Haustochter

Haben Sie das online verfügbare

"Wörterbuchnetz"

bereits befragt?



Dort finden sich mehrere Einträge mit durchaus etwas unterschiedlichen Bedeutungen, wie z.B. hier zu lesen


Ohne den genauen(!) Zusammenhang zu kennen, auf den Sie sich beziehen, ist es nicht einfach, verläßlich zu antworten.
Einen allgemeingültige Bedeutung "im Kirchenbuch" gibt es leider nicht.
 
Wir haben die Bezeichnung bei der Ahnenforschung 2-3 mal gelesen und immer angenommen es handelt sich um die Tochter des Hauses die da verheiratet wurde. Jetzt sagte uns mein Vater das eventuell auch eine Angestellte gemeint seien könnte. Da im Wörterbuch beide Möglichkeiten erwähnt sind wissen wir dann jetzt auch nicht mehr. LG
 
Da hat Ihr Vater vollkommen recht. (y)

Wenn Sie den Begriff in Kirchenbüchern gefunden haben, die bei Archion online verfügbar sind, dann teilen Sie hier doch bitte gerne einmal einen Permalink zu einem Eintrag mit, in dem Sie diesen Begriff gefunden haben.

(Wie man einen Permalink erstellt, ist ja bereits bekannt.)

Danke und Gruß, Vera
 
Meine Antwort bezieht sich auf den 1. Absatz des Artikels. Wichtig ist, dass sie auf keinen Fall Angestellte waren. Und bei Hilfe im Haushalt ist auch nicht der Abwasch gemeint, obgleich das in Ausnahmefälle auch vorkommen konnte. Es ging eher um "Besorgungen" die auch die Hausherrin
selbst in die Hand nahm: sich um die Kinder kümmern, wirtschaften: d.h. Ausgaben überwachen etc., Personal anleiten und was noch alles. Es war wie eine informelle Ausbildung zur Hausfrau und Hausherrin, immer in Augenhöre unter gesellschaftlich gleichgestellten.
 
Ich glaube in unserem Fall handelt es sich wahrscheinlich wirklich um Töchter des Hauses die selbst keinen eigenen Beruf hatten. Wir leben hier sehr ländlich, in unserem Dorf gab es praktisch nur Bauern.
 
Eine exakt solche Ausgangslage (solche Rahmenbedingungen) habe ich bei 1 Großmutter und 2 Ur-Großmüttern auch.

Diese 3 jungen Frauen wurden ebenfalls jeweils verschiedentlich zeitweise(!) als Haustochter bezeichnet (in Kirchenbüchern bzw. in standesamtlichen Urkunden) und dennoch war keine von ihnen -wie Sie es schrieben- „Tochter des Hauses“.

Vielmehr waren sie Haushaltshilfen, bzw. erlernten die Führung eines Haushaltes.
Zu ihren Aufgaben gehörte -in Abgrenzung zu einer Magd- nicht(!) die Arbeit auf dem Feld oder im Stall.

Auch „Haustochter“ war eine Standesbezeichnung bzw. ein Beruf.

Sie waren nicht -wie man heute geflügelt sagt- von Beruf „Tochter“.
 
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