Hallo und Guten Abend,
Mir ist die Formulierung "nachgelassener Sohn" mittlerweile aus etlichen Kirchenbucheinträgen geläufig und ich verstehe ihn eigentlich so, dass ein Mann der , wie in meinem Beispiel jetzt in Frage steht, heiratet und er als nachgelassener Sohn des XXXX YYYY bezeichnet wird und dass eben dieser Vater XXXX YYYYY zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. So weit, so gut!
Folgender Gedanke jetzt einmal in moderner Ausprägung: Könnte es damals (kurz nach Ende des 30-jährigen Krieges) schon möglich gewesen sein, dass eine Mutter ihrem jungen Sohn "einredet", der Vater sei verstorben, der sich allerdings "aus dem Staube gemacht hatte"? Bei meinen Recherchen taucht nämlich 17 Jahre später an genau dem gleichen Ort ein Mann gleichen Namens und Berufes auf, der bei der jetzt neu eingetragenen Heirat als seinen Vater den gleichen Namen, Wohnort und Beruf angibt, den 17 Jahre vorher der "verstorbene" Kindsvater auch angegeben hatte. Ich habe beide jeweils angegebenen (Groß-)Väter recherchiert: Es ist eindeutig ein und der selbe Michael A., Schütze auf dem Rittergut L.
Meine Frage also: Muss man also zwangsläufig und unbedingt den Begriff "nachgelassener Sohn" für einen Halbwaisen verstehen oder könnte es eben auch ein verlassener Sohn sein? Kann mir vielleicht jemand diesbezügliche Erfahrungen mitteilen?
Viele Grüße in die Forumgemeinde!
Mir ist die Formulierung "nachgelassener Sohn" mittlerweile aus etlichen Kirchenbucheinträgen geläufig und ich verstehe ihn eigentlich so, dass ein Mann der , wie in meinem Beispiel jetzt in Frage steht, heiratet und er als nachgelassener Sohn des XXXX YYYY bezeichnet wird und dass eben dieser Vater XXXX YYYYY zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. So weit, so gut!
Folgender Gedanke jetzt einmal in moderner Ausprägung: Könnte es damals (kurz nach Ende des 30-jährigen Krieges) schon möglich gewesen sein, dass eine Mutter ihrem jungen Sohn "einredet", der Vater sei verstorben, der sich allerdings "aus dem Staube gemacht hatte"? Bei meinen Recherchen taucht nämlich 17 Jahre später an genau dem gleichen Ort ein Mann gleichen Namens und Berufes auf, der bei der jetzt neu eingetragenen Heirat als seinen Vater den gleichen Namen, Wohnort und Beruf angibt, den 17 Jahre vorher der "verstorbene" Kindsvater auch angegeben hatte. Ich habe beide jeweils angegebenen (Groß-)Väter recherchiert: Es ist eindeutig ein und der selbe Michael A., Schütze auf dem Rittergut L.
Meine Frage also: Muss man also zwangsläufig und unbedingt den Begriff "nachgelassener Sohn" für einen Halbwaisen verstehen oder könnte es eben auch ein verlassener Sohn sein? Kann mir vielleicht jemand diesbezügliche Erfahrungen mitteilen?
Viele Grüße in die Forumgemeinde!