Abschriften

Guten Tag,
ich bin auf zwei Orner bzgl. Bestattungen gestoßen, die den gleichen Zeitraum umfasse. Einmal 1893-1924 und dann 1894-1933. War es üblich Abschriften der Bücher anzufertigen?

http://www.archion.de/p/dc5007ffe8/ ... der Eintrag von Müller mit Angabe eines Geburtsortes

http://www.archion.de/p/d5486050b5/ ... der Eintrag von Müller ohne Angabe eines Geburtsortes.

Kann ich davon ausgehen, dass der erste Eintrag mit Geb.-Ort auch stimmt?
Finde es leider etwas irritierend, denn scheinbar lohnt es sich beide Ordner durchzusehen.

Vielen Dank

 
Auch habe ich Probleme diesen Ort zu finden.
Ich lese daraus "Gr. Redenhagen". Ich habe leider keine Ahnung wo das sein soll, geschweige denn ich welchen Büchern ich suchen soll.
Hat vielleicht jemand eine Idee?
 
Schönen 1. Advent.

Schaue doch mal unter dem Ort "Kedenhagen" nach.
Diesen gibt es. Hoffe ein klein wenig geholfen zu haben.
Gruß Thomas
 
Noch eine kleine Ergänzung:
Kedenhagen (jetzt: Groß-Kedingshagen, Gmeinde Kramerhof)
Sollte bei Stralsund sein.

Gruß Thomas
 
...War es üblich Abschriften der Bücher anzufertigen?

Das kommt u.a. -abseits der jeweiligen Kirchenordnung- z.B. darauf an, welchen Zeitraum man betrachtet.

Wenn Sie in Ihrem konkreten Fall einmal googlen nach:

Kirchenbuchzweitschriften

oder nach

Pfarrmatrikelzweitschriften

...werden Sie diese Frage recht schnell mit Ja beantworten können, da Zweitschriften häufig zur Nutzung für nicht kirchliche = staatliche Stellen gefertigt wurden.


...Kann ich davon ausgehen, dass der erste Eintrag mit Geb.-Ort auch stimmt?

Pauschal gestellte Frage.... pauschale Antwort: Nein.

Erst dann, wenn Sie den zugehörigen Geburts-/Taufeintrag im KB der zuständigen Kirchengemeinde belegen können, ist der verbindliche Nachweis erbracht.

BG, Vera
 
Vielen Dank für die Hilfe.
Aber woher weiß ich denn welche die Abschrift ist und welches das "Original"? Gerade auf den Geburtsort bezogen?
 
Steht nichts auf der allerersten Seite des jeweiligen KB?

oder

Bevor Sie das jeweilige KB im Viewer anzeigen lassen, steht in dem Fenster nichts an Zusatzinformationen?
 
Pommern gehörte zu Preußem und in Preußen galt seit 1794 das "Allgemeine Preußische Landrecht". Dieses Gesetz bestimmte u.a. (Zeiter Teil § 501 ff) dass von Kirchenbüchern jährliche Abschriften anzufertigen und bei den örtlichen Gerichten einzureichen waren. Diese Abschriften galten als "amtliches Register" gewissermaßen als Vorläufer der Standesamtsregister, die sie ab 1872 ablösten. So weit sie die Zeiten überdauert haben dürften sie heute in den Staatsarchiven zu finden sein.
Weil die Abschriften außerhalb des kirchlichen Bereichs aufbewahrt wurden finden sich nur wenige bei ARCHION.
Ganz allgemein sollte man das Kirchnbuchorginal vorziehen weil spätere Nachträge, z.B. Vaterschaftsanerkennungen nur dort eingetragen sind.
Die Zweitschrift sollte eine 1:1 Kopie des Orginals zum Zeitpunkt der Erstellung sein. Vereinzelt gibt es tatsächlich Abweichungen. Eintragungen die nur in Erstschrift zu finden sind erklären sich dadurch, dass bei der Kopie nachlässig gearbeitet wurde.
Seltsamerweise gibt es auch - ganz selten - den umgekehrten Fall. Angaben stehen nur in Zweitschrift. Das lässt sich nur dadurch erklären, dass beide Ausfertigungen von einer dritten Quelle gefertigt sind und dabei Fehler passierten. Solche dritten Quellen gibt (oder gab) es, sogar schon vor Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Landrechts (Ein Fundort als Beispiel Herford-Münstergemeinde ab 1776). Sie werden "Kladde" genannt. Rohfassungen des Kirchenbuches. Wenn sie die Zeiten überdauert haben so finden sie sich unter dem Akten der Kirchengemeinde. Nachsuchen kann sich dort lohnen. Bei ARCHION findet sich vieles, aber längst nicht alles.
 
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