Bis zu welchem Alter galten Kinder als minorenn?

Liebe Fachleute,
ich habe hier mal ein Beispiel aus 1831:
http://www.archion.de/p/e5378e1cd4/
drei minorenne Kinder,
eines zwanzig Jahre alt,
eines fünfzehn,
eines gerade sieben Jahre alt.
Wie lange galten Kinder damals dann eigentlich als minorenn?
Nebenbei gefragt, um dann deren Geburtseinträge zu finden, wie sucht man das dafür zuständige Kirchenbuch etwa der Gemeinden Buschow oder Barnewitz? Hatten so sehr kleine Dörfer wie Barnewitz trotz eigener Dorfkirche keine eigenen, sind die verlorengegangen oder nur nicht schon digitalisiert? Wo setzt man da bei einer Recherche an?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
 
76170 schrieb:
...Nebenbei gefragt, um dann deren Geburtseinträge zu finden, wie sucht man das dafür zuständige Kirchenbuch etwa der Gemeinden Buschow oder Barnewitz? Hatten so sehr kleine Dörfer wie Barnewitz trotz eigener Dorfkirche keine eigenen, sind die verlorengegangen oder nur nicht schon digitalisiert? Wo setzt man da bei einer Recherche an?
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Guten Morgen,

in vielen Fällen hilft bereits eine ganz simple Suche im Internet nach z.B.

Kirchenbücher Buschow

oder

Kirchenbücher Barnewitz


Im besagten Fall findet man

https://www.bggroteradler.de/?page_id=283


....inkl. Angaben zum Archiv, sowie zur Laufzeit/Verfügbarkeit.


BG, Vera
 
https://www.landeskirchenarchivberlin.de/kirchenbuchstelle-berlin-brandenburg-schlesische-oberlausitz/bestandsuebersicht-kirchenbuecher/
 
Zurück
Oben