Kirchenbuch Kopulation "W | B"

Hallo,

das sieht tatsächlich so aus, danke schön! Aber warum sind dann bei den Heiraten mal "1" und mal "2" vermerkt? Die Summe passt ja am Ende nicht mit der Anzahl an verehelichten Paaren zusammen, kann also nicht dazu dienen zu zählen, welcher Pastor(?) wie oft verheiratet hat?

Viele Grüße,
Lasse
 
Da alle Paare, bei denen eine Zahl vermerkt ist, "im Hause" copulirt wurden, könnte es einfach eine Gebühr für die Hauscopulation sein? Zum erstenmal Vermählte zahlten 2 (wahrscheinlich Gulden), wenn eine Witwe geheiratet wurde, fiel nur 1 an. Die Copulation in der Kirche war anscheinend kostenlos.
 
Da alle Paare, bei denen eine Zahl vermerkt ist, "im Hause" copulirt wurden, könnte es einfach eine Gebühr für die Hauscopulation sein? Zum erstenmal Vermählte zahlten 2 (wahrscheinlich Gulden), wenn eine Witwe geheiratet wurde, fiel nur 1 an. Die Copulation in der Kirche war anscheinend kostenlos.

Eine plausible Erklärung.

Die Höhe der jeweils berechneten Gebühr läßt sich hier allerdings nicht so unbedingt zweifelsfrei mit "Gulden" festmachen, da kein Währungszeichen angegeben ist.

Dieses findet man demgegenüber z.B. hier:


...dort werden Mgr = Mariengroschen bei einer Trauung durch den 2. Pfarrer Wasmann fällig und [Pfundzeichen] = fl / Florin / Gulden bei einer Trauung durch den 1. Pfarrer Borstelmann

Aber auch das ist nicht zwingend so, wie die Einträge auf der linken KB-Seite (siehe mein o.a. Link) zeigen.
 
Auf dieser Seite finden sich zwei Währungszeichen in der Tabelle. Sehr schwer, da etwas zu erkennen; könnte ein "f" für florin/Gulden sein, vllt. auch (Reichs-)Taler.

Dazu würde ein Abschnitt aus Schlegel, Johann Carl Fürchtegott: Churhannöversches Kirchenrecht, Bd. 3, Seite 351 aus dem Jahre 1803 ganz gut passen. Hier wird erläutert, dass sich "2 R(eichs)th(a)l(e)r an den Pfarr-Wittwen-Fiscus" als Abgabe für Haustrauungen zu dieser Zeit quasi "eingebürgert" hatten. Wenn ich den Autor richtig verstehe, dann war "sich von der öffentlichen Trauung befreien zu lassen" zunächst eine Art Modeerscheinung gewesen, welche eher Bessergestellte bzw. solche, die etwas auf sich hielten, in Anspruch genommen hatten. Später hat sich dieser Dispens offenbar sowohl verbilligt als auch "demokratisiert"...
 
Auch eine gute und plausible Ergänzung.

Aber bitte auch mehrere Seiten vor der zitierten Seite, sowie mehrere Seiten danach -insbesondere mit Blick auf die immer noch gültigen relevanten Calenbergischen Verordnungen- nicht außer acht lassen.

Es galt immer noch: Haustrauung nur(!) auf explizites Ersuchen.

(Das Jahr 1810 beispielhaft heranzuziehen, ist nicht gänzlich risikofrei, da Oederquart in diesem Jahr zum Königreich Westphalen gehörte.)
 
Währung im Kurfürstentum Hannover war zu der Zeit (ab ca. 1760) der Konventionstaler, unterteilt in 36 Mariengroschen. Er wurde erst ab ca. 1825 durch den preußischen Taler abgelöst. Es gab auch kurzzeitig den Mariengulden (ca. 1740), zum Ende des 18. Jahrhundert aber nicht mehr.
Auch die in obigen Links verwendeten Abkürzungen ähneln bzw. sind identisch mit den bei Fritz Verdenhalven(*) genannten Abkürzungen für Taler und Mariengroschen.

(*) Fritz Verdenhalven: Alte Meß- und Währungssystem aus dem deutschen Sprachgebiet, Verlag Degener & Co., 2011, ISBN 978-3-7686-1036-0
 
Super, vielen vielen Dank für eure rege Diskussion und die vielen interessanten Punkte :)

Ein Mysterium weniger für mich in den Kirchenbüchern!

Viele Grüße,
Lasse
 
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