich.
Vom "Datenschnitt" im August, war "Isselhorst" somit überhaupt nicht betroffen.

Die Bereitstellung von weiteren KB aus dem Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen, wie z.B. auch Isselhorst, stehen lt. Archion für das Jahr 2026 auf der Agenda.
Nähere Zeitangaben können noch nicht gemacht werden.

BG
Oh super, danke sehr! Dann warte ich weiter ab und forsche in anderen Richtungen weiter. Man hat ja zum Glück immer genug zu tun
 
Wahrscheinlich ist das schon an anderer Stelle gefragt worden und ich wurde nur nicht fündig:
gibt es eine Möglichkeit, Kirchenbücher bzw. deren Verfilmungen für den Zeitraum ab 1875 einzusehen? Und zwar von Büchern, die nicht mehr in den Pfarrämtern sondern in den Archiven liegen? Und gibt es eine Liste, welche konkret eingelagert wurden?

Mir geht es um einen Ehebucheintrag aus 1876 aus dem Bereich der LK Württemberg.

Auf der HP des Ev. Archivs Baden und Württemberg wird für die Zeit nach 1875 jedoch nur auf die Standesämter verwiesen.
"Zum 1. Januar 1876 wurde diese staatliche Registerführung im restlichen Gebiet des Deutschen Reichs und damit auch im Königreich Württemberg eingeführt. Für Personendaten ab den genannten Zeitpunkten fragen Sie daher bitte bei den zuständigen Standesämtern bzw. Kommunalarchiven an."
 
Auf der HP des Ev. Archivs Baden und Württemberg

Auf der identischen Web-Seite des Landeskirchlichen Archivs heißt es auch:

"Die Kirchenbücher der badischen und der württembergischen Landeskirche sind bis zum Stichjahr 1876 vollständig mikroverfilmt worden."

....und weiter

"Kirchenbuchoriginale werden aus konservatorischen Gründen nur in begründeten Ausnahmefällen zur Benutzung vorgelegt."

Kirchenbuchoriginale --> sind dabei auch Alles, was nicht mikroverfilmt ist.

Dort unter --> Wie kann ich Kirchenbücher einsehen?

Siehe dort auch die herunterladbaren Findmittel zu den mikroverfilmten Kirchenbüchern (Baden bzw. Württemberg). Darin finden sich auch verfilmte KB, die über(!!) die o.a. Grenze hinausgehen.

Wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Archiv und bitten Sie um eine Kopie des von Ihnen ganz konkret gesuchten Eintrages.
Hierfür können Kosten entstehen.
 
Die Archivordnung der Ev. Landeskirche Württemberg wurde im September 2025 auch in Bezug auf die Schutzfristen angepasst. Das lässt hoffen, dass wir auch die württembergischen Kirchenbücher über 1875 hinaus einsehen dürfen. Siehe https://www.kirchenrecht-wuerttemberg.de/document/60130# dort die Nr. 188, §11
Ich vermute aber, dass die Umsetzung noch einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird. Sind ja nicht wenige Kirchenbücher die daraufhin in Archion kontrolliert werden müssen.

Grüße
Eva
 
Liebe Vera Nagel, liebe Eva,

vielen Dank für die Hinweise. Die KiBu-Liste auf der Archiv-Seite der EvK BW hatte ich so verstanden, dass hier auf die in Archion verfügbaren KiBü verwiesen wird (freilich nur frei bis 1875). Wenn ich Vera Nagel richtig verstehe, ist das die Liste der im Archiv per Mikrofilm einsehbaren KiBü? Aber dann begrenzt auf die Schutzfristen
  • Taufen: höchstens bis 1915
  • Trauungen: höchstens bis 1945
  • Beerdigungen: frühestens 10 Jahre nach Schließung des Buches?
Ich hatten den von mir oben zitierten Hinweis so verstanden, dass gar keine Einsicht möglich ist und einzig entweder Archion (bis 1875) oder Standesämter (ab 1876) mögliche Quellen sind. Lt. der von Eva verlinkten Archivordnung müsste eine Nutzung aber möglich sein, nur auf der HP finden sich (noch) keine Regelungen hierzu (vielleicht, weil man nicht zu viele Nutzer anziehen möchte?).
Vielleicht versuche ich es tatsächlich einfach mal mit einem konkreten Antrag.

