Wenn ich Vera Nagel richtig verstehe, ist das die Liste der im Archiv per Mikrofilm einsehbaren KiBü?
Genau so steht es auf der Seite des Archivs in Stuttgart.
[Zitat]
....Die Kirchenbücher der badischen und der württembergischen Landeskirche sind bis zum Stichjahr 1876 vollständig mikroverfilmt worden.
Diese Mikroverfilmungen können im EABW an speziellen Lesegeräten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie für die Nutzung eines Mikrofilmlesegeräts vorab einen Termin per
E-Mail.
Ob die von Ihnen gesuchten Kirchenbücher mikroverfilmt wurden, können Sie den folgenden Findmitteln entnehmen:....
[Zitat Ende]
Da steht von ARCHION gar nichts.
Aber dann begrenzt auf die Schutzfristen
- Taufen: höchstens bis 1915
- Trauungen: höchstens bis 1945
- Beerdigungen: frühestens 10 Jahre nach Schließung des Buches?
Das sind die
von ARCHION im August 2025 eingeführten Fristen - orientiert an den Regeln / Fristen für den Schutz personenbezogener Daten.
Das hat mit den Archiven ersteinmal(!) gar nichts bzw. nur bedingt
("Archion kann überhaupt nur veröffentlichen, was die Archive zur Veröffentlichung "anliefern") etwas zu tun.
Hier nochmals verlinkt
Da hier immer wieder danach gefragt wird.... hier der direkte Link zu den im August 2025 von Archion veröffentlichen Hinweisen https://www.archion.de/de/archion-entdecken/alle-news/hinweis-zur-zugaenglichkeit-unserer-digitalisate Details der Umsetzung --> Punkt 2 "Schutzfristen auf Archion"
www.archion.de
Kurz zum Hintergrund für die Seite der Archive:
Die jeweiligen Landeskirchen legen in ihren "Kirchenbuchordnungen / Archivordnungen" (rechtlichen Grundlagen) für ihr individuelles Gebiet fest, bis zu welchem Jahr sie die Kirchenbücher öffentlich zugänglich machen.
Dabei gibt es manche -wie z.B. Baden-Württemberg (
bisher - siehe Hinweis von
@Eva64 oben) oder Niedersachsen- bei denen 1875 / 1876 (=Einführung der Personenstandsregister bei den Standesämtern) Schluß ist - sprich: keine Veröffentlichung nach diesem Termin.
Dann gibt es andere Landeskirchen (Archive), die an dieser zeitlichen Grenze keinen Schlußpunkt für die Veröffentlichung setzen. (z.B. Thüringen / Archiv in Eisenach)
[Und es gibt Landeskirchen (Archive), die an Archion Daten bis 1875/1876 liefern, in deren eigenen Lesesälen im Archiv vor Ort(!) auch Daten nach dieser Grenze gelesen werden können.]
Man muss also stets zwei Seiten betrachten:
a) was machen die Landeskirchen / Archive überhaupt öffentlich zugänglich
und
b) was ist bei Archion zugänglich.
Zurück zu Ihrem konkreten Fall:
-entweder Sie nehmen sich "mehr oder weniger viel Zeit" und warten ab, bis sich die von
@Eva64 oben aufgezeigten Veränderungen hier bei Archion "auswirken", oder
-Sie wenden sich bitte hilfesuchend direkt an das Stuttgarter Archiv.
VG