Bitte um Lesehilfe, Hochzeit Prenzlau 1736



Ich kann das beim besten Willen nicht vollständig wirklich entziffern:
die Hochzeit des Conrad Christian Reer, Pastor der Gemeinden Lützlow und Biekow mit einer Anna Charlotte Jordanien,

Wieso heißt der Vater der Schönheit..er? War Anna Charlotte Jordanien ggf Witwe?

Danke
 
Ich nehme an, dass der Name "Jordan" lautet und hier mit dem Suffix "-in" vorliegt. Bei dem anderen genannten Pastoren handelt es sich nicht um ihren Vater, sondern um ihren verstorbenen Ehemann, was anhand des eingeschobenen Textes über "Copulation" ersichtlich wird.
 
Danke. die "Jordanien" heiratet den Christian Conrad Reer, der ja nachweislich Pastor in Lützow war, und laut der Publikation "die evangelischen Pfarrer in der Uckermark" mit ihr verheiratet war - er starb 1753.
Christian Conrad war, wie es da steht Sohn des verstorbenen Conrad Reer (aus Schönfeld)
mich interessiert der Bezug zu dem Martin Joachim Schönholtz oder Schönheit, der Anfang und das ende des Textes.
 
das Ende:

… sel:⟨igen⟩ HerrnMartini Joachimi Schönholtzens
wohlverdienten Pastoris Adjuncti
in der St Nicolai-Kirche allhier hin-
terlassene Wittwe.
Die Copulation ist den 5 ten in Lützlow
geschehen.
 
Wie ich bereits geschrieben habe, lese ich, dass es sich bei diesem Schön[...] um den verstorbenen Ehemann der "Jordanin" handelt. Weiteren Bezug könnte ich diesem Eintrag nicht entnehmen.
 
den 1tn Julii ist auff allergnädigste
Königl: Consistorial-Verordnung
zum 2ten und 3tenmahl, nachdem
er vorhero Festo Joannis [Johannis] zum 1tenmahl
proclamiret worden Herr Conrad
Christian Reer wohlverdienter Pastor
der Gemeinen [Gemeinden] Lützlow, und
Bietekow, seel: Herrn Conrad Reers
wohlverdienten Pastoris zu Schöne-
feld ehel: Sohn, mit Frau Anna
Charlotta Jordanin sel: Herrn
Martini Joachimi Schönholtzens
wohlverdienten Pastoris Adjuncti
in der St. Nicolai-Kirche allhier hin-
terlassene Wittwe.
Die Copulation ist den 5tn in Lützlow
geschehen.
 
Wiedereinmal vielen Dank für die Übersetzung!

ich verstehe leider den Hintergrund nicht:
-was ist eine königliche Consistorial-Verordnung
- warum braucht es die bei einer Eheschließung
- und dann dreimal proklamiert?
 
- Das ist ein Gesetz, ein Erlass, eine Verordnung -kann aber auch eine Einzelgenehmigung sein-.

[Zur Begrifflichkeit eines Konsistoriums mag auch der folgende Artikel einen grundsätzlichen Überblick verleihen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lauenburger_Konsistorium ]

- Bevor es einem Witwer, oder einer Witwe erlaubt war, sich erneut zu verehelichen, war eine gewisse Wartezeit einzuhalten. Sollte die erneute Eheschließung vor Ablauf dieser "regulären" Wartezeit (hier: Trauerzeit) erfolgen, war eine gesonderte Genehmigung zur "vorzeitigen Wiederverheiratung" erforderlich.

- Die dreimalige Proklamation / das dreimalige Aufgebot war der Regelfall.
 
Ich habe etwas zur Neuvermählung der Anna Charlotta Jordan recherchiert und daraus ergibt sich die Frage:
was war üblich bei Wiederverheiratung einer Frau mit kleinen Kindern, die sie ggf. in die Ehe einbringt. Wurden diese überhaupt in die neue Ehe eingebracht oder kamen sie eher bei der Familie der Frau unter, falls möglich? Waisenhaus? Gab es so etwas wie Adoption? Blieb der Name der der des Vaters oder der der Mutter oder bei Adoption des neuen Mannes?

hier der Hintergrund:
Anna Charlotta Jordan war die Ehefrau des Hilfspredigers Martin Joachim Schönholtz in der Nicolai Kirche in Prenzlau. Geheiratet hatten die beiden in der St. Nicolaikirche am 22.11. 1729. Der Vater vom Ehemann Martin Joachim war ebenfalls von 1721 bis 1739 Pastor an der Kirche und stammte aus Schönenwerder, wurde 1708 ordiniert. Sein Sohn wurde ihm „substituiert“.

