Ambachtslehen für Frauen?

Liebe Spezialisten,

dank des netten user722 konnte folgender KB-Eintrag über die Erwähnung von „Hannemüller“ als Paten entschlüsselt werden.
Eintrag: 68 Christoph Schlücten(?) s⟨eine ?⟩ Tochter ist geb⟨oren) den [ -Datum fehlt- ]
getaufft Dom.⟨inica⟩ post circumcis⟨ionis⟩(*) A⟨nn⟩o 87. Patten H⟨err⟩ Cauffmann. M. Hinr.⟨ich⟩ Meier. mea uxor die Hannemüllersche Ambte. ___
(*) Neujahrstag

http://www.archion.de/p/ab99ba8962/

Allerdings verstehe ich die Passage: „mea uxor die Hannemüllersche Ambte“ nicht.

1. Kann ich davon ausgehen, dass der Pastor, der den Eintrag schreibt, von „mea uxor“, also seiner Ehefrau, spricht? – (Der zuvor genannte Hinr.(ich) Meier. Hat - soweit ich weiß - gar keine Verbindung zu unserer Familie Hannemüller. )

2. Über „Ambte“ habe ich – nach langen Suchen – herausgefunden, dass es sich um ein Ambachtslehen handelt, bzw. handeln könnte. Aber was soll das bedeuten? Wurde das geschrieben, um den Stand der Ehefrau zu bezeichnen?
Im Sinne von: „mea uxor, [im Besitz der] Hannemüllerschen Ambte“???
Aber hatten auch Frauen zu der Zeit (1687) Ambachtslehen?


 
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis mit dem Link, aber irgendwie bin ich zu doof, ihn zu verstehen.
Ich habe in den Einträgen (des Links) versucht herumzulesen und finde in Eintrag 33 am Ende etwas, das lauten könnte "die --- ambtm. Ahlburg", doch inwiefern mir das hilft, verstehe ich leider nicht.
Könnten Sie mir vielleicht etwas mehr dazu sagen?
 
Guten Morgen,

Sie müssen bitte die Trennungszeichen (wie Punkte oder Kommata) in der Aufzählung der verschiedenen Paten beachten. Manche sind hier leider nur sehr schwer lesbar.

Dann heißt das:

Patten:
H Cauffmann.
M. Hinr. Meier.
mea uxor.
die Hannemüllersche Ambt. Ahlb. ux

Heißt: es gibt 4 verschiedene Paten bei dieser Taufe.


(Meiner Meinung nach ist die Hannemüllersche allerdings Amtmann Ahlburgs Rx = Relicta / Witwe.)

-----------------------

Der zusätzliche Link verweist auf eine Textstelle, in der es heißt:

die alte ambtm. Ahlburgsche

Damit wird zusätzlich belegt, daß eine geborene Frau Hannamüller mit dem Amtmann Ahlburg verheiratet war.

------------------------

mea uxor - das heißt immer, daß auf die Ehefrau des Kirchenbuchführers (in vielen Fällen des Pfarrers) Bezug genommen wird.

Wer zu dieser Zeit z.B. Pfarrer dieser Gemeinde gewesen ist, finden Sie z.B. hier - Einleitung der Aufzeichnungen des Jahres 1683:

http://www.archion.de/p/3fb105163c/

BG, Vera
 
Danke an Vera für die Erläuterungen!
Ich stimme auch "Relicta" zu.
Allerdings würde ich "die Hannemüllersche" und "Ambtm. Ahlb. R." eher als zwei verschiedene Personen ansehen, auch wenn ich Personengleichheit nicht ganz ausschließen kann.
In meinem zusätzlichen Link, den ich nur wegen der besseren Lesbarkeit angegeben hatte, wird Ahlburg ja auch nicht mit dem Namen Hannemüller in Verbindung gebracht.
 
Allerdings würde ich "die Hannemüllersche" und "Ambtm. Ahlb. R." eher als zwei verschiedene Personen ansehen, auch wenn ich Personengleichheit nicht ganz ausschließen kann.

Ja, auch das ist durchaus denkbar. Danke für den Hinweis.

Zur belegbaren Bestätigung der einen oder anderen Lesart bedarf es weiterer Recherchen.

Den ganzen Spaß der Forschung wollen wir der Anfragerin ja auch nicht nehmen. :D :cool:
 
Zurück
Oben