Genauso wie heute werden / wurden Ehen gerichtlich geschieden (bzw. „aufgelöst“ / annulliert).
Über das ergangene gerichtliche Urteil wird / wurde dem zuständigen Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde Meldung gemacht.
Wenn der Ehemann erneut geheiratet hat, dann mußte die vorherige Ehescheidung nachgewiesen werden.
Also finden sich in den sog. Beiakten seiner erneuten Heirat entsprechende Belege.
BG