@Hunkel
Die von Dir angesprochene Diskrepanz ist
kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines
strukturellen Problems im Umgang des Landeskirchlichen Archivs Dresden mit bereits vorhandenen Digitalisaten.
Vergleiche hier bitte:
https://www.archion.de/de/forum/threads/s%C3%A4chsische-kirchenb%C3%BCcher-bei-archion-%E2%80%93-warum-liegen-bereits-digitalisierte-best%C3%A4nde-weiterhin-offline.25625
Faktische Ausgangslage (unstrittig):
• In Dresden existieren
umfangreiche, vollständig nutzbare Digitalisate, die
- im
Lesesaal eingesehen
- und
sogar für kostenpflichtige genealogische Recherchen durch Archivmitarbeiter genutzt werden
Dieselben Digitalisate werden jedoch
nicht an Archion weitergegeben.
Damit entsteht eine
systematische Ungleichbehandlung:
● Forscher mit Möglichkeit zur persönlichen Anreise bzw. zur Beauftragung kostenpflichtiger Recherchen
vs.
● Forscher außerhalb Dresdens, mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen
Beispiel Leipzig/Stadt (Zahlen aus dem Bestand selbst):
• Gesamtbestand:
1.188 Kirchenbücher
• Davon
972 KB (81,8 %) ohne Einträge nach 1875
→
rechtlich und technisch sofort archion-fähig
Verbleibend
216 KB (ab 1876), die lediglich
konfektioniert werden müßten
Trotzdem erklärt das Archiv:
„Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten und des Gesamtumfanges … erste Online-Stellung voraussichtlich Ende 2026.“
Diese Begründung hält einer
fachlichen Prüfung nicht stand.
Denn:
● Kirchenbücher des
19. Jahrhunderts sind
verlagsmäßig gedruckte Tabellenformate
● Die behauptete „aufwendige Bearbeitung“ reduziert sich praktisch auf:
• Trennung der Seiten ab 1876 im PDF
• Abdeckung einzelner Namenseinträge in vorhandenen Registern im PDF
● →
standardisierbare Routinearbeit, delegierbar, zeitlich klar kalkulierbar
Dasselbe Muster zeigt sich bei Großenhain:
•
150 digitalisierte KB im Dresdner Archiv
•
131 KB (87,3 %) vor 1876 →
sofort lieferfähig
• trotzdem:
keine Übergabe an Archion
Aufsichtsrechtlich relevant ist dabei nicht die Frage des Wollens, sondern des Handelns:
● Warum werden Digitalisate
intern genutzt, aber
öffentlich zurückgehalten?
● Warum erfolgt
keine priorisierte Lieferung der eindeutig freigegebenen Bestände?
● Warum wird eine
Blockbearbeitung behauptet, obwohl eine
Teillieferung sofort möglich ist?
Kurz gesagt:
Die Verzögerung ist nicht technisch, nicht rechtlich, sondern organisatorisch-administrativ verursacht.
Sie führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Nutzer.
Genau an diesem Punkt setzt inzwischen auch mein aktuelles Schreiben an das
zuständige Dezernat V des Landeskirchenamtes an.
maxkli