Lesehilfe

Ja, da steht ältester Sohn, zur Frau steht wörtlich:
copulirt mit Wittwe Christina geb. Grubin ( das in gehört nicht zum Namen, ihr Geburtsname ist Grube) weil.and Mich.ael Sagler s
vormahligen Instmannes in Baar=Hütt. Wittwe
 
Hallo,

der Anfang - unter Vorbehalt - heißt:

Christian Paazke lediger alter Knecht in ... wo er als Instmann
bleibt, weiland Christ. Paazke Mitnachbar und Dorfschulz ... äl-
tester Sohn, wurde ... und nach eingereichtem
Theilungs Attest provistibus bannis ordinarius ...

Was dies genau bedeutet, kann ich leider nicht sagen, aber der Randeintrag gibt Auskunft auf sein etwaiges Alter:

Er ./. Angabe nach 45; Sie
nach der Ihrigen 50 J.

LG
 
Hallo,

der Anfang - unter Vorbehalt - heißt:

Christian Paazke lediger alter Knecht in ... wo er als Instmann
bleibt, weiland Christ. Paazke Mitnachbar und Dorfschulz ... äl-
tester Sohn, wurde ... und nach eingereichtem
Theilungs Attest provistibus bannis ordinarius ...

Was dies genau bedeutet, kann ich leider nicht sagen, aber der Randeintrag gibt Auskunft auf sein etwaiges Alter:

Er ./. Angabe nach 45; Sie
nach der Ihrigen 50 J.

LG
... wurde praeviis tribus bannis ordinariis
nach eingereichtem Theilungs Attest, vom hiesigen Domainen Amt, wegen der Braut, den 10tn.
Novbr in der Kirche hieselbst öffentlich copulirt mit ...

praeviis tribus bannis ordinariis - vor den gewöhnlichen drei Proklamationen

Theilungs Attest - Die Witwe hatte Kinder aus der vorherigen Ehe und musste nachweisen, dass sie sich mit diesen über das Erbe ihres verstorbenen Mannes geeinigt hatte, bevor sie wieder heiraten konnte.
 
Korrektur:
praeviis tribus bannis ordinariis - nach den üblichen drei vorausgehenden Proklamationen
 
Hallo,

vielen Dank für die Berichtigung. Der lat. Begriff wird identisch sein, aber es ging um den Eintrag darüber vom 3. November.

LG
 
ah, da bin ich verrutscht. Ist aber im Prinzip das Gleiche: vorher drei Proklamationen und Teilungs-Attest wegen des Erbes der Witwe.
 
Zurück
Oben