die Braut mit 4 Ohren vor dem Altar

Guten Abend in die Runde
ich bitte um Hilfe bei der Sinnfindung eines Ausdrucks in einem Traueintrags. Die Heirat wird in 2 Kirchenbüchern erwähnt.
(um den Namen des Ehemannes geht es ausdrücklich nicht, ich übernehme die Schreibweise aus dem Dietzenbacher KB)
Erst der eigentlich Eintrag in Babenhausen: https://www.archion.de/p/8bddb7280a/
Martin Manck von Oberrad wurde alhier Copulirt
mit Elisabetha Krepsin von Dietzenbach den 17. Octobris
Diese beiden Eheleuth sind also copulirt , das die Braut mitt 4. Ohren
fur dem Altar
gestanden, deßwegen Sie auch mitt gefangnus bestraft (wurden)

Im Dietzenbacher KB wird die Begründung nachgeliefert: keine Rede von 4 Ohren, dafür Unzucht und Hurerei, und die Braut
hat öffentliche Kirchenbuße getan: https://www.archion.de/p/89585b5ac4/

Ich habe spontan an die Eselsohren gedacht, fand diese aber nur im Zusammenhang mit Kirchenbußen streitsüchtiger Frauen. Vielleicht bin ich ja auch vollkommen in der falschen Richtung unterwegs.
Vielen Dank im Voraus
Gisela (Ruths)
 
Die Braut ist schwanger.

2 Ohren (was erwartungsgemäß ist) hat sie selber und dann kommen hinzu

2 Ohren des ungeborenen Kindes (empfangen in Unzucht und durch Hurerei)

= Summe: 4 Ohren

Gruß, Vera
 
öm, ja danke :) so hab ich das auch ausgerechnet (y)
ich drück mich mal genauer aus:
Mir geht es darum, wie die vermuteten Eselsohren zur Hurerei passen, wenn ich sie nur in Verbindung mit zankenden Weibern finden kann. Vielleicht weiß dazu jemand mehr oder hat eine Quellenangabe?
Danke nochmal im Voraus

(Übrigens die Braut war aktuell nicht schwanger, schlimmer noch: die beiden hatten schon im Februar
ein Kind, das bald starb. Die verspätete Heirat im Oktober hing wohl mit dem Gefangnus zusammen.)
 
Zurück
Oben