So ganz verstehe ich das alles noch nicht. Vor allem verstehe ich nicht, warum Archion die Fristen *1915/oo1945/Buchende +10 Jahre ausruft und zeitgleich alles ab 1875 sperrt. Abgesehen von den Todesregistern hätten doch alle Buchinhalte bis 1915 frei geschaltet werden können, denn der Zeitraum 1875-1915 fällt doch gar nicht unter die eigene Frist? Und Todesregister ganz überwiegend auch weit über 1875 hinaus?

Besten Dank jedenfalls für eure Beiträge und im voraus ggf für weitere "sachdienlichen Hinweise".
 
Wenn ich Vera Nagel richtig verstehe, ist das die Liste der im Archiv per Mikrofilm einsehbaren KiBü?

Genau so steht es auf der Seite des Archivs in Stuttgart.

[Zitat]
....Die Kirchenbücher der badischen und der württembergischen Landeskirche sind bis zum Stichjahr 1876 vollständig mikroverfilmt worden. Diese Mikroverfilmungen können im EABW an speziellen Lesegeräten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie für die Nutzung eines Mikrofilmlesegeräts vorab einen Termin per E-Mail. Ob die von Ihnen gesuchten Kirchenbücher mikroverfilmt wurden, können Sie den folgenden Findmitteln entnehmen:....
[Zitat Ende]

Da steht von ARCHION gar nichts. ;)

Aber dann begrenzt auf die Schutzfristen
  • Taufen: höchstens bis 1915
  • Trauungen: höchstens bis 1945
  • Beerdigungen: frühestens 10 Jahre nach Schließung des Buches?

Das sind die von ARCHION im August 2025 eingeführten Fristen - orientiert an den Regeln / Fristen für den Schutz personenbezogener Daten.

Das hat mit den Archiven ersteinmal(!) gar nichts bzw. nur bedingt ("Archion kann überhaupt nur veröffentlichen, was die Archive zur Veröffentlichung "anliefern") etwas zu tun.
Hier nochmals verlinkt

Kurz zum Hintergrund für die Seite der Archive:
Die jeweiligen Landeskirchen legen in ihren "Kirchenbuchordnungen / Archivordnungen" (rechtlichen Grundlagen) für ihr individuelles Gebiet fest, bis zu welchem Jahr sie die Kirchenbücher öffentlich zugänglich machen.

Dabei gibt es manche -wie z.B. Baden-Württemberg (bisher - siehe Hinweis von @Eva64 oben) oder Niedersachsen- bei denen 1875 / 1876 (=Einführung der Personenstandsregister bei den Standesämtern) Schluß ist - sprich: keine Veröffentlichung nach diesem Termin.

Dann gibt es andere Landeskirchen (Archive), die an dieser zeitlichen Grenze keinen Schlußpunkt für die Veröffentlichung setzen. (z.B. Thüringen / Archiv in Eisenach)

[Und es gibt Landeskirchen (Archive), die an Archion Daten bis 1875/1876 liefern, in deren eigenen Lesesälen im Archiv vor Ort(!) auch Daten nach dieser Grenze gelesen werden können.]


Man muss also stets zwei Seiten betrachten:
a) was machen die Landeskirchen / Archive überhaupt öffentlich zugänglich
und
b) was ist bei Archion zugänglich.

Zurück zu Ihrem konkreten Fall:
-entweder Sie nehmen sich "mehr oder weniger viel Zeit" und warten ab, bis sich die von @Eva64 oben aufgezeigten Veränderungen hier bei Archion "auswirken", oder
-Sie wenden sich bitte hilfesuchend direkt an das Stuttgarter Archiv.

VG
 
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