Nach sechs Jahren verstarb am 02.10. 1735 er und seine Frau Anna Charlotta hatte für drei Töchter im Alter von vier, zwei und einem Jahr zu sorgen: d.h. Existenzdruck, ihre Absicherung war nötig und vermutlich sollte die Heirat mit Conrad Christian Reer deshalb schnell gehen, dazu die Consistorial-Verordnung im Kirchenbuch.

Tod Martin: https://www.archion.de/p/9e1b67ec34/
sowie
https://www.archion.de/p/aafe4a868c/

Hochzeit Schönholtz/Jordan: https://www.archion.de/p/8a8f32cd29/

Die Prediger an der St. Nicolaikirche: https://www.archion.de/p/55411e9401/

Kinder:


1. Anna Christina, geb. Am 13. April 1731, sie scheint nicht vor ihrer dritten Schwester mit gleichen Namen zu sterben.
https://www.archion.de/p/3e85719856/
2. Margarethe Charlotta am 22. Oktober 1732
https://www.archion.de/p/e1ae9221ac/
3. Anna Christina 22. Nov. 1734
https://www.archion.de/p/d8b32e839b/
 
Ich habe etwas zur Neuvermählung der Anna Charlotta Jordan recherchiert und daraus ergibt sich die Frage:
was war üblich bei Wiederverheiratung einer Frau mit kleinen Kindern, die sie ggf. in die Ehe einbringt. Wurden diese überhaupt in die neue Ehe eingebracht oder kamen sie eher bei der Familie der Frau unter, falls möglich? Waisenhaus? Gab es so etwas wie Adoption? Blieb der Name der der des Vaters oder der der Mutter oder bei Adoption des neuen Mannes? ….

Guten Abend,

eine Fragestellung à la longe „was war üblich“ führt m.E. weder in historischer Zeit, noch in heutiger Zeit zu einer gesicherten und profunden Antwort.

Jeder Einzelfall ist individuell zu betrachten und bedarf professioneller Recherche.

Warum sollten die Kinder einer verwitweten Frau nicht in deren neue Ehe eingebracht werden?

Aber sicher gab es die Adoption. Das ist keine „Erfindung der Neuzeit“.

Waisenhaus: Warum?

Namensrecht: Eheliche Kinder tragen den Namen ihres leiblichen Vaters.
Diesem verlieren sie doch nicht mit dem Tod ihres leiblichen Vaters.
Werden sie adoptiert erhalten sie nur dann den Familiennamen ihres Adoptivvaters, wenn dieser dies auch ausdrücklich genehmigt.
 
Danke, ich bin einfach sehr zurückhaltend, heute geltende Regeln, Vorstellungen, Werte und Rechte auf frühere Zeiten zu übertragen, deshalb die Fragen. Die frühen Kirchenbücher Lützow sind in einem jämmerlichen Zustand, aber evtl. werde ich dort fündig.

Hier der Link zum "verwandten" Töchterlein des Christian Jordan, der Anna Charlotta:
ich kann das wieder nicht richtig lesen - wurde sie ggf. adoptiert?
 
Nein, das wurde sie nicht - das Wort "adoptiv" o.ä. ist hier doch nirgendwo zu lesen. Zudem gibt es hier auch überhaupt keinen Hinweis darauf, daß der leibliche Kindsvater zum Zeitpunkt der Geburt/Taufe bereits verstorben war ---- weshalb dann also überhaupt eine Adoption????

26. Anna Charlotta, Herrn Christian Jordan,
vornehmen Rathsverwandten Töchterlein,
Zeugen, Herr Gottfried Wolburg, Fr[au] Cläm.
Wagenerin, Fr[au] Eckharten

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Es ist ja vollkommen richtig zurückhaltend zu sein und Dinge zu hinterfragen; wobei manche Frage durch entsprechende Recherche im Internet und die schier unerschöpfliche Anzahl entsprechender Publikationen lösbar ist. Und das viel umfassender als es jedwede Antwort in diesem Rahmen hier überhaupt abbilden kann.
 
Danke, für die Auskunft!, ich bin kein guter Leser der Schrift, das führt zu Missverständnissen bei mir.
 
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