Datum in Kirchenbüchern

Ist das in den Deutschen Kirchenbüchern eingetragene Datum, z.B. über die Gebohrenen des Geburtsdatums oder des Taufdatums?

VG
Bjarke
 
Oft sind 2 Daten angegeben, das Geburts- und das Taufdatum. Das steht aber da was es ist. Teilweise mit lateinischen Abkürzungen.
http://www.wadenhart.de/inhalt/glossar/latein.html
 
Wenn es sich um ein kirchliches Taufregister handelt und nur ein Datum angegeben ist, sollte es sich immer um das Taufdatum handeln.

 
Vielen Dank für die Antworten. Wenn Sie das Kirchenbuch von z.B. Munkbrarup von 1677-1779 sehen - nur auf Familysearch.com:
https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSDX-39K3?i=4&cat=383595
sehen Sie, daß von 1677-Februar 1740 nur schreibt 'Gebohren', aber ab Februar 1740 (ab FS image 131/415) wird auch im Text geschrieben, wenn das Kind getauft wird. Anschließend schreibt man auch 'Nati' und 'Renati' statt 'Gebohren', also denke ich, dass es bis Februar 1740 nur das Geburtsdatum sein muss, das eingefügt wird und nicht das Datum der Taufe?

VG
Bjarke
 
...Anschließend schreibt man auch 'Nati' und 'Renati' statt 'Gebohren', also denke ich, dass es bis Februar 1740 nur das Geburtsdatum sein muss, das eingefügt wird und nicht das Datum der Taufe?

VG
Bjarke

Wie hier bereits gesagt wurde, im Kirchenbuch wird gesagt, worum es sich handelt - eine Geburt, eine Taufe, oder beide Daten.

Auch vor 1740 finden Sie in diesem Kirchenbuch Einträge, die sowohl das Datum der Geburt, als auch das Datum der Taufe enthalten, z.B. wenn es heißt:

...und in der Noth getauft am....


Ferner heißt es in diesem Kirchenbuch:

Geborene/Gebohrne ----- Wiedergeborene/Wiedergebohrne = Getaufte
--> das entspricht im Plural den lateinischen Begriffen:
Nati (für die Geburt) --- Renati (für die Wiedergeburt = die Taufe)

Das muss klar unterschieden werden.


VG, Vera
 
Vielen Dank für die Antworten. Wenn Sie das Kirchenbuch von z.B. Munkbrarup von 1677-1779 sehen - nur auf Familysearch.com:
https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSDX-39K3?i=4&cat=383595
sehen Sie, daß von 1677-Februar 1740 nur schreibt 'Gebohren', aber ab Februar 1740 (ab FS image 131/415) wird auch im Text geschrieben, wenn das Kind getauft wird. Anschließend schreibt man auch 'Nati' und 'Renati' statt 'Gebohren', also denke ich, dass es bis Februar 1740 nur das Geburtsdatum sein muss, das eingefügt wird und nicht das Datum der Taufe?

VG
Bjarke
 
Vielen Dank für die Antworten. Wenn Sie das Kirchenbuch von z.B. Munkbrarup von 1677-1779 sehen - nur auf Familysearch.com:
https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSDX-39K3?i=4&cat=383595
sehen Sie, daß von 1677-Februar 1740 nur schreibt 'Gebohren', aber ab Februar 1740 (ab FS image 131/415) wird auch im Text geschrieben, wenn das Kind getauft wird. Anschließend schreibt man auch 'Nati' und 'Renati' statt 'Gebohren', also denke ich, dass es bis Februar 1740 nur das Geburtsdatum sein muss, das eingefügt wird und nicht das Datum der Taufe?

VG
Bjarke

Ganz gezielt zu der von Ihnen verlinkten Seite:
Hier aus meiner Sicht:
absolut sicher: Taufdatum, nicht Geburtsdatum.

Argumente/Hintergründe:

1. Der Pfarrer dokumentierte und beurkundete mit dem Eintrag ins Kirchenbuch die erfolgte Taufhandlung und damit das Datum der Taufe. Das ist Sinn und Zweck des Taufregisters und Aufgabe des Pfarrers.

2. Für den Pfarrer war es eigentlich nicht wichtig wann das Kind geboren worden war. (Ausnahme: siehe Punkt 4!)

3. Aufgrund des damals üblichen sehr frühen Tauftermins (oft noch am Tag der Geburt oder einen Tag oder nur wenige Tage danach) war und ist es dann eigentlich egal oder ohne große Relevanz wenn wir heute das Geburtsdatum auf den Tauftag setzen.

