Latein-Übersetzung

Bei einer Taufe im Kirchenbuch von Markt Erlbach am 2. Juni 1676 finde ich am Ende des Eintrags den Satz in Latein:
Tulit Sine (oder Sinc) Testimonium Baptismatis. Was bedeutet diese Angabe?
Ich habe zur Zeit leider kein Abo, um einen Permalink zu setzen. Deswegen hier das Verzeichnis im Viewer:
Taufen_Trauungen_Bestattungen_1644-1696
Vielleicht kann mir jemand helfen
Danke Reinhold
 
tulit kommt von ferre ( ferre, tuli, latus) sine = ohne. Die Bedeutung wäre dann
ohne Zeugen (Paten) zur Taufe gebracht.
Aber vielleicht weiß es noch jemand besser?
 
Unter dem Vorbehalt, daß

Tulit Sine Testimonium Baptismatis

richtig gelesen wurde, heißt dies

Eingetragen ohne Taufzeugnis / Taufbekenntnis


"Testimonium Baptismatis" ist das Taufzeugnis / das Taufbekenntnis und findet sich auch häufig als Überschrift über einem Taufregister.

Von einem Zeugen / Paten ist hier nichts zu lesen. Tut mir sehr leid.
Auch gibt es keine Deklinationsform von Latein "testis" = Zeuge / Pate, die testimonium lautet.

Das lateinische Verb "ferre", für das es -wie oben bereits korrekt geschrieben- eine Deklinationsform "tulit" gibt, heißt:
bringen, tragen, erdulden, eintragen, ertragen, usw. usw.

BG
 
Ergänzung:


"...Gevatter war Hanß Conrad Bergmann Häfner allhier...."

Meines Erachtens bezieht sich der o.a. Zusatz -eintragen wohl später von anderer Hand- jedoch nicht auf den Eintrag vom 02. Juni, sondern vielmehr auf den folgenden Eintrag vom 17. Juni, in dem ein Sohn eines "armen frembdling" (kein weiterer Name angegeben) getauft wird.

Dann könnte er besagen, daß dieses "Kind eines Fremden" getauft wird, ohne daß feststeht, daß dessen Vater überhaupt getauft wurde.
 
Vielen Dank für die schnelle Auflösung, wieder etwas Latein dazu gelernt.
Testimonium steht auch so im Ratgeber für die Kirchenbuchbenutzung.

BG
 
Ergänzung:


"...Gevatter war Hanß Conrad Bergmann Häfner allhier...."

Meines Erachtens bezieht sich der o.a. Zusatz -eintragen wohl später von anderer Hand- jedoch nicht auf den Eintrag vom 02. Juni, sondern vielmehr auf den folgenden Eintrag vom 17. Juni, in dem ein Sohn eines "armen frembdling" (kein weiterer Name angegeben) getauft wird.

Dann könnte er besagen, daß dieses "Kind eines Fremden" getauft wird, ohne daß feststeht, daß dessen Vater überhaupt getauft wurde.
Vielen Dank an Vera für die Ergänzung, die meines Erachtens Klarheit schafft mit dem Blick auf den Folgeeintrag.
Dank an alle für ihren Beitrag, Reinhold
 
Zurück
Oben