Bitte um Lesehilfe Urteil Amtsgericht Worms 1910

Hallo,

kann mir bitte jemand bei diesen Auszügen aus einem Urteil in einer Unterhaltsklage vom Amtgericht Worms von 1910 helfen?


Teil I:

"Der Beklagte wird verurteilt dem Kinde von dessen
Geburt bis zur Vollendung des sechszehnten
Lebensjahres als Unterhalt eine in Worms
zu entrichtende ... von ...
... fünfundvierzig Mark und ...
die rückständigen ... sofort,
die künftig fällig ...
29. Dezember, 29.März, 29 Juni und
29. September jeden Jahres zu zahlen"

Teil II:

"In dem Termine zur mündlichen Verhandlung vom 18 ten März 1910
hat die Klägerin entsprechend der Klageschrift und
aufgrund der ... Behauptung ...
beantragt, zu ... "


Teil III:

"Der Beklagte ist in dem Termine nicht erschienen, die Klägerin
hat auf die Urkunden der gr. Gerichtsbarkeit des gr. Amtsgerichts
Worms
vom 15. September 1909 und auf die ...
...
...
und hat Erlaß des Versäumnisurteils beantragt"


Teil IV:

"Zustellungsurkunde

...
.... Urteilsausfertigung ...
...
Philipp Mayer, Metzgergeselle früher in Worms,
jetzt unbekannt, ...

Worms, den 24. März 1910
...
(Unterschrift Gerichtsschreiber)"


Vielen Dank im Voraus!
 
Ein allgemeiner Hinweis:

Das Lesehilfen Forum bei Archion ist kein allgemeines Lesehilfen Forum, sondern ist primär(!) für Lesehilfen bezüglich von Archion bereitgestellter Digitalisate gedacht.

Ausnahmen sind einzelfallbezogen möglich.

Und nur vor diesem Hintergrund lasse ich Ihre Bitte um Hilfe hier jetzt einmalig zu.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Teil I

zu entrichtende Geldrente von vierteljähr-
lich
fünfundvierzig Mark und zwar
die rückständigen Beträge sofort,
die künftig fällig werdenden am
29. Dezember, 29. März, 29. Juni und
29. September jeden Jahres zu zahlen.


Teil II
aufgrund der darin aufgestellten Behauptung
beantragt, zu erkennen, wie geschehen

Teil III

hat auf die Urkunden des gr. Gerichtsschreibers des gr. Amtsgerichts
Worms
vom 15. September 1909 und auf die Darmstädter
Zeitung und den Reichsanzeiger Bezug
genommen

und hat Erlaß des Versäumnisurteils beantragt

Teil IV

Zustellungsurkunde

Beglaubigte Abschrift der vorstehenden voll-
streckbaren
Urteilsausfertigung habe ich heute
zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten

Philipp Mayer, Metzgergeselle früher in Worms,
jetzt unbekannt, an die Gerichtstafel angeheftet

Worms, den 24. März 1910
Der Gerichtsschreiber gr. Amtsgerichts
Gölzenleuchter
 
Teil I:

"Der Beklagte wird verurteilt dem Kinde von dessen
Geburt bis zur Vollendung des sechszehnten
Lebensjahres als Unterhalt eine in Worms
zu entrichtende ... von ...
... fünfundvierzig Mark und ...
die rückständigen ... sofort,
die künftig fällig ...
29. Dezember, 29.März, 29 Juni und
29. September jeden Jahres zu zahlen"
... eine im Voraus
zu entrichtende Geldrente von vierteljähr-
lich
fünfundvierzig Mark, undzwar
die rückständigen Beträge sofort,
die künftig fällig werdenden am
...


Teil II:

"In dem Termine zur mündlichen Verhandlung vom 18 ten März 1910
hat die Klägerin entsprechend der Klageschrift und
aufgrund der ... Behauptung ...
beantragt, zu ... "
...
aufgrund der darin aufgestellten Behauptungen (das "daß" wurde überschrieben)
beantragt, zu erkennen, wie geschehen.


Teil III:

"Der Beklagte ist in dem Termine nicht erschienen, die Klägerin
hat auf die Urkunden der gr. Gerichtsbarkeit des gr. Amtsgerichts
Worms
vom 15. September 1909 und auf die ...
...
...
und hat Erlaß des Versäumnisurteils beantragt"
...
und auf die Darmstädter
Zeitung und den Reichsanzeiger Bezug
genommen

und hat Erlaß...


Teil IV:

"Zustellungsurkunde

...
.... Urteilsausfertigung ...
...
Philipp Mayer, Metzgergeselle früher in Worms,
jetzt unbekannt, ...

Worms, den 24. März 1910
...
(Unterschrift Gerichtsschreiber)"

Zustellungsurkunde

Beglaubigte Abschrift der vorstehenden voll-
streckbaren
Urteilsausfertigung habe ich heute
zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten

Philipp Mayer, Metzgergeselle früher in Worms,
jetzt unbekannt, an die Gerichtstafel angeheftet.

Worms, den 24. Maerz 1910
Der Gerichtsschreiber gr. Amtsgerichts.
 
Zurück
Oben