4. Sowohl die Praxis der Not- oder Jähtaufen bei sehr schwachen Kindern als auch der "Drang" die gesunden Kinder möglichst schnell vom Pfarrrer taufen zu lassen resultiert aus dem Glauben, ein neu geborenes Kind würde (da grundsätzlich sündig auf die Welt gekommen) erst bei der Taufe reingewaschen, wiedergeboren (renatus) und von Gott angenommen und folglich auch bei einem frühen oder plötzlichen Ableben für eine spätere Auferstehung und ein ewiges Leben qualifiziert. Ich vermute daher sehr stark, dass es auch nur aus diesem Grund für manche Pfarrer wichtig war, neben dem Taufdatum auch das Geburtsdatum mitzuführen, um eben diese (nicht nur als erstrebenswert, sondern auch notwendig erachtete) schnelle Abfolge von Geburt und Taufe zu dokumentieren. Ich fand schon Kirchenbpcher, wo das stundengenau notiert wurde.
 
Ganz gezielt zu der von Ihnen verlinkten Seite:
Hier aus meiner Sicht:
absolut sicher: Taufdatum, nicht Geburtsdatum.

Argumente/Hintergründe:

1. Der Pfarrer dokumentierte und beurkundete mit dem Eintrag ins Kirchenbuch die erfolgte Taufhandlung und damit das Datum der Taufe. Das ist Sinn und Zweck des Taufregisters und Aufgabe des Pfarrers.

2. Für den Pfarrer war es eigentlich nicht wichtig wann das Kind geboren worden war. (Ausnahme: siehe Punkt 4!)

3. Aufgrund des damals üblichen sehr frühen Tauftermins (oft noch am Tag der Geburt oder einen Tag oder nur wenige Tage danach) war und ist es dann eigentlich egal oder ohne große Relevanz wenn wir heute das Geburtsdatum auf den Tauftag setzen.

4. Sowohl die Praxis der Not- oder Jähtaufen bei sehr schwachen Kindern als auch der "Drang" die gesunden Kinder möglichst schnell vom Pfarrrer taufen zu lassen resultiert aus dem Glauben, ein neu geborenes Kind würde (da grundsätzlich sündig auf die Welt gekommen) erst bei der Taufe reingewaschen, wiedergeboren (renatus) und von Gott angenommen und folglich auch bei einem frühen oder plötzlichen Ableben für eine spätere Auferstehung und ein ewiges Leben qualifiziert. Ich vermute daher sehr stark, dass es auch nur aus diesem Grund für manche Pfarrer wichtig war, neben dem Taufdatum auch das Geburtsdatum mitzuführen, um eben diese (nicht nur als erstrebenswert, sondern auch notwendig erachtete) schnelle Abfolge von Geburt und Taufe zu dokumentieren. Ich fand schon Kirchenbpcher, wo das stundengenau notiert wurde.


Das Kirchenbuch dient der Dokumentation von Amtshandlungen des Pfarrers, weshalb man auch vom Amtshandlungsregister spricht.

Amtshandlungen eines Pfarrers sind z.B.: die Taufe, die Konfirmation, die Trauung, die Bestattung

(Für die Durchführung von Amtshandlungen wird/wurde der Pfarrer von den Gläubigen bezahlt.)

Nur unter dieser Prämisse und solange nicht explizit zwei unterschiedliche Daten angegeben sind und im Kirchenbuch selber keine anderen Angaben gemacht werden, kann man die Auffassung vertreten, daß

"Gebohrene" die Taufen dokumentieren
"Gestorbene" die Beerdigungen dokumentieren

Leider fehlt dieser Verfilmung das Deckblatt dieses Kirchenbuches, das zur weiteren Beurteilung herbeigezogen werden könnte.

"...eigentlich egal oder ohne große Relevanz wenn wir heute das Geburtsdatum auf den Tauftag setzen..."

Weder "eigentlich" noch "uneigentlich" ;) vermag ich mich jedoch dieser Aussage anschließen - schon gar nicht in "recht großen" Flächengemeinden wie Munkbrarup. (Sorry, Michael, tut mir wirklich leid.)

BG, Vera
 
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