Lehn-Schulze

Guten Abend,

ich bitte um einen Hinweis, wie ich eventuell weiter vorgehen könnte.

Es geht um einen Hans Rump, der im Landesvisitationsprotokoll vom 1652 in der Ortschaft Kemnitz (Prignitz) als Kossäte aufgeführt ist.

Im Prignitz-Kataster von 1686/87 erscheint ein Hans Rump als Hüfner und Lehn-Schulze in Kemnitz.

Das Gesamt-KB Kemnitz 1685-1811 enthält den Sterbeientrag eines Hans Rump, der alte Schulze, im Jahre 1703.

Nun möchte ich fragen, ob es für die Zeit von 1652 bis 1686 "Ernennungsurkunden" der Schulzen gibt und wo ich die ggf. finden könnte?

Vielen Dank vorab für jeden Heinweis.
 
Wenn er Lehnschulze war/ist dann gibt es normalerweise dazu Verträge mit dem zuständigen Beamten des Landesherrn.
Im Landesarchiven Potsdam sowie Wernigerode habe ich zu verschiedenen Lehngütern im Fläming und in der Altmark zahlreiche Akten gefunden und mir kopieren lassen. Ich würde einmal in den staatlichen Archiven stöbern.
Das Lehnschulzenamt war in der Regel erblich, wenn es keinen männlichen Erbfolger gab, dann wurde ein Schwiegersohn nächster Schulze. Für das Schulzenlehnguth waren Zahlungen fällig auch darüber gibt es Akten. Viel Erfolg
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, das Schulzenamt wurde an die jeweils nächste Generation weiter gegeben. Ich suche die "Ernennungsurkunde" vom Hans, um so eventuell den Namen seines Vaters zu erhalten.
In welchem Archiv müsste ich danach suchen?
Noch einmal vielen Dank für einen Hinweis.
 
Lehnschulzen wurden vom Landesherrn belehnt. Eine Belehnung erfolgte, wenn 1) wenn der bisherige Landesherr verstorben war und sein Nachfolger das Amt antritt, 2) der bisherige Lehnschulze gestorben war und sein Nachfolger den Besitz übernahm. Solche Belehnungen wurden in Lehnskopiaren eingetragen. Diese liegen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, einige Hundert dickleibige Bücher (jedes zu ca. 1.000 Seiten), mikrofverfilmt, nicht online. Teilweise gibt es zeitgenössische Namensregister vorne im Kopiar. Diese wurden ausgedruckt und sind im Lesesaal durchsuchbar. Dann kann man schon mal vorsortieren, damit man nicht erschlagen wird von der Masse und gezielt das eine andere Kopiar bestellen und nachschlagen kann.
 
Lehnschulzen wurden vom Landesherrn belehnt. Eine Belehnung erfolgte, wenn 1) wenn der bisherige Landesherr verstorben war und sein Nachfolger das Amt antritt, 2) der bisherige Lehnschulze gestorben war und sein Nachfolger den Besitz übernahm. Solche Belehnungen wurden in Lehnskopiaren eingetragen. Diese liegen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, einige Hundert dickleibige Bücher (jedes zu ca. 1.000 Seiten), mikrofverfilmt, nicht online. Teilweise gibt es zeitgenössische Namensregister vorne im Kopiar. Diese wurden ausgedruckt und sind im Lesesaal durchsuchbar. Dann kann man schon mal vorsortieren, damit man nicht erschlagen wird von der Masse und gezielt das eine andere Kopiar bestellen und nachschlagen kann.
genauso habe ich meine Lehnschulzenakten von Rädigke in Potsdam gelesen, dann kopiert bekommen und inzwischen für die Nachwelt lesbar gemacht.
 
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