Dann hättest du z. B. die Bild Nr., die Kirchenbuch-Seite, die Nr. des KB-Eintrages nennen können damit sich hilfswillige die Taufe nicht erst lange suchen müssen.
Da steht was mit Justizminiß.????? Da man ja nicht sinnvoll vergrößern kann lese ich das leider nicht besser. Aber es wird bedeuten das zu diesem Datum das Kind vor Gericht anerkannt wurde.